Bei der Privatförderung geht es für die Eigentümer von Gebäuden in den Fördergebieten in der Gemeinde Neuenstein mit den acht Ortsteilen um eine finanzielle Unterstützung für die Sanierung, energetische Sanierung, Umnutzung oder Erweiterung ihrer Immobilien. Dabei ist das Ziel nicht nur den dörflichen Charakter der Außenhülle zu bewahren, sondern das Wohnen im Ortskern zu verbessern.
Gefördert werden können daher auch Innenausbauten, die dafür sorgen, dass ein Gebäude langfristig als attraktiver Wohnraum zur Verfügung steht. Das kann ein Umbau im Sinne von barrierefreiem Wohnen im Alter sein. Es kann aber auch ein Anbau/ Umbau sein, um aus einem kleinen Haus einen Ort mit genug Platz für eine Familie zu machen.
Auch energietechnische Anpassungen können mit einem Zuschuss unterstützt werden. Darunter fallen z.B. ein Einbau schützender Fenster, Dämmmaßnahmen an Wänden oder die Erneuerung Ihres Daches.
| Mögliche Termine für eine Beratung bei Ihnen vor Ort sind: | |
| Do, 15.12.2022 | zwischen 13:00 Uhr und 18:00 Uhr |
| Do. 26.01.2023 | zwischen 13:00 Uhr und 18:00 Uhr |
| Do, 09.02.2023 | zwischen 13:00 Uhr und 18:00 Uhr |
| Do, 23.02.2023 | zwischen 13:00 Uhr und 18:00 Uhr |
Dabei erhalten Sie von Herrn Geißler Ratschläge zu Ihren geplanten baulichen Maßnahmen.
Mit dem Fachdienst Ländlicher Raum des Landkreises Hersfeld-Rotenburg als Bewilligungsstelle stimmen Sie anschließend ab, welche konkreten Maßnahmen eine Förderung erhalten können und welche Antragsunterlagen Sie benötigen. Die zuständige Sachbearbeiterin Frau Menten steht Ihnen dazu telefonisch unter: 06621 87 22 19 zur Verfügung.
Bitte halten Sie für die Beratung vor Ort bereits existierende Bestandspläne (gerne auch in Kopie) bereit. Sollten bereits Pläne oder Angebote für die geplante Maßnahme vorliegen, sollten diese auch bereitgestellt werden.
Denkmalgeschützte Objekte sind auch außerhalb der festgelegten Gebiete förderfähig.
Die Förderquote beträgt 35% der förderfähigen Nettokosten, der maximale Zuschuss 45.000 EUR je Gebäude und maximal 60.000 EUR bei denkmalgeschützten Gebäuden. Anträge müssen förderfähige Investitionskosten von mindestens 10.000 EUR netto enthalten.
Der Umbau von Wirtschaftsgebäuden zu Wohneinheiten kann mit bis zu 200.000 EUR gefördert werden, Abriss und Entsiegelung bis zur Höhe von 45.000 EUR.
Auch für Garten-, Hof- und Grünflächen besteht eine Fördermöglichkeit.
Für handwerkliche Eigenleistungen können die reinen Materialkosten bezuschusst werden.