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Neuhofer Rundschau
Ausgabe 46/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Anpassung Kitagebühren

Anpassung der Gebühren für die Kinderbetreuung

Nach der Empfehlung des Hessischen Rechnungshofes soll ein Drittel der ungedeckten Kosten für die Kindertagesstätten durch Elternbeiträge und die entsprechenden Landesmittel zur Freistellung der Eltern von Betreuungsgebühren gedeckt werden. Die Nachkalkulation für 2022 ergab, dass die Eltern für die Kindertagesstätten (ohne die Kinderkrippe, die erst ab 01.08.2024 in die Trägerschaft der Gemeinde Neuhof übergeht) in 2022 = 171.000 € hätten tragen müssen. Die Elternbeiträge betrugen lediglich 101.000 €; folglich waren sie rund 70.000 € (= rund 69 %) zu niedrig.

Die Gemeinde ist mit stark steigenden Defiziten im Bereich der Kinderbetreuung konfrontiert. Hier einen Blick darauf:

Bezeichnung

in €

%-Sätze

Defizit 2022

2.039.500

100

Defizit 2024 (voraussichtlich)

3.574.500

Erhöhung Defizit

1.535.000

75,26

Das Defizit wird sich also innerhalb von nur 2 Jahren um voraussichtlich 75 % erhöhen!

Das von der Gemeinde zu tragende Defizit wird in den nächsten Jahren voraussichtlich weiter stark steigen. Auf die Personalkostenentwicklung, die kaum steigenden Landeszuschüsse und die unzureichende Deckung durch Elternbeiträge wird hingewiesen.

Die Personalkosten erhöhen sich erheblich. Auch hier ein Blick auf die zu erwartende Entwicklung:

Bezeichnung

in €

%-Sätze

Personalkosten 2022

2.255.500

100

Personalkosten 2024

3.958.100

Erhöhung

1.702.600

75,48

2027 wird mit Personalkosten in Höhe von rd. 4,7 Mio. € gerechnet.

Es stehen größere Investitionen im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen an. Hier ist der Neubau des Turn-, Mehrzweckraumes für die Kita St. Barbara Neuhof (derzeit geschätzte Baukosten: 900.000 €; Bau voraussichtlich in 2025) und die notwendige Sanierung des Gebäudes der Kita Rommerz (derzeit geschätzte Baukosten: 3.000.000 €; Bauausführung voraussichtlich in 2025 oder 2026) zu nennen.

Wie haben sich die Defizite der Gemeinde für die Kinderkrippe entwickelt bzw. wie werden sich diese entwickeln? Das beantwortet die nachfolgende Tabelle:

Bezeichnung

in €

%-Sätze

Durchschnittliches jährliches Defizit für die Jahre 2020 -2022

270.800

100

Vorauss. durchschnittliches jährliches Defizit für die Jahre 2023 -2025

545.100

Erhöhung

274.300

101,29

Diese Fakten haben dazu geführt, dass die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 9. November 2023 eine Erhöhung der Elternbeiträge und des Essensgeldes beschlossen hat.

Um die Eltern soweit wie möglich zu entlasten, blieben die beschlossenen Erhöhungen deutlich hinter dem zurück, was „die Zahlen eigentlich verlangt haben“.

Für die Kindertagesstätten (ohne Kinderkrippe) wurden Erhöhungen von rd. 35 % beschlossen. Um die eingangs erwähnte „Drittel-Deckung“ nach den Zahlen für das Jahr 2022 zu erreichen, wären 69 % notwendig gewesen. Die vorbeschriebenen sehr hohen Steigerungen von 2022 bis zum Jahr 2024 (um rund 75 %) wurden bei der Anhebung der Elternbeiträge ganz außer Acht gelassen. D. h. das stark steigende Defizit nach 2022 muss die Gemeinde allein finanzieren.

Für die Kinderkrippe wurden Erhöhungen von rd. 29 % beschlossen, die ab 01.08.2024 umgesetzt werden. Dort wird die Defizitsteigerung bis 2025 für diese Betreuungseinrichtung über 100 % betragen (s. unmittelbar vorstehende Tabelle).

Hier eine Zusammenstellung der Zahlen (für die Kindertagesstätten, einschließlich der Kinderkrippe):

Bezeichnung

2022

2024

Steigerung

Steigerung

Von der Gemeinde getragene Defizite

2.039.500 €

3.574.500 €

1.535.000 €

75,26 %

Elternbeiträge1

252.000 €

331.000 €2

79.000 €

31,3 %

1 einschließlich Kinderkrippe

2 Nach Erhöhung der Gebühren

Die Gemeinde wird auch nach der Gebührenanhebung den „Löwenanteil“ der Kosten/Defizite tragen.

Wenn die Zahlen der zuletzt dargestellten Tabelle für das Jahr 2024 zueinander ins Verhältnis gesetzt werden, erkennt man, dass die Gemeinde 11 von 12 Euro trägt. Ein Euro tragen die Eltern.

Das Essensgeld wird auf 5,50 €/Essen erhöht. Auch der neue Preis ist nicht kostendeckend.

Der Gemeinde Neuhof liegt die Kinderbetreuung am Herzen, was man auch an ihrem vorbeschriebenen sehr hohen finanziellen Engagement erkennt. Eine Tatsache bleibt jedoch: Was heute ausgegeben, aber heute nicht „bezahlt“ wird, fällt nachfolgenden Generationen, also auch unseren Kindern zur Last. Das wäre nicht generationengerecht!

Bekannt ist, dass die Gebühren von finanziell Schwächeren bei Vorliegen der Voraussetzungen vom Sozialhilfeträger getragen werden.

Eine detaillierte Erläuterung, weshalb die Gemeinde die Gebührenerhöhung für zwingend und notwendig erachtet, ist der Präsentation zur Gebührenerhöhung für die Kinderbetreuung zu entnehmen.

Die Präsentation ist auf der Homepage der Gemeinde Neuhof unter folgendem Pfad hinterlegt:

www.neuhof-fulda.de -> Amtliche Bekanntmachungen -> Erläuterung zur Gebührenerhöhung Kinderbetreuung

oder unter:

www.neuhof-fulda.de -> Bürgerservice & Politik -> Satzungen -> 6. Soziales -> 6.02.01 Erläuterung Gebührenerhöhung Kinderbetreuung