Az.: 902-41
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2023 (GVBl I S. 90, 93) hat die Gemeindevertretung am 15.02.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
| Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird | |
| im Ergebnishaushalt | |
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| im ordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 24.071.600 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 31.961.100 € |
| mit einem Saldo von | -7.889.500 € |
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| im außerordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 256.000 € |
| mit einem Saldo von | -256.000 € |
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| mit einem Fehlbedarf von | -8.145.500 €, |
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| im Finanzhaushalt | |
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| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | -10.106.000 € |
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| und dem Gesamtbetrag der | |
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| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.849.700 € |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 12.438.200 € |
| mit einem Saldo von | -9.588.500 € |
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| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 9.588.500 € |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 700.000 € |
| mit einem Saldo von | 8.888.500 € |
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| mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von | -10.806.000 € |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 9.588.500 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungenim Haushaltsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 6.640.000 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.500.000 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 350 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 395 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 367 v. H. | |
Die Festlegung der Hebesätze der Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuern erfolgte bereits durch Satzung vom 09.11.2023 (Hebesatzsatzung). Die Wiedergabe der dort festgelegten Hebesätze in dieser Haushaltssatzung hat daher nur nachrichtlichen Charakter.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 15.02.2024 beschlossene Stellenplan.
Neuhof, den 16.02.2024
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach §§ 103 Abs. 2, 102 Abs. 4 und 105 Abs. 2 HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Ich genehmige gemäß § 97a HGO
| 1. | in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Neuhof für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Kredite in Höhe von |
| 9.588.500,-- € | |
| (in Worten: „neun Millionen fünfhundertachtundachtzigtausendfünfhundert Euro“) | |
| 2. | in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO zur Inanspruchnahme der in § 3 der Haushaltssatzung der Gemeinde Neuhof für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von |
| 6.640.000,-- € | |
| (in Worten: „sechs Millionen sechshundertvierzigtausend Euro“) | |
| 3. | in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO zur Aufnahme der in § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Neuhof für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Liquiditätskredite in Höhe von |
| 1.500.000,-- € | |
| (in Worten: „eine Million fünfhunderttausend Euro“) | |
Fulda, 22.04.2024
Az.: 31120-11.90.02-2023/007627
Erster Kreisbeigeordneter“
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 liegt in der Zeit
vom 29.04. bis 03.05. sowie
vom 06.05. bis 08.05.2024
während der Öffnungszeiten montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie mittwochs von 15:00 bis 18:00 Uhr im Rathaus Neuhof in Zimmer 205 öffentlich aus.