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Neuhofer Rundschau
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung - Feldwege- und Grabenunterhaltungsverband

des Feldwege- und Grabenunterhaltungsverbandes

für das Kreisgebiet Fulda-West für das Haushaltsjahr 2022

Die nachstehende Haushaltssatzung des Feldwege- und Grabenunterhaltungsverbandes für das Kreisgebiet Fulda-West für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Aufgrund des § 18 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969 (GVBl. I S. 307), in der derzeit gültigen Fassung vom 21. März 2005 (GVBl. I S. 229), in Verbindung mit §§ 114 a ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 218) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 24.03.2010 (GVBl. I S. 119) hat die Verbandsversammlung am 09.05.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

712.900 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

710.900 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 EUR

mit einem Überschuss von

2.000 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

80.100 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

146.000 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

150.000 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

40.000 EUR

mit einem Finanzmittelüberschuss von

44.100 EUR

festgesetzt.

§2

Kredite werden in Höhe von 150.000 € veranschlagt.

§3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§4

Kassenkredite werden nicht veranschlagt.

§5

Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.

Flieden, den 09.05.2022

Feldwege- und Grabenunterhaltungsverband

für das Kreisgebiet Fulda – West

gez. Tobias Schmidt, Verbandsvorsteher

GENEHMIGUNG

20.12.2022

Ich genehmige gemäß § 18 Abs. 1 KGG in Verbindung mit §§ 97a und 103 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme der in § 2 der Haushaltssatzung 2022 des Zweckverbands Feldwege- und Grabenunterhaltungsverband für das Kreisgebiet Fulda-West vorgesehenen Kredite in Höhe von 146.000,-- Euro (in Worten: „einhundertsechsundvierzigtausend Euro").

Der in § 2 der Haushaltssatzung des Zweckverbands für das Haushaltsjahr 2022 vorgesehene Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 150.000,-- Euro wurde auf 146.000,-- Euro reduziert.

Die Begründung ist der Haushaltsverfügung zu entnehmen.

In Vertretung

gez. Schmitt, Erster Kreisbeigeordneter

EINSICHTNAHME

Der Haushaltsplan 2022 liegt zur Einsichtnahme von Montag, den 30. Januar 2023 bis Dienstag, den 07. Februar 2023 in der Außenstelle der Gemeinde Neuhof, Beethovenstraße 12, 36119 Neuhof zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus.

Mo.

30.01.2023

08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr – 16:00 Uhr

Di.

31.01.2023

08:00 Uhr – 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr – 16:00 Uhr

Mi.

01.02.2023

08:00 Uhr – 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr – 16:00 Uhr

Do.

02.02.2023

08:00 Uhr – 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr – 16:00 Uhr

Fr.

03.02.2023

08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Mo.

06.02.2023

08:00 Uhr – 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr – 16:00 Uhr

Di.

07.02.2023

08:00 Uhr – 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr – 16:00 Uhr

Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung unter Tel. 06655-970-442 oder per E-Mail unter info@fgu-fd-west.de.

gez. Tobias Schmidt, Verbandsvorsteher