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Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Neuhof
Ausgabe 29/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung der Gemeinde Neuhof

zur Entschädigungssatzung der Gemeinde Neuhof

Aufgrund der §§ 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 und 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhof am 07.07.2022 folgende Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung der Gemeinde Neuhof beschlossen:

Artikel 1

§ 3 (3) Buchstabe e) erhält folgende Fassung:

den/die Ortsvorsteher(in) in den Ortsbezirken einwohnerabhängig:

Einwohner

In der Eigenschaft

als Ortsvorsteher(in)

(§ 82 Abs. 5 S. 1 und 2 HGO)

In der Funktion als

Leiter(in) der Außenstelle

(§ 82 Abs. 5 S. 4 HGO)

bis 400

85,00 €

entfällt

401 - 800

135,00 €

200,00 €

801 - 1.300

200,00 €

200,00 €

über 1.300

270,00 €

200,00 €

Die Pauschale wird vom Beginn des Monats an gewährt, in dem die/der ehrenamtlich Tätige die besondere Funktion angetreten hat. Der Anspruch auf die Pauschale endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem sie/er aus der Funktion ausscheidet. Maßgebend ist die Einwohnerzahl des Ortsteils, die zuletzt vor Beginn des Haushaltsjahres von der Gemeindeverwaltung festgestellt wird.

Artikel 2

Diese Änderung der Entschädigungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.

Neuhof, den 07. Juli 2022

Der Gemeindevorstand der

Gemeinde Neuhof

Stolz

Bürgermeister