Liebe Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden, liebe Vereinsmitglieder, hiermit laden wir recht herzlich zu unserer diesjährigen Jahreshauptversammlung der Einsatz-, Alters- und Ehrenabteilung sowie des Vereins der FF Neuenstein-Gittersdorf am
Samstag, den 31. Januar 2026
um 19:00 Uhr
in das Dorfgemeinschaftshaus Gittersdorf
ein.
Einsatz-, Alters- und Ehrenabteilung, Kinder- und Jugendfeuerwehr
Verein Freiwillige Feuerwehr Gittersdorf e.V.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
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Im Anschluss an die Versammlung sind auch die Ehepartner und Ehepartnerinnen/Freunde und Freundinnen recht herzlich eingeladen!
Anlage: | |
| Geplante Satzungsänderung: | |
ALT | |
| § 10 Verfahrensordnung für die Mitgliederversammlung | |
| (1) | Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn nach ordnungsgemäßer Einladung ein Drittel der Stimmberechtigten vertreten ist. Bei Beschlussunfähigkeit, kommt also keine ausreichende Anzahl von Mitgliedern zustande, muss innerhalb von vier Wochen eine neue Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einberufen werden, die dann stets beschlussfähig ist. Auf diese Bestimmung muss in der zweiten Einladung hingewiesen werden. |
NEU | |
| § 10 Verfahrensordnung für die Mitgliederversammlung | |
| (1) | Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn nach ordnungsgemäßer Einladung 25 % der Stimmberechtigten vertreten sind. Bei Beschlussunfähigkeit, kommt also keine ausreichende Anzahl von Mitgliedern zustande, muss innerhalb von vier Wochen eine neue Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einberufen werden, die dann stets beschlussfähig ist. Auf diese Bestimmung muss in der zweiten Einladung hingewiesen werden. |
Neuenstein, den 01. Januar 2026
Anzugsordnung: Uniform