Naturkartierungen in der Region - Duldung von Grundstücksbetretungen zur Erhebung von Planungsgrundlagen
Im Zuge der Vorarbeiten zur Durchführung der o. g. Baumaßnahme - insbesondere zur Erhebung von Planungsgrundlagen - ist es erforderlich, dass die nach § 60 Abs. 2 HeNatG zuständigen Behörden sowie deren Beauftragte die Grundstücke im Planungsraum betreten, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig ist.
Diese Vorarbeiten, in Form von faunistischen und floristischen Erhebungen bzw. Kartierungen sollen in der Zeit von April 2025 bis Dezember 2025 durchgeführt werden.
Die vorgesehenen Vorarbeiten erstrecken sich auf Grundstücke, die sich auf der beigefügten Übersichtskarte innerhalb der dargestellten Umgrenzungen befinden. Die betreffenden Grundstücke liegen in der Gemeinde Neuhof in den Gemarkungen Rommerz, Hauswurz und Kauppen eingefriedete Grundstücke werden nur nach vorheriger Kontaktaufnahme mit den Grundstücksberechtigten betreten.
Durch die vorgenannten Vorarbeiten ist nicht zu erwarten, dass einem Grundstückseigentümer oder sonstigem Nutzungsberechtigten unmittelbare Vermögensnachteile entstehen. Sollte dies wider Erwarten der Fall sein, so wird der Träger der Straßenbaulast eine angemessene Entschädigung in Geld leisten.
Kommt eine Einigung über die Geldentschädigung nicht zustande, setzt das Regierungspräsidium Kassel auf Antrag von der Gemeinde Neuhof oder des Grundstücksberechtigten die Entschädigung fest.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die vorstehende Duldungsanordnung kann innerhalb eines Monats nach erfolgter ortsüblicher Bekanntmachung Widerspruch bei der Gemeinde Neuhof, Lindenplatz 4, 36119 Neuhof schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.
Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sind anzugeben.
Naturkartierungen für den geplanten Kemmetetal-Rad- und Gehweg zw. Rommerz und Hauswurz
Das Büro Simon & Widdig führt im Auftrag der Gemeinde Neuhof für die Planung eines Rad- und Gehweges die faunistischen und floristischen Erhebungen im Gelände durch.
Auf dieser Grundlage bitten wir Sie, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des oben genannten Planungsbüros bei der Wahrnehmung der übertragenen Tätigkeiten zu unterstützen und das Betreten von Grundstücken zu gestatten.