Titel Logo
Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Neuhof
Ausgabe 39/2022
Gestaltung Innenteil Seite 4
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Schredderaktion der Gemeinde Neuhof

Die Gemeinde Neuhof bietet auch dieses Jahr wieder allen Bürgerinnen und Bürgern eine Schredderaktion an, um ihren Baum-, Strauch- und Heckenschnitt zu entsorgen bzw. zu verwerten.

Diese Aktion wird wie folgt durchgeführt:
  • am Montag, den 31. Oktober 2022 im OT Rommerz
  • am Dienstag, den 01. November 2022 in den OT Hauswurz und Kauppen
  • am Mittwoch, den 02. November 2022 im OT Giesel
  • am Donnerstag, den 03. November 2022 im OT Tiefengruben
  • am Freitag, den 04. November 2022 im OT Dorfborn
  • am Samstag, den 05. November 2022 im OT Hattenhof
  • am Montag, den 07. November 2022 in Neuhof-Neustadt
  • am Dienstag, den 08. November 2022 in Neuhof-Ellers
  • am Mittwoch, den 09. November 2022 in Neuhof-Opperz

Das Häckselgut kann bei Bedarf an die Grundstückseigentümer abgegeben werden.

Um einen besseren Überblick über das anzufallende Schreddergut zu erhalten, bitten wir Sie, sich bei der Gemeindeverwaltung Neuhof per Email an steueramt@nhf.de oder Telefon 06655/970-310 unter Angabe der genauen Anschrift zu melden oder das nachstehende Formular ausgefüllt abzugeben (siehe auch https://www.neuhof-fulda.de/buergerservice-politik/buergerservice/formulare/).

Spätester Anmeldetermin ist der 24. Oktober 2022.

Bitte stellen Sie den Baum- und Strauchschnitt ab dem 31. Oktober 2022 ab 07:00 Uhr ordentlich und gut erreichbar am Straßenrand vor dem Grundstück bereit.

Die ausführende Firma ist angehalten, den Baum- bzw. Strauchschnitt liegen zu lassen, insofern folgende Bedingungen vorgefunden werden:

-

die übliche Menge (ca. 2 cbm) wird erheblich überschritten,

-

der Baum- und Strauchschnitt wird auf Sammelplätzen gelagert,

-

das Schreddergut kann nicht eindeutig einem Grundstück zugeordnet werden,

-

die Zeit von 15 Minuten wird überschritten,

-

das Schreddergut ist mit Schilfgras vermischt,

-

das Schreddergut ist mit Dornenhecken vermischt,

-

das Schreddergut ist mit Grünabfällen vermischt oder angefault,

-

die Abholung wurde der Gemeindeverwaltung nicht fristgerecht gemeldet,

-

das Zusammenlegen von Schreddergut mehrerer Hauseigentümer ist nicht erlaubt

Die Reinigung der Straßen- und Gehwegfläche ist vom jeweiligen Grundstückseigentümer oder einem Bevollmächtigten kurzfristig vorzunehmen.

Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass es sich bei der Schredderaktion um eine freiwillige Leistung der Gemeinde Neuhof in Zusammenhang mit dem Zweckverband Abfallsammlung des Landkreises Fulda handelt. Deshalb möchten wir Sie dringend darum bitten, die vorgenannten Punkte zu beachten, um somit einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Stolz

Bürgermeister

___________________________________________________________

Schredderaktion vom 31. Oktober - 09. November 2022

Anmeldung bis spätestens 24. Oktober 2022

Ortsteil:

………………………………………….…….…….…….

Straße/Hs.-Nr.:

………………………………….…….…….…….……..

Name:

……………………………………………………………

Lagerort:

……………………………………………………………

(falls abweichend von der obigen Anschrift)

Höchstmenge max. 2,0 cbm

Ich möchte das Schreddergut behalten:

( ) ja

( ) nein

Bemerkungen:

……………………………………………………………

Rückgabe bitte an die Gemeinde Neuhof, Lindenplatz 4,

per E-Mail: steueramt@nhf.de oder per Fax: 06655/970-390