Beratung und Beschlussfassung über den geprüften Jahresabschluss 2023
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 05.12.2024 beschlossen:
| „Das Ergebnis des Jahresabschlusses 2023 wird zur Kenntnis genommen. Das Ergebnis weist folgende Eckwerte aus: |
| Gesamtergebnisrechnung: |
| Bezeichnung | Betrag in € |
| Verwaltungsergebnis | -1.112.549,60 |
| Ordentliches Ergebnis | -761.169,37 |
| Außerordentliches Ergebnis | -5.349,18 |
| Jahresergebnis | -766.518,55 |
| Gesamtfinanzrechnung: |
| Bezeichnung | Betrag in € |
| Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit | 3.050.820,50 |
| Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit | -8.702.777,28 |
| Zahlungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit | - 454.813,06 |
| Zahlungsmittelfehlbedarf aus haushaltsunwirksamenZahlungsvorgängen | 506.839,57 |
| Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln | -5.599.930,27 |
| Gemäß § 114 HGO wird über den von der Revision des Landkreises Fulda geprüften Jahresabschluss 2023 beschlossen und dem Gemeindevorstand Entlastung erteilt.“ |
Der vorstehende Beschluss über den Jahresabschluss 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme in der Zeit
vom 13.01. bis 17.01.2025 sowie
am 20.01. und 21.01.2025
während der Dienststunden im Rathaus Neuhof (Zimmer 1-15) öffentlich aus.
gez.
(Stolz)
Bürgermeister