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Neuhofer Rundschau
Ausgabe 24/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Wahl der Schöffinnen und Schöffen - Auslegung der Vorschlagsliste

Die Amtszeit der zurzeit beim Amts- bzw. Landgericht Fulda amtierenden Schöffinnen und Schöffen endet mit Ablauf des Jahres 2023. Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) haben die Städte und Gemeinden für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 neue Vorschlagslisten aufzustellen.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhof hat in ihrer Sitzung am 04.05.2023 eine Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen beschlossen.

Die Vorschlagsliste liegt in der Zeit vom

19.06.2023 bis 26.06.2023

zu jedermanns Einsicht im Bürgerbüro der Gemeinde Neuhof während der Öffnungszeiten aus.

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG bis zum 03.07.2023 schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.