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Neuhofer Rundschau
Ausgabe 48/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Wassermesser vor Frosteinwirkung schützen

Vor Beginn der kalten Jahreszeit dürfen wir alle Grundstückseigentümer darum bitten zu prüfen, ob die Wassermesser auf den Grundstücken gegen Frosteinwirkungen gemäß § 10 der Wasserversorgungssatzung (WVS) der Gemeinde Neuhof ausreichend geschützt sind.

Bei bewohnten Häusern, in denen die Wasserzähler im Kellergeschoss angebracht sind, ist dieser Schutz normalerweise gegeben. Wir erleben es aber immer wieder, dass Wasserzähler in Rohbauten oder aber außenliegende Wasserzähler, die z.B. in Gärten installiert sind, im Winter auffrieren, wenn sie nicht ausreichend gegen den Frost geschützt werden.

Nach den Bestimmungen der Ortssatzung sind die Grundstückseigentümer dafür verantwortlich, dass die Messeinrichtungen keinen Schaden erleiden. Entstehen aber Frostschäden, hat der Grundstückseigentümer die Reparaturkosten zu tragen.

Mit dieser Veröffentlichung soll auf die Gefahren für die Wasserzähler aufmerksam gemacht werden, um die Grundstückseigentümer vor unnötigen Kosten zu bewahren.