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Neuhofer Rundschau
Ausgabe 46/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Neuhof Hebesatzung

Hebesatzsatzung

der Gemeinde Neuhof

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 09.11.2023 nachstehende Hebesatzsatzung beschlossen:

§ 1 Festsetzung der Hebesätze

Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 350 %
  2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) 395 %
  3. für die Gewerbesteuer 367 %.

§ 2 Gültigkeit

Die Hebesätze nach § 1 gelten ab dem Haushaltsjahr 2024.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Neuhof, den 09.11.2023

Der Gemeindevorstand der

Gemeinde Neuhof

Stolz

Bürgermeister

Ausfertigungsvermerk

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Neuhof, den 09.11.2023

Der Gemeindevorstand der

Gemeinde Neuhof

Stolz

Bürgermeister