Nach § 26 in Verbindung mit § 27 der Entwässerungssatzung (EWS) der Gemeinde Neuhof erhalten landwirtschaftliche Betriebe bei der Gemeinde Neuhof die Erstattung des Betrages von 15 cbm jährlich für jede Großvieheinheit (GVE).
Da aus datenschutzrechtlichen Gründen die Ergebnisse der allgemeinen Viehzählungen des Hessischen Statistischen Landesamtes nicht benutzt werden dürfen, hat die Gemeinde Neuhof einen eigenen Erhebungsbogen entworfen. Dieser Erhebungsbogen wird allen in Frage kommenden Landwirten zwecks Ausfüllung und umgehender Rückgabe - spätester Abgabetermin 5. Januar 2023 - zugesandt.
Landwirte, die keinen Erhebungsbogen für die Rückerstattung von Kanalgebühren erhalten haben, werden gebeten, diesen bei der Gemeinde Neuhof anzufordern.
Eine Rückerstattung der Abwasserbenutzungsgebühren kann nur erfolgen, wenn der oben genannte Erhebungsbogen auch bei der Gemeinde Neuhof wieder abgegeben wird.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Möller, Frau Storch oder Frau Müller-Stupp, Zimmernummer 3, (Tel. 06655 970 310), in der Außenstelle (Bauabteilung, Steuer- und Gewerbeamt): Beethovenstraße 12, 36119 Neuhof.