DER GEMEINDEVORSTAND — Neuhof, 26.04.2024
N E U H O F — 610.20 Me
Bauleitplanung der Gemeinde Neuhof
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Am Stück“, Rommerz
(Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Baugesetzbuch)
| a) | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) BauGB |
| b) | Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB |
a)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhof hat in ihrer Sitzung am 25.04.2024 den Beschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Am Stück“, Rommerz, gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan dient der Nachverdichtung im Siedlungsbestand bei gleichzeitiger Anpassung der Festsetzungen an heutige Standards.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung liegt am nordöstlichen Rand der Ortslage von Rommerz und umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Rommerz, Flur 7,
Flurstücke 223/1, 224, 225, 226, 227, 228, 229, 230, 234 teilw. (Straße „Lärchenweg“), 235, 236, 237, 238, 239, 240, 241, 242, 243, 244, 245, 246, 247, 248, 249, 250/1 teilw. (Straße „Am Stück“), 251, 252, 253, 254, 257, 258, 259 und 260.
Der Geltungsbereich ist aus dem nachstehenden Planauszug ersichtlich.
b)
Gemäß § 13a (2) Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB abgesehen. Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 (2) Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 BauGB i.V.m. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB gegeben. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13a (2) Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 (3) Nr. 1 BauGB von der Umweltprüfung (§ 2 (4) BauGB), vom Umweltbericht (§ 2a BauGB), von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (§ 3 (2) Satz 2 BauGB) sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a (1) BauGB abgesehen wird.
Der Planentwurf einschließlich der zugehörigen Begründung sowie bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen werden auf die Dauer eines Monats öffentlich zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden
vom 06.05.2024 bis 07.06.2024 einschließlich
beim Gemeindevorstand der Gemeinde Neuhof, 36119 Neuhof, Beethovenstraße 12, Erdgeschoss, Zimmer EG-09 (Besprechungsraum), ausgelegt und kann zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
| Montag, Dienstag | von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Mittwoch | von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Donnerstag, Freitag | von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
sofern nicht auf einen der genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.
Während der Auslegungsfrist wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Anregungen können schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Neuhof, Lindenplatz 4, 36119 Neuhof, innerhalb der Dienststunden der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden.
Der Planentwurf sowie die Begründung können während der Auslegungsfrist über das lnternetportal der Gemeinde Neuhof unter
www.neuhof-fulda.de/leben-wohnen/wohnen/bauen/bauleitplanung/
sowie über das Internetportal des Landes Hessen unter
https://bauleitplanung.hessen.de/
gemäß § 4a (4) BauGB eingesehen und heruntergeladen werden.
Gemäß § 3 (2) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4a (6) BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB an ein Planungsbüro übertragen wurde.
gez. Stolz
Bürgermeister