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Neuhofer Rundschau
Ausgabe 46/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Anpassung Realsteuerhebesätze

Die Realsteuerhebesätze werden zum 01.01.2024 entsprechend des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 09.11.2023 angepasst. Die neue Hebesatzsatzung ist auf der Homepage der Gemeinde Neuhof unter dem Pfad:

www.neuhof-fulda.de -> Bürgerservice & Politik -> Satzungen -> 5. Finanzen und Steuern -> 5.06 Hebesatzsatzung

abgelegt.

Die finanzielle Situation der Gemeinde Neuhof verschlechtert sich deutlich. Hier soll auf folgende wichtige Fakten hingewiesen werden:

  1. Die Personalkosten steigen stark an. 2020 betrugen sie rd. 6,0 Mio. €. 2027 wird mit 10,2 Mio. € gerechnet. Ca. 2/3 der Personalkostensteigerungen entfallen auf die Kinderbetreuung.
  2. Die rasante Steigerung des Defizits in der Kinderbetreuung ist in erster Linie auf die Personalkostensteigerung zurückzuführen. 2020 betrug das Defizit noch rund 1,61 Mio. €. 2024 wird es voraussichtlich 3,57 Mio. € betragen, ca. 2 Mio. € mehr. Die beschlossene Erhöhung der Betreuungsgebühren führt lediglich zu Mehreinnahmen von rd. 79.000 €, sodass rund 1,9 Mio. € bei der Gemeinde verbleiben. Diese Mehrbelastungen treten bei der Gemeinde, mit steigender Tendenz, alljährlich auf.
  3. In allen Bereichen treten Mehraufwendungen, -auszahlungen auf. Die meisten sind inflationsbedingt.
  4. Der stark steigende Kreditbedarf der Gemeinde führt bei gleichzeitig steigenden Zinsen zu erhöhten Zinskosten. Es wird damit gerechnet, dass die Zinskosten sich von 2022 bis 2027 verzehnfachen (2022: rd. 91.000 €; 2027: rd. 924.000 €).
  5. Zurückgehende Erträge, vor allem Gewerbesteuererträge, führen zu weiteren finanziellen Belastungen.

Die eben beschriebenen Mehrbelastungen sind so gravierend, dass es nicht möglich ist, diese allein durch Einsparungen aufzufangen.

Wenn die Gemeinde nicht gegensteuert, kommt sie höchstwahrscheinlich in eine finanzielle Schieflage. Es droht, dass sie dann Haushaltssicherungskonzepte aufstellen muss, die sie zur Haushaltskonsolidierung zwingen.

Das sollte vermieden werden.

Die Gemeindevertretung hat deswegen in ihrer Sitzung am 9. November 2023 beschlossen die Hebesätze für die Grundsteuern (A und B) und die Gewerbesteuer anzuheben. Die Verantwortlichen haben bedacht, dass die Belastungen der Bürger möglichst niedrig gehalten werden sollten. Es musste anerkannt werden, dass auch die Gemeinde Neuhof sich nicht den starken Kostensteigerungen in den vielfältigen Aufgabenbereichen, die sie für ihre Bürger erbringt, entziehen kann. Zu den Aufgabenbereichen gehören u. a.

  • das Feuerwehrwesen
  • die bereits erwähnten Kinderbetreuungseinrichtungen
  • die öffentlichen Spielplätze
  • die kommunalen Sportanlagen
  • die Gemeindestraßen, mit der teuren Straßenunterhaltung, der Straßenentwässerung und der Straßenbeleuchtung
  • die öffentlichen Plätze, die landwirtschaftlichen Wirtschaftswege, die Radwege, der Hochwasserschutz
  • die Gemeinschaftshäuser, usw.

Die Hebesätze in Neuhof betragen

Bezeichnung

Hebesätze bisher

Hebesätze ab 1.1.2024

Grundsteuer A

332 %

350 %

Grundsteuer B

365 %

395 %

Gewerbesteuer

357 %

367 %

Neuhof hat auch weiterhin unterdurchschnittliche Hebesätze.

Die Durchschnitts-Hebesätze betragen derzeit

Bezeichnung

im Landkreis Fulda1

in Hessen

Grundsteuer A

369 %

441 %

Grundsteuer B

392 %

509 %

Gewerbesteuer

373 %

392 %

1 Drei Kommunen mit sehr hohen bzw. sehr niedrigen Hebesätzen wurden nicht berücksichtigt.

Von allen 421 Kommunen in Hessen haben derzeit nur 26 Kommunen einen niedrigeren Hebesatz für die Grundsteuer B als Neuhof.

348 Kommunen haben jedoch einen höheren Grundsteuer B-Hebesatz als unsere Gemeinde.

Diese Zahlen belegen, dass Neuhof seine Bürger auch weiterhin unterdurchschnittlich belastet.

Eine detaillierte Begründung der Hebesatzanpassung ist der Präsentation zur Hebesatzanpassung zu entnehmen. Diese ist auf der Homepage der Gemeinde Neuhof unter folgendem Pfad zu finden:

www.neuhof-fulda.de -> Amtliche Bekanntmachungen -> Erläuterung zur Realsteuerhebesätze

oder unter:

www.neuhof-fulda.de -> Bürgerservice & Politik -> Satzungen -> 5. Finanzen und Steuern -> 5.06.01 Erläuterung Gebührenerhöhung Realsteuerhebesätze