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Neuhofer Rundschau
Ausgabe 51/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Vereinfachte Umlegung nach §§ 80 - 84 Baugesetzbuch (BauGB)

Gemarkung:

Neuhof, Flur 10, 11

Lage:

„Zollweg“, Neuhof

Verfahrensnummer:

VU 2466842

Ordnungsnummern:

1 – 10.4

In der vereinfachten Umlegung für das Gebiet „Zollweg“ in der Gemarkung Neuhof wird gemäß § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekanntgemacht, dass der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 14.11.2022 am 19.12.2022 unanfechtbar geworden ist.

Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile eingewiesen (§ 83 Abs. 2 BauGB).

Soweit im Beschluss über die vereinfachte Umlegung nichts Anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteilen und Grundstücken lastenfrei auf die neuen Eigentümer über (§ 83 Abs. 3 BauGB).

Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Ausgetauschte oder einseitig zugeteilte Grundstücksteile und Grundstücke werden Bestandteil des Grundstücks, dem sie zugeteilt werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke (§ 83 Abs. 3 BauGB).

Die Geldleistungen sind fällig (§ 81 Abs. 2 BauGB).

gez. Stolz

Bürgermeister