Amt für Bodenmanagement Fulda
- Flurbereinigungsbehörde -
Washingtonallee 1
36041 Fulda
Tel.-Nr.: +49 (611) 535 - 1000, Fax-Nr.: +49 (611) 327 605 202
E-Mail: info.afb-fulda@hvbg.hessen.de
Gz.: 2-FD-05-12-17-01-B-0009#001
Flurbereinigungsverfahren Eichenzell - A66
Verfahrensnummer: UF 1217
Das Flurbereinigungsverfahren Eichenzell - A66 wird gemäß § 149 Abs. 1 Satz 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. IS. 546) in der derzeit geltenden Fassung abgeschlossen. Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung und deren Zustellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren beendet. Gleichzeitig endet die Zuständigkeit der Flurbereinigungsbehörde.
Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Eichenzell - A66 sind abgeschlossen. Gemäß § 149 Abs. 4 FlurbG erlischt damit die Teilnehmergemeinschaft.
| I. | Das Flurbereinigungsverfahren Eichenzell - A66 hat mit dem unanfechtbar gewordenen Flurbereinigungsplan folgende Ziele verfolgt und erreicht: | |
| - | Bereitstellung der notwendigen Flächen zum Bau der Bundesautobahn A66 inklusive aller Flächen für Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen | |
| - | Verteilung eines möglichen Landverlustes auf einen größeren Kreis von Eigentümern | |
| - | Vermeidung und Beseitigung möglicher Nachteile für die allgemeine Landeskultur - Durchführung weiterer agrarstruktureller Verbesserungsmaßnahmen | |
| II. | Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 Abs. 1 FlurbG liegen vor. Die Ausführung des Flurbereinigungsplans ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge, Widersprüche und Klagen der Beteiligten erledigt. Damit stehen den Beteiligten keine Ansprüche mehr zu, die Gegenstand dieses Verfahrens hätten sein können. Die zuständigen Stellen wurden um Berichtigung der öffentlichen Bücher ersucht. | |
| III. | Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde ordnungsgemäß abgeschlossen. Der verbleibende Restkassenbestand wird nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, erstattet und die Kasse aufgelöst. | |
| IV. | Die neu geschaffenen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind erstellt und dem jeweils Unterhaltungspflichtigen in die Unterhaltung übergeben worden. | |
Diese Schlussfeststellung wird in der Flurbereinigungsgemeinde Eichenzell und in den angrenzenden Gemeinden Künzell, Neuhof und der Stadt Fulda öffentlich bekannt gemacht. Darüber hinaus ist diese Schlussfeststellung im Internet unter https://hvbg.hessen.de/UF1217 abrufbar.
Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Amt für Bodenmanagement Fulda, - Flurbereinigungsbehörde -, Washingtonallee 1, 36041 Fulda schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.
Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.
Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, - Obere Flurbereinigungsbehörde -, Schaperstraße 16 in 65195 Wiesbaden schriftlich oder zur Niederschrift erhoben wird.
Für die Wahrung der Frist ist das Datum des Eingangs des Widerspruchs bei einer der vorgenannten Behörden maßgebend.
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Fulda, den 06.12.2022
| Amt für Bodenmanagement Fulda - Flurbereinigungsbehörde - | |
| (LS) | |
| (Bachner, Amtsleiterin) |