An alle Mitglieder der KGN:
Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung 2023
Da bei unserer diesjährigen Jahreshauptversammlung am 27. Mai 2023 kein 2. Präsident/in gewählt werden konnte und eine Satzungsänderung beschlossen wurde, laden wir hiermit alle Mitglieder der Karnevalsgesellschaft 1949 e.V. Neuhof für
zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung
in die Gaststätte Ebert in Neuhof recht herzlich ein.
- der geschäftsführende Vorstand §4 Absatz 3 ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig
- Vorstandsmitglieder können für Vorstandstätigkeit eine von der Mitgliederversammlung festgelegte Pauschale bzw. Tätigkeitsvergütung bis maximale Höhe der vom Gesetzgeber festgelegten gültigen Jahreshöchstsumme i.S.D §3 Nr. 26a EstG erhalten
Verschiedenes
Wir bitten hiermit alle Mitglieder ganz herzlich an dieser außerordentlichen Mitgliederversammlung teilzunehmen.
Es grüßt freundlich