Aufgrund der §§ 5, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I Satz 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl Seite 90, 93) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenstein am 22.02.2024 die folgende Satzung beschlossen:
Die durch die Gemeindevertretung am 21.05.1991 beschlossene Benutzungs- und Hausordnung für gemeindeeigene Schutzhütten und Freizeitanlagen der Gemeinde Neuenstein vom 22.05.1991 wird außer Kraft gesetzt und somit aufgehoben.
Diese Aufhebungssatzung tritt am 01.04.2024 in Kraft.
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenstein übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Neuenstein, den 27.02.2024