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Neuhofer Rundschau
Ausgabe 39/2024
Gestaltung Innenteil Seite 9
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Gemeinde Neuhof Schredderaktion

Schredderaktion der Gemeinde Neuhof

Die Gemeinde Neuhof bietet auch dieses Jahr wieder allen Bürgerinnen und Bürgern eine

Schredderaktion an, um ihren Baum-, Strauch- und Heckenschnitt zu entsorgen bzw. zu verwerten.

Diese Aktion wird wie folgt durchgeführt:

 Neuhof-Neustadt, Abholung am 01.11.2024

 Neuhof-Opperz, Abholung am 04.11.2024

 Neuhof-Ellers, Abholung am 02.11.2024

 Hauswurz, Abholung am 06.11.2024

 Dorfborn, Abholung am 30.10.2024

 Giesel, Abholung am 28.10.2024

 Hattenhof, Abholung am 31.10.2024

 Tiefengruben, Abholung am 29.10.2024

 Rommerz Abholung am 05.11.2024

 Kauppen, Abholung am 06.11.2024

Das Häckselgut kann bei Bedarf an die Grundstückseigentümer abgegeben werden.

Um einen besseren Überblick über das anzufallende Schreddergut zu erhalten, bitten wir Sie, sich bei

der Gemeindeverwaltung Neuhof per E-Mail an steueramt@neuhof-fulda.de oder Telefon 06655 970-

310 unter Angabe der genauen Anschrift zu melden oder den nachstehenden QR-Code zur Online-

Anmeldung zu nutzen.

Spätester Anmeldetermin ist der 18. Oktober 2024.

Bitte stellen Sie den Baum- und Strauchschnitt ab dem 28. Oktober 2024 ab 07:00 Uhr ordentlich

und gut erreichbar am Straßenrand vor dem Grundstück bereit. Die ausführende Firma ist

angehalten, den Baum- bzw. Strauchschnitt liegen zu lassen, insofern folgende Bedingungen

vorgefunden werden:

Bitte beachten Sie folgende allgemeinen Informationen

 die Schredderaktion findet einmal jährlich im Herbst statt

 es werden max. 2 cbm pro Grundstück abgeholt, mit dem Bagger/Greifer frei zugänglich

 Baum-, Strauch- und Heckenschnitt bis zu einer Stärke von maximal 30 cm Durchmesser

 Wichtig: keine Rodungen, keine Wurzelstöcke, kein Gras, kein Moos

 die maximale Schredderzeit pro Grundstück betragt 10-15 Minuten

 Schreddergut unbedingt so nahe wie möglich am Bürgersteig/Straßenrand platzieren

 wählen Sie bitte einen frei zugänglichen Ablageplatz, sodass keine Randsteine oder Ahnliches

beschädigt werden können

 bitte keine Fahrzeuge in unmittelbarer Nähe parken

 verspätete Anmeldungen können leider nicht mehr berücksichtigt werden!

Bitte stellen Sie den Baum- und Strauchschnitt fristgerecht ordentlich und gut erreichbar am

Straßenrand vor dem Grundstück bereit. Die ausführende Firma ist angehalten, den Baum- bzw.

Strauchschnitt liegen zu lassen, sofern die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt werden. Wir

möchten Sie in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass es sich bei der Schredderaktion um

eine freiwillige Leistung der Gemeinde Neuhof in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband

Abfallsammlung des Landkreises Fulda handelt.

Schredderaktion vom 28. Oktober – 7. November 2024

Anmeldung bis spätestens 18. Oktober 2024

Ortsteil: ……………………… Straße/Hs.-Nr.: ………………………………….

Name: ………………………………………………………………………………..

Lagerort: …………………………………………………………………………….

(falls abweichend von der obigen Anschrift)

Höchstmenge max. 2,0 cbm

Ich möchte das Schreddergut behalten: ( ) ja ( ) nein

Bemerkungen: ……………………………………………………………………………..

Rückgabe bitte an die Gemeinde Neuhof:

Lindenplatz 4

steueramt@neuhof-fulda.de

06655/970-310

06655/970-390