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Neuhofer Rundschau
Ausgabe 49/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bebauungsplan an den Eichen

DER GEMEINDEVORSTAND —  Neuhof, 05.12.2025

N E U H O F  — Ho

Bekanntmachung

Bauleitplanung der Gemeinde Neuhof

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "An den Eichen“, Hauswurz

(im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch)

a)

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB

b)

Öffentliche Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 (2) BauGB

a)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhof hat in ihrer Sitzung am 06.11.2025 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 "An den Eichen“, Hauswurz, beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan dient der Ausweisung von Wohnbauflächen in Hauswurz. Die Festsetzungen des in 2003 rechtskräftig gewordenen Bebauungsplans entsprechen nicht mehr heutigen Bedürfnissen und Ansprüchen. Vor allem bauordnungsrechtliche Festsetzungen sollen angepasst werden.

Der Geltungsbereich des Änderungsentwurfs umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Hauswurz, Flur 2, Flurstücke 51/5, 51/6, 102, 104, 105, 106, 107, 108, 109, 110, 111, 112, 113, 114, 115, 116, 117, 118, 119, 120, 121, 122, 123, 124, 125, 126, 127und ist aus dem nachstehenden Planauszug ersichtlich.

b)

Gemäß § 13 (2) Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB abgesehen. Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 (2) Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 BauGB i.V.m. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB gegeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 (3) Nr. 1 BauGB von der Umweltprüfung (§ 2 (4) BauGB), vom Umweltbericht (§ 2a BauGB), von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (§ 3 (2) Satz 2 BauGB) sowie von der zusammenfassenden Erklärung (§ 10a (1) BauGB) abgesehen wird. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhof hat in ihrer Sitzung am 06.11.2025 beschlossen, den Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 "An den Eichen“, Hauswurz öffentlich auszulegen.

Der Planentwurf einschließlich der zugehörigen Begründung sowie bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen werden öffentlich zu jedermanns Einsicht

vom 15.12.2025 bis 15.01.2026 einschließlich

in der Außenstelle des Rathauses Neuhof, Beethovenstraße 12, Erdgeschoss, Zimmer 09 (Besprechungsraum), ausgelegt und können zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag

von 8:00 - 12:30 Uhr

Montag, Dienstag, Donnerstag

von 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

von 15:00 - 18:00 Uhr

sofern nicht auf einen der genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.

Während der Auslegungsfrist wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Neuhof, Lindenplatz 4, 36119 Neuhof, innerhalb der Dienststunden der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden.

Der Planentwurf sowie alle wichtigen Informationen und Unterlagen können während der Auslegungsfrist über das lnternetportal der Gemeinde Neuhof unter

https://www.neuhof-fulda.de/leben-wohnen/wohnen/bauen/bauleitplanung/

sowie über das Internetportal des Landes Hessen unter

https://bauleitplanung.hessen.de/

gemäß § 4a (4) BauGB eingesehen und heruntergeladen werden.

Gemäß § 3 (2) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4a (6) BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB an ein Planungsbüro übertragen wurde.

gez. Stolz

Bürgermeister