am Donnerstag, dem 22. September 2022
| Ort der Sitzung | Gemeindezentrum Neuhof - Kulturhalle |
Anwesend waren:
| Gemeindevertretung: | |
| CDU-Fraktion | |
| Vorsitzender der Gemeindevertretung | Jürgen Jordan |
| 1. stellv. Vorsitzender der Gemeindevertretung | Otto Mahr |
| Gemeindevertreter | Jürgen Auerbach |
| Gemeindevertreter | Marco Enders anwesend ab Top 4 |
| Gemeindevertreter | Sascha Engel |
| Gemeindevertreter | Thomas Henkel |
| Gemeindevertreter | Holger Klüh |
| Gemeindevertreter | Maximilian Kramer |
| Gemeindevertreterin | Rebecca Kreß |
| Gemeindevertreter | Tobias Kullmann |
| Gemeindevertreter | Marco Lauer |
| Gemeindevertreterin | Franziska Mahr entschuldigt |
| Gemeindevertreter | Andreas Mannert entschuldigt |
| Gemeindevertreter | Harald Merz |
| Gemeindevertreterin | Kerstin Reith |
| Gemeindevertreter | Reiner Schnell |
| Gemeindevertreter | Mark Seng |
| Gemeindevertreter | Michael Vogel |
| Gemeindevertreter | Bernd Wiegand unentschuldigt |
| SPD-Fraktion | |
| 2. stellv. Vorsitzende der Gemeindevertretung | Petra Hartung |
| Gemeindevertreter | Roland Böhm |
| Gemeindevertreter | Detlef Freihube |
| Gemeindevertreter | Julius Vogel |
| Gemeindevertreter | Lothar Will |
| BLN-Fraktion | |
| 3. stellv. Vorsitzender der Gemeindevertretung | Frank Vogel |
| Gemeindevertreter | Manfred Apel |
| Gemeindevertreter | Marcel Ebert |
| Gemeindevertreter | Elias Hack |
| Gemeindevertreter | Thomas Kunze |
| Gemeindevertreter | Helmut Schmitt entschuldigt |
| GRÜNEN-Fraktion | |
| Gemeindevertreter | Fabian Benkner anwesend ab Top 6 |
| Gemeindevertreter | Josef Benkner |
| Gemeindevertreter | Thiemo Schmitt |
| Gemeindevertreterin | Mara Vogel entschuldigt |
| Alternative für Deutschland | |
| Gemeindevertreter | Bernd Klüh entschuldigt |
| Gemeindevertreter | Jens Mierdel |
| Gemeindevertreterin | Steffi Mierdel |
| Gemeindevorstand: | |
| Bürgermeister | Heiko Stolz |
| Erster Beigeordneter | Franz Josef Adam |
| Beigeordneter | Achim Grob |
| Beigeordneter | Sebastian Hohmann |
| Beigeordneter | Mario Klüh |
| Beigeordneter | Dieter Menigat entschuldigt |
| Beigeordneter | Gunther Rose |
| Schriftführer: | |
| Schriftführer | Ulrich Möller |
| 1. stellv. Schriftführer | Florian Langner |
| Berichterstatter: | |
| Zu Top 1 | Daniela Seidl und |
|
| Architekt Frank Neumann |
Vorsitzender der Gemeindevertretung Jürgen Jordan eröffnet die Sitzung der Gemeindevertretung um 19:30 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgte und die Gemeindevertretung beschlussfähig ist.
| 1 | Statusbericht zur Erweiterung des Rathauses Neuhof | (IV-5/2022) | |
| Teil A (§ 10 Geschäftsordnung) | |||
| unbesetzt | |||
| Teil B (§ 10 Geschäftsordnung) | |||
| 2 | Informationen über das weitere Vorgehen in Sachen Landesentwicklungsplan 2020 (LEP 2020) und die damit verbundenen Auswirkungen im Kommunalen Finanzausgleich | (IV-47/2022) | |
| 3 | Zustimmung zu außer- u. überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2021; Jahresgenehmigung | (VL-199/2022) | |
| 4 | Eröffnung eines Waldkindergartens | (VL-156/2022) | |
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| (Bezugnehmend auf den Antrag der BLN-Fraktion und der Grünen-Fraktion aus der Sitzung der Gemeindevertretung vom 28.04.2022, AT-14/2022) | ||
| 5 | Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 | (VL-217/2022) | |
|
| „Am Küppel-Schafhohle“, Hattenhof | ||
|
| (im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB) | ||
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| a) | Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB | |
|
| b) | Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB | |
|
| c) | Beschlussfassung über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB | |
| 6 | Antrag der SPD-Fraktion | (AT-36/2022) | |
|
| Vorbereitung Baumbestattungen am Friedhof Rommerz | ||
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| 6.1 | Ergänzungsantrag zum Antrag der SPD-Fraktion | (AT-36/2022 A) |
|
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| „Vorbereitung Baumbestattungen am Friedhof Rommerz“ Baumbestattungen am Friedhof Rommerz und weiteren Friedhöfen in der Gemeinde Neuhof | |
| 7 | Antrag der AfD-Fraktion | (AT-26/2022) | |
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| Haldenabdeckung Kaliberg | ||
| 8 | Antrag der Grünen-Fraktion | (AT-33/2022) | |
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| Infoveranstaltung zur Beantwortung von Fragen rund um die geplante Haldenabdeckung von K+S | ||
| 9 | Antrag der AfD-Fraktion | (AT-27/2022) | |
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| Schadstoffbelastung des Hartplatzes im Ort Neuhof | ||
| 10 | Antrag der AfD-Fraktion | (AT-28/2022) | |
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| Überprüfung und Optimierung des Hochwasserschutzes im Raum Dorfborn und Neuhof | ||
| 11 | Antrag der CDU-Fraktion | (AT-30/2022) | |
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| Erwerb von ehemals gewerblich oder landwirtschaftlich genutzten Gebäude- und Freiflächen | ||
| 12 | Antrag der CDU-Fraktion | (AT-31/2022) | |
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| Ausbau der Zufahrt zum Bau- und Wertstoffhof der Gemeinde Neuhof | ||
| 13 | Antrag der CDU-Fraktion | (AT-32/2022) | |
|
| Baumbestattungen bzw. Bestattungen in Stelen auf den Friedhöfen in den Ortschaften | ||
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| 13.1 | Änderungsantrag der AfD-Fraktion zum Antrag der CDU-Fraktion | (AT-37/2022) |
|
|
| Baumbestattungen bzw. Bestattungen in Stelen auf den Friedhöfen in den Ortschaften | |
| 14 | Antrag der Grünen-Fraktion | (AT-34/2022) | |
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| Antrag auf mehrgeschossige Bauweise im Fachmarktzentrum an der Fuldaer Straße | ||
| 15 | Informationen | ||
| 16 | Schriftliche Anfragen | ||
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| 17 | Anfrage der AfD-Fraktion | (AF-5/2022) |
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| Stützpunkt und Material der Freiwilligen Feuerwehr Neuhof | |
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| 18 | Anfrage der AfD-Fraktion | (AF-6/2022) |
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| allgemeine Fragen der Fraktion | |
| 19 | Mündliche Anfragen | ||
| Punkt 1 | Statusbericht zur Erweiterung des Rathauses Neuhof | IV-5/2022 |
Aktueller Sachstandsbericht zum Planungsfortschritt und zur weiteren Vorgehensweise. Die Erläuterungen erfolgen mündlich.
| Abstimmung: | Zur Kenntnis genommen |
unbesetzt
| Punkt 2 | Informationen über das weitere Vorgehen in Sachen Landesentwicklungsplan 2020 (LEP 2020) und die damit verbundenen Auswirkungen im Kommunalen Finanzausgleich | IV-47/2022 |
Die Gemeindevertretung wird über das weitere Vorgehen in Sachen Landesentwicklungsplan 2020 und die damit verbundenen Auswirkungen im Kommunalen Finanzausgleich informiert.
| Abstimmung: | Zur Kenntnis genommen |
| Punkt 3 | Zustimmung zu außer- u. überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2021 Jahresgenehmigung | VL-199/2022 |
Die Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen, die im Haushaltsjahr 2021 angefallen sind, werden nachträglich genehmigt.
| Abstimmung: | 29 - 0 - 0 |
| Punkt 4 | Eröffnung eines Waldkindergartens | VL-156/2022 |
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| (Bezugnehmend auf den Antrag der BLN-Fraktion und der Grünen-Fraktion aus der Sitzung der Gemeindevertretung vom 28.04.2022, AT-14/2022) |
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Da nach der aktuellen Bedarfsplanung zurzeit keine Notwendigkeit für die Schaffung neuer Kita-Plätze besteht, soll das Projekt Waldkindergarten in zwei Stufen umgesetzt werden.
| Stufe 1: | Einsatz eines „Mobilen Waldkindergartens“ für alle Kitas der Gemeinde Neuhof. |
| Stufe 2: | Bei Bedarf und positiven Erfahrungen mit dem „Mobilen Waldkindergarten“ soll ein ortsgebundener Waldkindergarten errichtet werden. |
| Abstimmung: | 30 - 0 - 0 |
| Punkt 5 | Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 | VL-217/2022 | |
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| „Am Küppel-Schafhohle“, Hattenhof | ||
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| (im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB) | ||
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| a) | Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB |
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| b) | Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
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| c) | Beschlussfassung über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß§ 4 Abs. 2 BauGB |
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| a) | Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) die vorliegende Planung des Planungsbüros Carsten Wienröder, Stadt Land Regional, Odilienstraße 8a, 36124 Eichenzell, vom 01.08.2022 als Bebauungsplanentwurf für den künftigen Bebauungsplan 13 „Am Küppel-Schafhohle“, Hattenhof. |
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| Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 1 ha und umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Hattenhof, Flur 3, Flurstücke 62/14,63/1, 64/1, 65 sowie Flur 2, Flurstücke 103/12 und 103/13 (beide jeweils teilweise, „Kerzeller Straße“, L 3430). |
| b) | Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen. |
| c) | Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen. |
| Abstimmung: | 30 - 0 - 0 |
| Punkt 6 | Antrag der SPD-Fraktion | AT-36/2022 |
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| Vorbereitung Baumbestattungen am Friedhof Rommerz |
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Die Gemeinde Neuhof leitet die Aufforstung der gemeindlichen Flächen/Grundstücke gegenüber dem Friedhof Rommerz mit heimischen Laubbäumen in die Wege mit dem Ziel, den Friedhof Rommerz perspektivisch um dieses Gelände zu erweitern und dort Baumbestattungen zu ermöglichen. Der Gemeindevorstand setzt sich dazu mit den zuständigen Behörden/Ämtern in Verbindung und beantragt notwendige Genehmigungen.
Zur Vorbereitung der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung wird die Angelegenheit an den Sozial-, Kultur- und Sportausschuss verwiesen.
| Abstimmung: | 31 - 0 - 0 |
| Punkt 6.1 | Ergänzungsantrag zum Antrag der SPD-Fraktion | AT-36/2022 A |
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| „Vorbereitung Baumbestattungen am Friedhof Rommerz“ |
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| Baumbestattungen am Friedhof Rommerz und weiteren Friedhöfen in der Gemeinde Neuhof |
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Die Gemeinde Neuhof ermöglicht kurzfristig und schnellstmöglich Baumbestattungen auf dem bestehenden Areal des Friedhofs Rommerz. Vorgeschlagen wird hier der Beginn unter den vorhandenen Bäumen in den unteren Bereichen, links der Aussegnungshalle. Die Errichtung jeweils zugehöriger Gedenkstelen zur Anbringung von Namensplaketten ist vorzusehen und zu prüfen.
Der Gemeindevorstand veranlasst die Überprüfung aller weiteren Friedhöfe in der Gemeinde auf Ermöglichung von Baumbestattungen.
Zur Vorbereitung der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung wird die Angelegenheit an den Sozial-, Kultur- und Sportausschuss verwiesen.
| Abstimmung: | 31 - 0 - 0 |
| Punkt 7 | Antrag der AfD-Fraktion | AT-26/2022 |
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| Haldenabdeckung Kaliberg |
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| I. | Der Gemeindevorstand fordert von Kali und Salz stets die neuesten Informationen zum Fortgang des Vorhabens der Haldenabdeckung und den Baumaßnahmen ein, welche damit in Zusammenhang stehen, ebenso die zu erwartenden Beeinflussungen innerhalb der Gemeinde Neuhof wie beispielsweise auf Gas- und Laugenpipelines, Straßenverlegungen, Verkehrs-, Lärm- und Emissionsbelastungen und berichtet dazu zur jeweils nächsten Sitzung der Gemeindevertretung, d. h., dass zukünftig vor Teil A der Tagesordnung ein Update in dieser Sache gegeben wird. |
| II. | Der Gemeindevorstand wird beauftragt, von Kali und Salz bisher bekannte und mögliche Alternativkonzepte einzufordern, egal welche Beurteilung möglicherweise bisher zu einer Ablehnung geführt haben mag. |
| III. | Der Gemeindevorstand wird beauftragt, ein Maßnahmenpaket in Form eines Schutzkonzeptes auszuarbeiten, welches dazu dienen soll, die Bürger vor negativen Auswirkungen des Jahrhundertbauvorhabens bestmöglich zu schützen und den Auswirkungen angemessen begegnen zu können, wenn feststeht, dass das Vorhaben abschließend umgesetzt wird. Gleichzeitig ist der Erhalt der Arbeitsplätze im Auge zu behalten. |
| Abstimmung: | 31 - 0 - 0 |
| Punkt 8 | Antrag der Grünen-Fraktion | AT-33/2022 |
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| Infoveranstaltung zur Beantwortung von Fragen rund um die geplante Haldenabdeckung von K+S |
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Der Gemeindevorstand wird beauftragt, in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung oder aber in einer zusätzlichen Sitzung folgende Fragen durch Vertreter des Unternehmens K+S beantworten zu lassen.
| a) | Es gibt verschiedene Methoden, eine Halde zu bedecken. Aus welchem Grund wurde sich für die Variante mit der Drainageschicht aus Bauschutt entschieden? |
| b) | Welche Methoden der möglichen Abdeckung sind vor der Festlegung auf das vorgestellte Verfahren miteinander verglichen worden? |
| c) | Laut Auskunft von K+S bedeckt die Halde derzeit eine Fläche von 105 Hektar. Durch die beabsichtigte Auffüllung mit Bauschutt und Erde werden weitere 62 Hektar befüllt. Ist bei dieser Flächenangabe der Flächenbedarf für das Bauschutt-Zwischenlager und die Brecheranlagen bereits enthalten oder kommt diese Fläche noch hinzu? |
| d) | Wo genau soll sich die Fläche befinden, auf der die Brecheranlagen den ankommenden Bauschutt zerkleinern und mit welcher Staubentwicklung ist zu rechnen? |
| e) | Handelt es sich bei den Brecheranlagen um ähnliche, wie sie vor einigen Jahren erst von unserer Nachbargemeinde Eichenzell im Falle des Unternehmens Weider abgelehnt worden sind? |
| f) | Wie verhält es sich mit dem Bauschutt aus dem Abriss von Atomkraftwerken? Darf dieser Bauschutt dann auch um die Halde verfüllt werden oder nicht? |
| g) | Derzeit sind viele Quellen, die sich um die Halde herum befinden, versalzen. Es konnte in der Vergangenheit seitens des Unternehmens nicht verhindert werden, dass Salzlauge in die benachbarten Felder und ins Grundwasser gelangt. Nun kommt als Befüllung der Halde noch Bauschutt hinzu. Es ist dann zu befürchten, dass durch das Auswaschen des Bauschuttes noch weitere Verunreinigungen in die Felder und ins Grundwasser gelangen. Wie will das Unternehmen sicherstellen, dass dies nicht geschieht? |
| h) | Ist im Zuge der Planung auch eine Verfüllung unter Tage geprüft worden? Wenn eines Tages der Abbau in Neuhof endet, wird eindringendes Wasser die Hohlräume fluten. Das ist sicher. Was geschieht dann aber mit den Pfeilern, die beim Abbau stehen gelassen worden sind? Löst nicht das eindringende Wasser die Salzbestandteile der tragenden Pfeiler? Das Salz wurde auch unterhalb von Wohnbebauungen abgebaut. Wohnhäuser werden auf das Setzungsverhalten vermutlich empfindlich reagieren. Mit einer Befüllung der Hohlräume unter Tage würde die Setzung geringer ausfallen. Warum wird diese Variante nur unter Kostengesichtspunkten des Unternehmens geprüft und nicht unter Einbezug der erwartbaren Nachteile der vielen Hauseigentümer in den Ortschaften im Abbaubereich? |
| Abstimmung: | 31 - 0 - 0 |
| Punkt 9 | Antrag der AfD-Fraktion | AT-27/2022 |
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| Schadstoffbelastung des Hartplatzes im Ort Neuhof |
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Der Gemeindevorstand wird beauftragt, dass schadstoffbelastete Material des Hartplatzes restlos fachgerecht entsorgen zu lassen, bevor die Umbaumaßnahmen für die Neugestaltung zum Kunstrasenplatz beginnen. Zusätzlich sollen mögliche staatliche Förderungen zur Entsorgung genutzt werden.
| Abstimmung: | 2 - 24 - 5 |
| Punkt 10 | Antrag der AfD-Fraktion | AT-28/2022 |
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| Überprüfung und Optimierung des Hochwasserschutzes im Raum Dorfborn und Neuhof |
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Der Gemeindevorstand wird beauftragt, im Rahmen der Überarbeitung des Hochwasserschutzes in der Gemeinde Neuhof den Fokus speziell auch auf das Gebiet von Dorfborn, Richtung Neuhof, entlang des B40 Dammes zu legen. Hier soll geprüft werden, ob sich Gegebenheiten vor Ort geändert haben, neue Anforderungen bestehen und Maßnahmen auszuarbeiten, welche einem nicht ausreichenden Hochwasserschutz begegnen, sollten Mängel erkannt worden sein, welche ein Handeln erforderlich machen.
| Abstimmung: | 2 - 25 - 4 |
| Punkt 11 | Antrag der CDU-Fraktion | AT-30/2022 |
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| Erwerb von ehemals gewerblich oder landwirtschaftlich genutzten Gebäude- und Freiflächen |
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Die Gemeindevertretung Neuhof beauftragt den Gemeindevorstand, in allen Ortschaften ehemals gewerblich oder landwirtschaftlich genutzten Gebäude- und Freiflächen zu erwerben, wenn dies für die innerörtliche Entwicklung sinnvoll ist. Ziel soll der anschließende Weiterverkauf der erworbenen Flächen sein; allerdings nach vorheriger Neuparzellierung, ggf. Abriss der alten Bausubstanz und mit üblicher Bauauflage. Möglich ist aber auch die Weiterveräußerung an einen Investor, der die Flächen nach einem vorher verbindlich mit der Gemeinde vereinbarten Konzept bebaut.
| Abstimmung: | 18 - 12 - 1 |
| Punkt 12 | Antrag der CDU-Fraktion | AT-31/2022 |
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| Ausbau der Zufahrt zum Bau- und Wertstoffhof der Gemeinde Neuhof |
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Die Gemeindevertretung Neuhof beauftragt den Gemeindevorstand zu prüfen, inwieweit die Zuwegung zum Bau- und Wertstoffhof der Gemeinde Neuhof im Begegnungsverkehr ausgebaut werden kann.
Nach Prüfung sollte die Maßnahme die in der Prioritätenliste in 2031 geplant ist auf die Jahre 2024/2025 vorgezogen werden.
| Abstimmung: | 29 - 2 - 0 |
| Punkt 13 | Antrag der CDU-Fraktion | AT-32/2022 |
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| Baumbestattungen bzw. Bestattungen in Stelen auf den Friedhöfen in den Ortschaften |
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Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu prüfen, ob auf den Friedhöfen in den Ortschaften zukünftig eine Baumbestattung möglich ist. Hierbei soll geprüft werden, ob Flächen rund um einen Altbaumbestand herangezogen werden kann oder ob freie Flächen für eine Aufforstung hinsichtlich eines Friedwaldes vorhanden sind. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob Bestattungsstelen auf den Friedhöfen in den Ortschaften aufgestellt werden können.
Fällt diese Prüfung positiv aus, so wird der Gemeindevorstand beauftragt, entsprechende Bestattungsformen auf den jeweiligen Friedhöfen zukünftig anzubieten.
Zur Vorbereitung der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung wird die Angelegenheit an den Sozial-, Kultur- und Sportausschuss verwiesen.
| Abstimmung: | 31 - 0 - 0 |
| Punkt 13.1 | Änderungsantrag der AfD-Fraktion zum Antrag der CDU-Fraktion | AT-37/2022 |
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| Baumbestattungen bzw. Bestattungen in Stelen auf den Friedhöfen in den Ortschaften |
|
Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu prüfen, ob auf den Friedhöfen in den Ortschaften zukünftig eine Baumbestattung möglich ist. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob Bestattungsstelen auf den Friedhöfen in den Ortschaften aufgestellt werden können. Fällt diese Prüfung positiv aus, so wird der Gemeindevorstand beauftragt, entsprechende Bestattungsformen auf den jeweiligen Friedhöfen zukünftig anzubieten.
Zusätzlich soll geprüft werden, ob ein Teil des Gieseler Forstes zu einem Friedwald werden könnte und was dazu notwendig wäre, hierzu soll im Sozial-, Kultur- und Sportausschusses berichtet werden.
Zur Vorbereitung der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung wird die Angelegenheit an den Sozial-, Kultur- und Sportausschuss verwiesen.
| Abstimmung: | 31 - 0 - 0 |
| Punkt 14 | Antrag der Grünen-Fraktion | AT-34/2022 |
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| Antrag auf mehrgeschossige Bauweise im Fachmarktzentrum an der Fuldaer Straße |
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Wir, die Gemeindevertreter von Neuhof beschließen, dass im Zuge der Planung des sogenannten Fachmarktzentrums in der Fuldaer Straße keine eingeschossige Bauweise im Falle von großen Neubauten für Einzelhandel zulässig sein soll. Es ist mindestens eine zweigeschossige Bauweise mit einer Vollnutzung des entstandenen Raumes anzustreben.
| Abstimmung: | 8 - 23 - 0 |
| Punkt 15 | Informationen |
| Punkt 15.1 | Erweiterung Rathaus |
| Punkt 15.2 | Neuhof, Neubau Kunstrasen und Tennisanlage |
| Punkt 15.3 | Rommerz, Neubaugebiet; „An den Eichenäcker“ |
| Punkt 15.4 | Hauswurz, Neubaugebiet „An den Eichen“ |
| Punkt 15.5 | Wiederkehrende Untersuchung nach der Eigenkontrollverordnung (EKVO) |
Der Auftrag für die Untersuchungen im OT Giesel 2022 ist vergeben.
| Punkt 15.6 | Rommerz „Fliedener Straße“ |
| Punkt 15.7 | Friedhof Ellers |
| Punkt 15.8 | Neuhofer Rundschau |
| Punkt 15.9 | Coworking-Space Neuhof |
| Punkt 15.10 | Breitbandausbau |
| Punkt 15.11 | IKZ IT Flieden/Kalbach/Eichenzell |
| Punkt 15.12 | Digitalisierung - Einführung von ePay21 (ekom21) |
| Punkt 15.13 | Aufnahme von geflüchteten Menschen aus der Ukraine |
| Punkt 16 | Schriftliche Anfragen |
Bürgermeister Heiko Stolz beantwortet die Anfragen schriftlich.
| Punkt 17 | Anfrage der AfD-Fraktion | AF-5/2022 |
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| Stützpunkt und Material der Freiwilligen Feuerwehr Neuhof |
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| 1. | In wie fern entspricht das Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr Neuhof heutigen Anforderungen wie z.B. Umkleide, Lagerung von Material und Gefahrstoffen, Größe des Gebäudes, Stromeinspeisemöglichkeit ins Gebäude? | ||
|
| - | Beantwortung der Anfrage durch die Gemeindeverwaltung: | |
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| o | Umkleide: Diese ist zu klein und ohne Geschlechtertrennung. Es besteht Bestandsschutz, wobei über Veränderungen nachgedacht wird. |
|
|
| o | Lagerung von Material und Gefahrstoffen: Es besteht Bestandschutz. Es wird über Verbesserungen nachgedacht und entsprechende Planungen werden durchgeführt. |
|
|
| o | Größe des Gebäudes: Der Stand der Technik ist ausreichend. |
|
|
| o | Stromspeismöglichkeit: Die Planung zur externen Einspeisung wurde beauftragt. Die notwendigen Finanzen stehen für den Umbau bereit. |
| 2. | Finden regelmäßige Kontrollen der Freiwilligen Feuerwehr Neuhof statt, wenn ja, welche Mängel wurde erfasst? | ||
|
| - | Beantwortung der Anfrage durch die Gemeindeverwaltung: | |
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|
| Es finden alle 5 Jahre Kontrollen durch den Prüfdienst Hessen statt. | |
|
|
| o | Prüfung ortsfeste elektrische Anlagen: Die Prüfung wurde durchgeführt. |
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|
| o | Prüfung kraftbetriebener Tore fehlt: Diese sind so nicht prüfbar und werden erneuert. Angebote liegen bereits vor. |
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|
| o | Splitterschutz bei Leuchtstoffröhren: Alle Leuchten wurden gegen neue LED-Leuchten ausgewechselt. |
|
|
| o | UV-Schutz bei Fenstern zum Schutz der Einsatzkleidung: Aufgrund des Alters der Fenster wurden alle Fenster gegen neue mit UV- Schutz getauscht. |
|
|
| o | Feuerschutztüre Durchgang zur Fahrzeughalle: Da die Durchgangstür zur Fahrzeughalle defekt war, wurde eine neue Tür eingebaut. |
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|
| o | Platte zum Unterlegen Kaffeemaschine: Die Platte zum Unterlegen ist mittlerweile vorhanden. |
|
|
| o | Jährliche Prüfung Hochdruckreiniger: Die jährliche Prüfung ist erfolgt. |
|
|
| o | Keine Umkleide für weibliche Mitglieder: siehe Frage 1 |
|
|
| o | Umkleide zu klein: siehe Frage 1 |
| 3. | Wie stellt sich der Ablauf der Kostenerstattung durch die Gemeinde dar, wenn z.B. Verbrauchsmaterial nach Einsätzen durch Personal der Feuerwehr beschafft werden muss? | ||
|
| - | Beantwortung der Anfrage durch die Gemeindeverwaltung: | |
|
|
| o | Das Material wird unmittelbar nach Aufbrauch gekauft und die Rechnung an die Gemeinde gestellt. Bei größeren Einsätzen werden die Meldungen beim Gemeindebrandinspektor (GBI) gesammelt und bestellt. |
|
|
| o | Falls ein Feuerwehrmitglied in Vorkasse treten muss, bekommt er das Geld durch die Gemeinde erstattet. |
| 4. | Strebt die Gemeinde Neuhof an, in Zukunft Bränden von E-Fahrzeugen eigenständig vollumfänglich begegnen zu können oder sollen auch in Zukunft stets Privatfirmen zur Unterstützung der Feuerwehr herangezogen werden? | ||
|
| - | Beantwortung der Anfrage durch die Gemeindeverwaltung: | |
|
|
| o | Privatfirmen werden generell nur für das Abschleppen und die Entsorgung der Fahrzeuge hinzugezogen. Dies ist bei allen Fahrzeugen so, da dies nicht Aufgabe der Feuerwehr ist. |
|
|
|
| Fahrzeugbrände werden bereits jetzt schon allein durch die Feuerwehr abgedeckt. |
| 5. | Hat die Gemeinde Neuhof bisher die Möglichkeit der Schaffung eines Zentrallager für Verbrauchsmaterial ins Auge gefasst, welches die einzelnen Stellen und Personal der Gemeinde nutzen könnten? | ||
|
| - | Beantwortung der Anfrage durch die Gemeindeverwaltung: | |
|
|
| o | Was den Bereich Feuerwehr angeht, ist dies für den Umbau des Lagers geplant, siehe Frage 1. |
| Punkt 18 | Anfrage der AfD-Fraktion allgemeine Fragen der Fraktion | AF-6/2022 |
| 1. | Wo und wie kann die Einschätzung und Beurteilung des Regierungspräsidiums zu Alternativstandorten zum geplanten Fachmarktzentrum im Ort Neuhof durch Gemeindevertreter eingesehen oder zur Verfügung gestellt werden? | ||
|
| - | Beantwortung der Anfrage durch die Gemeindeverwaltung: | |
|
|
| o | Die Auswirkungsanalyse der Fa. GMA zeigt im Ergebnis, dass das damals geplante Vorhaben nicht den raumordnerischen Zielen und Grundsätzen entsprochen hat. |
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|
| o | Das Regierungspräsidium Kassel hat empfohlen, die Beantragung der raumordnerischen Zulassung eines erheblich erweiterten LIDL-Marktes am Ortsrand nochmals zu überdenken. |
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| o | Es fanden diverses Gesprächsrunden, die nicht protokolliert wurden, statt. |
|
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| o | Die Unterlagen des Regierungspräsidiums können in der Baubteilung der Gemeindeverwaltung Neuhof, Ansprechpartner Herr Menigat, eingesehen werden. |
| 2. | Aus einem Bericht der Hessenschau1 geht hervor, dass K+S seit 50 Jahren bisher 3,5 Millionen Tonnen Sondermüll unterirdisch in der Nähe von Heringen (Hersfeld-Rotenburg) eingelagert hat. | ||
|
| Welche Erkenntnisse und Informationen hat die Gemeinde Neuhof zur derzeitigen und zukünftigen Lagerung von Sondermüll, Schadstoffen, Gefahrstoffen oder anderen gefährlichen Abfällen im Gebiet der Gemeinde Neuhof? | ||
|
| - | Beantwortung der Anfrage durch die Gemeindeverwaltung: | |
|
|
| o | Die Gemeinde Neuhof hat aktuell keine Erkenntnisse und Informationen über derzeitige und zukünftige Lagerungen von Sondermüll, Schadstoffen, Gefahrstoffen oder ähnlich gefährlichen Abfällen unter Tage. |
| 3. | Aus einem Bericht von Osthessennews2 geht hervor, dass eine Vertragsunterzeichnung zwischen Hessenforst und Juwi zum Betrieb von Windkraftanlagen im Gieseler Forst kurz bevorsteht. In diesem Zusammenhang wird auf die Abstimmung der Gemeindevertretung vom 23.09.2021 verwiesen, wo die Gemeindevertretung Neuhof eine zeitnahe Nutzung von Windkraft im Gieseler Forst abgelehnt hat. Warum erfahren die Gemeindevertreter zuerst durch einen Presseartikel von den aktuellen Verhandlungen? | ||
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| - | Beantwortung der Anfrage durch die Gemeindeverwaltung: | |
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| o | Da das o.g. Vorhaben nicht in der Gemarkung der Gemeinde Neuhof liegt, wurde die Gemeinde im Vorfeld nicht über den üblichen Rahmen hinaus über die Maßnahme informiert. |
| Punkt 19 | Mündliche Anfragen |
| Punkt 19.1 | Der Vorsitzende der AFD-Fraktion Jens Mierdel fragt an, warum die schriftlichen Anfragen der AFD-Fraktion nicht in dieser Sitzung beantwortet werden. |
Der Bürgermeister führt dazu aus, dass gemäß dem gemeinsamen Beschluss des Ältestenrates schriftliche Anfragen nur noch schriftlich beantwortet werden.
| Punkt 19.2 | Der Vorsitzende der Grünen-Fraktion Josef Benkner fragt an, ob bereits der Graffiti-Schutz bei der Tunnelunterführung am Bahnhof in Neuhof angebracht wurde. |
Der Bürgermeister bestätigt, dass dieser Schutz bereits aufgetragen wurde.
| Punkt 19.3 | Petra Hartung bittet unter Bezug auf die Informationen des Bürgermeisters, dass spezielle Fachbegriffe möglichst in deutscher Sprache übersetzt und erläutert werden. |
Der Bürgermeister sagt dies nach Möglichkeit zu und erläuterte die unter TOP 15 verwandten Fachbegriffe.
Ende der Sitzung: 22:20 Uhr