Schredderaktion der Gemeinde Neuhof
Die Gemeinde Neuhof bietet auch dieses Jahr wieder allen Bürgerinnen und Bürgern eine
Schredderaktion an, um ihren Baum-, Strauch- und Heckenschnitt zu entsorgen bzw. zu verwerten.
Diese Aktion wird wie folgt durchgeführt:
Neuhof-Neustadt, Abholung am 01.11.2024
Neuhof-Opperz, Abholung am 04.11.2024
Neuhof-Ellers, Abholung am 02.11.2024
Hauswurz, Abholung am 06.11.2024
Dorfborn, Abholung am 30.10.2024
Giesel, Abholung am 28.10.2024
Hattenhof, Abholung am 31.10.2024
Tiefengruben, Abholung am 29.10.2024
Rommerz Abholung am 05.11.2024
Kauppen, Abholung am 06.11.2024
Das Häckselgut kann bei Bedarf an die Grundstückseigentümer abgegeben werden.
Um einen besseren Überblick über das anzufallende Schreddergut zu erhalten, bitten wir Sie, sich bei
der Gemeindeverwaltung Neuhof per E-Mail an steueramt@neuhof-fulda.de oder Telefon 06655 970-
310 unter Angabe der genauen Anschrift zu melden oder den nachstehenden QR-Code zur Online-
Anmeldung zu nutzen.
Spätester Anmeldetermin ist der 18. Oktober 2024.
Bitte stellen Sie den Baum- und Strauchschnitt ab dem 28. Oktober 2024 ab 07:00 Uhr ordentlich
und gut erreichbar am Straßenrand vor dem Grundstück bereit. Die ausführende Firma ist
angehalten, den Baum- bzw. Strauchschnitt liegen zu lassen, insofern folgende Bedingungen
vorgefunden werden:
Bitte beachten Sie folgende allgemeinen Informationen
die Schredderaktion findet einmal jährlich im Herbst statt
es werden max. 2 cbm pro Grundstück abgeholt, mit dem Bagger/Greifer frei zugänglich
Baum-, Strauch- und Heckenschnitt bis zu einer Stärke von maximal 30 cm Durchmesser
Wichtig: keine Rodungen, keine Wurzelstöcke, kein Gras, kein Moos
die maximale Schredderzeit pro Grundstück betragt 10-15 Minuten
Schreddergut unbedingt so nahe wie möglich am Bürgersteig/Straßenrand platzieren
wählen Sie bitte einen frei zugänglichen Ablageplatz, sodass keine Randsteine oder Ahnliches
beschädigt werden können
bitte keine Fahrzeuge in unmittelbarer Nähe parken
verspätete Anmeldungen können leider nicht mehr berücksichtigt werden!
Bitte stellen Sie den Baum- und Strauchschnitt fristgerecht ordentlich und gut erreichbar am
Straßenrand vor dem Grundstück bereit. Die ausführende Firma ist angehalten, den Baum- bzw.
Strauchschnitt liegen zu lassen, sofern die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt werden. Wir
möchten Sie in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass es sich bei der Schredderaktion um
eine freiwillige Leistung der Gemeinde Neuhof in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband
Abfallsammlung des Landkreises Fulda handelt.
Schredderaktion vom 28. Oktober – 7. November 2024
Anmeldung bis spätestens 18. Oktober 2024
Ortsteil: ……………………… Straße/Hs.-Nr.: ………………………………….
Name: ………………………………………………………………………………..
Lagerort: …………………………………………………………………………….
(falls abweichend von der obigen Anschrift)
Höchstmenge max. 2,0 cbm
Ich möchte das Schreddergut behalten: ( ) ja ( ) nein
Bemerkungen: ……………………………………………………………………………..
Rückgabe bitte an die Gemeinde Neuhof:
Lindenplatz 4
steueramt@neuhof-fulda.de
06655/970-310
06655/970-390