Die Realsteuerhebesätze werden zum 01.01.2024 entsprechend des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 09.11.2023 angepasst. Die neue Hebesatzsatzung ist auf der Homepage der Gemeinde Neuhof unter dem Pfad:
www.neuhof-fulda.de -> Bürgerservice & Politik -> Satzungen -> 5. Finanzen und Steuern -> 5.06 Hebesatzsatzung
abgelegt.
Die finanzielle Situation der Gemeinde Neuhof verschlechtert sich deutlich. Hier soll auf folgende wichtige Fakten hingewiesen werden:
Die eben beschriebenen Mehrbelastungen sind so gravierend, dass es nicht möglich ist, diese allein durch Einsparungen aufzufangen.
Wenn die Gemeinde nicht gegensteuert, kommt sie höchstwahrscheinlich in eine finanzielle Schieflage. Es droht, dass sie dann Haushaltssicherungskonzepte aufstellen muss, die sie zur Haushaltskonsolidierung zwingen.
Das sollte vermieden werden.
Die Gemeindevertretung hat deswegen in ihrer Sitzung am 9. November 2023 beschlossen die Hebesätze für die Grundsteuern (A und B) und die Gewerbesteuer anzuheben. Die Verantwortlichen haben bedacht, dass die Belastungen der Bürger möglichst niedrig gehalten werden sollten. Es musste anerkannt werden, dass auch die Gemeinde Neuhof sich nicht den starken Kostensteigerungen in den vielfältigen Aufgabenbereichen, die sie für ihre Bürger erbringt, entziehen kann. Zu den Aufgabenbereichen gehören u. a.
Die Hebesätze in Neuhof betragen
| Bezeichnung | Hebesätze bisher | Hebesätze ab 1.1.2024 |
| Grundsteuer A | 332 % | 350 % |
| Grundsteuer B | 365 % | 395 % |
| Gewerbesteuer | 357 % | 367 % |
Neuhof hat auch weiterhin unterdurchschnittliche Hebesätze.
Die Durchschnitts-Hebesätze betragen derzeit
| Bezeichnung | im Landkreis Fulda1 | in Hessen |
| Grundsteuer A | 369 % | 441 % |
| Grundsteuer B | 392 % | 509 % |
| Gewerbesteuer | 373 % | 392 % |
1 Drei Kommunen mit sehr hohen bzw. sehr niedrigen Hebesätzen wurden nicht berücksichtigt.
Von allen 421 Kommunen in Hessen haben derzeit nur 26 Kommunen einen niedrigeren Hebesatz für die Grundsteuer B als Neuhof.
348 Kommunen haben jedoch einen höheren Grundsteuer B-Hebesatz als unsere Gemeinde.
Diese Zahlen belegen, dass Neuhof seine Bürger auch weiterhin unterdurchschnittlich belastet.
Eine detaillierte Begründung der Hebesatzanpassung ist der Präsentation zur Hebesatzanpassung zu entnehmen. Diese ist auf der Homepage der Gemeinde Neuhof unter folgendem Pfad zu finden:
www.neuhof-fulda.de -> Amtliche Bekanntmachungen -> Erläuterung zur Realsteuerhebesätze
oder unter:
www.neuhof-fulda.de -> Bürgerservice & Politik -> Satzungen -> 5. Finanzen und Steuern -> 5.06.01 Erläuterung Gebührenerhöhung Realsteuerhebesätze