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Neuhofer Rundschau
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung für die Wahl zum Deutschen Bundestag

Bekanntmachung

für Deutsche zur Wahl zum Deutschen Bundestag

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt.

Deutsche die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und im Bundesgebiet keine Wohnung mehr innehaben, können bei Vorliegen der sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen an der Wahl teilnehmen.

Für ihre Wahlteilnahme ist unter anderem Voraussetzung, dass sie

1. entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland * eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt, oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind; sowie

2. in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Diese Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen; er kann bereits seit Mitte November 2024 gestellt, respektive abgesandt werden. Einem Antrag, der erst am 3. Februar 2025 oder später bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung).

Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter können bei

  • den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland,
  • dem Bundeswahlleiter, Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn, Postfach 17 03 77, 53029 BONN, GERMANY,
  • den Kreiswahlleitern in der Bundesrepublik Deutschland

angefordert werden.

Weitere Auskünfte erteilen die Botschaften und berufskonsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland.

Neuhof, den 17. Januar 2025

Bundeswahlleiter

*Zu berücksichtigen ist auch eine frühere Wohnung oder ein früherer Aufenthalt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuzügliches Gebiet des früheren Berlin (Ost).