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Neuhofer Rundschau
Ausgabe 26/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Beseitigung von Grabmalen und -einfassungen auf gemeindlichen Friedhöfen

Aufforderung zur Beseitigung von Grabmalen und -einfassungen auf gemeindlichen Friedhöfen

Die nachgenannten Grabstätten, die sich auf den gemeindlichen Friedhöfen Neuhof-Ellers, Neuhof-Opperz, Neuhof-Rommerz, Neuhof-Hauswurz und Neuhof-Giesel befinden und deren Ruhefristen und Nutzungszeiten bereits abgelaufen sind, müssen dringend abgeräumt werden:

Die Nutzungsberechtigten der vorgenannten Grabstätten sind gemäß § 36 Abs. 2 der Friedhofsordnung der Gemeinde Neuhof in der derzeit gültigen Fassung verpflichtet, die Grabmale, die Einfassungen und sonstigen Grabausstattungen einschließlich der Fundamente der vorgenannten Grabstätten zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

Die eben genannten Nutzungsberechtigten werden hiermit letztmals aufgefordert, die ihnen obliegenden vorbeschriebenen Verpflichtungen spätestens bis Montag, den 31.08.2026 auszuführen. Auch besteht die Möglichkeit, die Grabstätte gebührenpflichtig durch den gemeindlichen Bauhof abräumen zu lassen.

In jedem Fall ist vor Abräumung der Grabstätte mit der Friedhofsverwaltung (Herr Kolbe; 06655/970-453 oder per E-Mail: tko@nhf.de) Kontakt aufzunehmen.

Alle vorgenannten Grabstätten, die innerhalb der eben genannten Frist nicht abgeräumt werden, wird die Gemeinde Neuhof gemäß § 36 Abs. 2 der vorgenannten Friedhofsordnung ab der 36. Kalenderwoche 2026 (ab 01.09.2026) auf Kosten der Nutzungsberechtigten abräumen und die Grabsteine, Anlagen und weiteren Gegenstände eigenständig entsorgen.

Bei Fragen zum Abräumungsverfahren steht Ihnen Herr Kolbe (06655/970-453 oder per E-Mail: tko@nhf.de) von der Friedhofsverwaltung gerne zur Verfügung.

Die Friedhofsverwaltung
der Gemeinde Neuhof