am Donnerstag, dem 8. Dezember 2022
| Ort der Sitzung | Gemeindezentrum Neuhof - Kulturhalle |
Anwesend waren:
Gemeindevertretung:
| Vors. d. Gemeindevertretung | Jürgen Jordan |
| 1. stellv. Vors. d. Gemeindevertretung | Otto Mahr |
| Gemeindevertreter | Jürgen Auerbach |
| Gemeindevertreter | Marco Enders |
| Gemeindevertreter | Sascha Engel |
| Gemeindevertreter | Thomas Henkel |
| Gemeindevertreter | Holger Klüh — entschuldigt |
| Gemeindevertreter | Maximilian Kramer |
| Gemeindevertreterin | Rebecca Kreß — entschuldigt |
| Gemeindevertreter | Tobias Kullmann |
| Gemeindevertreter | Marco Lauer |
| Gemeindevertreterin | Franziska Mahr — anwesend ab Top 7 |
| Gemeindevertreter | Andreas Mannert |
| Gemeindevertreter | Harald Merz |
| Gemeindevertreterin | Kerstin Reith |
| Gemeindevertreter | Reiner Schnell |
| Gemeindevertreter | Mark Seng |
| Gemeindevertreter | Michael Vogel |
| Gemeindevertreter | Bernd Wiegand |
| 2. stellv. Vors. d. Gemeindevertretung | Petra Hartung |
| Gemeindevertreter | Roland Böhm |
| Gemeindevertreter | Detlef Freihube |
| Gemeindevertreter | Julius Vogel |
| Gemeindevertreter | Lothar Will |
| 3. stellv. Vors. d. Gemeindevertretung | Frank Vogel |
| Gemeindevertreter | Manfred Apel |
| Gemeindevertreter | Marcel Ebert — entschuldigt |
| Gemeindevertreter | Elias Hack — entschuldigt |
| Gemeindevertreter | Thomas Kunze |
| Gemeindevertreter | Helmut Schmitt |
| Gemeindevertreter | Fabian Benkner |
| Gemeindevertreter | Josef Benkner |
| Gemeindevertreter | Lukas Benkner — entschuldigt |
| Gemeindevertreter | Thiemo Schmitt — entschuldigt |
| Gemeindevertreter | Bernd Klüh |
| Gemeindevertreter | Jens Mierdel |
| Gemeindevertreterin | Steffi Mierdel |
Gemeindevorstand:
| Bürgermeister | Heiko Stolz |
| Erster Beigeordneter | Franz Josef Adam |
| Beigeordneter | Achim Grob — entschuldigt |
| Beigeordneter | Sebastian Hohmann — entschuldigt |
| Beigeordneter | Mario Klüh — entschuldigt |
| Beigeordneter | Dieter Menigat |
| Beigeordneter | Gunther Rose |
Schriftführer:
| Schriftführer | Ulrich Möller — entschuldigt |
| 1. stellv. Schriftführer | Florian Langner |
| 2. stellv. Schriftführerin | Stefanie Held — entschuldigt |
Vorsitzender der Gemeindevertretung Jürgen Jordan eröffnet die Sitzung der Gemeindevertretung um 19:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgte und die Gemeindevertretung beschlussfähig ist.
| 1 | Amtseinführung und Vereidigung des neu gewählten Bürgermeisters mit Aushändigung der Ernennungsurkunde | (MI-2/2022) |
| 2 | Statusbericht zur Erweiterung des Rathauses Neuhof | (IV-5/2022) |
| 3 | Statusbericht zur Haldenabdeckung am Werk Neuhof-Ellers | (IV-54/2022) |
| 4 | Annahme eines Grundstückskaufangebotes | (VL-278/2022) |
| 5 | 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Eichenäcker“, Rommerz | (VL-286/2022) |
| (im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB)) |
| a) | Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB | |
| b) | Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB | |
| c) | Beschlussfassung über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB |
| 6 | 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „An den Eichen“, Hauswurz | (VL-287/2022) |
| (im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB)) |
| a) | Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB | |
| b) | Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB | |
| c) | Beschlussfassung über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB |
| 7 | Antrag der SPD-Fraktion | (AT-47/2022) |
| Änderung Haushaltsentwurf 2023 | ||
| Umsetzung gemeindliches Radwegekonzept | ||
| Aufnahme Fuß- und Radweg zum Kemmetestadion Rommerz | ||
| 8 | Vorlage des Entwurfs der Ergebnis- und Finanzplanung für 2022 - 2026 | (IV-53/2022) |
| 9 | Beschlussfassung über das Investitionsprogramm für die Jahre 2022 - 2026 | (VL-281/2022) |
| 10 | Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023 | (VL-282/2022) |
| 11 | Zweiter Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs gem. § 28 GemHVO für das Haushaltsjahr 2022 | (VL-279-A/2022) |
| 12 | Antrag der BLN-Fraktion | (AT-44/2022) |
| Änderung der Antragsfrist bei kurz aufeinanderfolgenden GVe-Sitzungen | ||
| 13 | Antrag der BLN-Fraktion | (AT-45/2022) |
| Veröffentlichung der Berichtsanträge und „Direktverlinkung“ der GVe-Sitzungen auf die HP | ||
| 14 | Antrag der AfD-Fraktion | (AT-48/2022) |
| Auswirkungsanalyse Alternativstandort Fachmarktzentrum | ||
| 15 | Antrag der AfD-Fraktion | (AT-49/2022) |
| Vorsicht bei Kindern im Straßenverkehr | ||
| 16 | Antrag der SPD-Fraktion | (AT-46/2022) |
| Einrichtung öffentlich zugänglicher Toiletten im neuen Fachmarktzentrum | ||
| 17 | Informationen | |
| 18 | Schriftliche Anfragen |
| 18.1 | Berichtsantrag der AfD-Fraktion | (AF-11/2022) | |
| Situation im Bereich der Kläranlage und Wasser in der Gemeinde Neuhof |
| 19 | Mündliche Anfragen |
| Punkt 1 | Amtseinführung und Vereidigung des neu gewählten Bürgermeisters mit Aushändigung der Ernennungsurkunde | MI-2/2022 |
Gemäß § 46 HGO wird der Bürgermeister nach seiner Wahl von dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung in sein Amt eingeführt und durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben verpflichtet. Der gemäß § 38 Beamtenstatusgesetz i. V. m. § 47 Hess. Beamtengesetz zu leistende Diensteid wird vor dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung, Herrn Jürgen Jordan, abgelegt. Der Erste Beigeordnete Herr Franz Josef Adam überreicht die Ernennungsurkunde an den Bürgermeister.
| Punkt 2 | Statusbericht zur Erweiterung des Rathauses Neuhof | IV-5/2022 |
Aktueller Sachstandsbericht zum Planungsfortschritt und zur weiteren Vorgehensweise. Die Erläuterung erfolgt mündlich.
Zur Kenntnis genommen
| Punkt 3 | Statusbericht zur Haldenabdeckung am Werk Neuhof-Ellers | IV-54/2022 |
Aktueller Sachstandsbericht zum Planungsfortschritt und zur weiteren Vorgehensweise. Die Erläuterung erfolgt mündlich.
Zur Kenntnis genommen
| Punkt 4 | Annahme eines Grundstückskaufangebotes | VL-278/2022 |
Der Annahme des Grundstückskaufangebotes wird zugestimmt.
| Abstimmung: | 30 - 0 - 0 |
| Punkt 5 | 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Eichenäcker“, Rommerz | VL-286/2022 | |
| (im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB)) | |||
| a) | Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB | ||
| b) | Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB | ||
| c) | Beschlussfassung über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB | ||
| a) | Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird die vorliegende Planung des Planungsbüros Carsten Wienröder, Odilienstraße 8a, 36124 Eichenzell, vom 22.11.2022 als Entwurf für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Eichenäcker“, Rommerz, beschlossen. |
| b) | Der Geltungsbereich des Änderungsentwurfs umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Rommerz, Flur 5, Flurstücke 116/1 sowie 116/2 und ist aus dem nachstehenden Planauszug ersichtlich. |
| c) | Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen. |
| d) | Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen. |
| Abstimmung: | 30 - 0 - 0 |
| Punkt 6 | 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „An den Eichen“, Hauswurz (im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB)) | VL-287/2022 | |
| a) | Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB | ||
| b) | Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB | ||
| c) | Beschlussfassung über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB | ||
| a) | Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird die vorliegende Planung des Planungsbüros Carsten Wienröder, Odilienstraße 8a, 36124 Eichenzell, vom 22.11.2022 als Entwurf für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „An den Eichen“, Hauswurz, beschlossen. |
| Der Geltungsbereich des Änderungsentwurfs umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Hauswurz, Flur 2, Flurstücke 50/2 (teilweise), 51/3, 51/5, 51/6 und 51/7 und ist aus dem nachstehenden Planauszug ersichtlich. | |
| b) | Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen. |
| c) | Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen. |
| Abstimmung: | 27 - 3 - 0 |
| Punkt 7 | Antrag der SPD-Fraktion | AT-47/2022 |
| Änderung Haushaltsentwurf 2023 | ||
| Umsetzung gemeindliches Radwegekonzept | ||
| Aufnahme Fuß- und Radweg zum Kemmetestadion Rommerz |
| Der Antrag wird zurückgezogen. | |
| Frau Hartung führt dazu aus, dass der Antrag zurückgezogen wird im Vertrauen darauf, dass die vom Bürgermeister und dem Leiter der Finanzabteilung gemachten Aussagen zutreffen und eingehalten werden. Dabei geht es darum, dass das in Rede stehende Bauvorhaben von der Haushaltsposition 54110-09620000-919007 „Radweg Kemmetal – Investive Bauarbeiten (vorauss. ab 2026)“ erfasst ist. Die dort veranschlagten Haushaltsmittel und auch verfügbare Haushaltsmittel von der Haushaltsposition 54110-09620000-919008 „Gesamtgemeinde – Baumaßnahmen an Radwegen“ können auch für den vorgenannten Fuß- und Radweg zum Kemmetstadion genutzt werden. |
| Punkt 8 | Vorlage des Entwurfs der Ergebnis- und Finanzplanung für 2022 - 2026 | IV-53/2022 |
Im Rahmen der Aufstellung einer Haushaltssatzung ist der Gemeindevertretung die Ergebnis- und Finanzplanung vorzulegen (§ 101 Abs. 4 HGO). Eine Beschlussfassung bzw. Feststellung schreiben die Haushaltsvorschriften nicht vor. Deswegen wird der Entwurf lediglich zur Kenntnis gegeben.
Der Entwurf soll dem Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 01.11.2022 vorgestellt und vorberaten und danach der Gemeindevertretung vorgelegt werden.
Auf die als Anlagen beigefügten Unterlagen wird verwiesen.
Zur Kenntnis genommen
| Punkt 9 | Beschlussfassung über das Investitionsprogramm für die Jahre 2022 - 2026 | VL-281/2022 |
Das Investitionsprogramm für die Jahre 2022 – 2026 wird beschlossen.
| Abstimmung: | 31 - 0 - 0 |
| Punkt 10 | Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023 | VL-282/2022 |
Der nachstehende Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen (dies sind der Haushaltsplan mit dessen Anlagen (§ 1 Abs. 4 GemHVO) wird beschlossen:
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVBl I S. 915) hat die Gemeindevertretung am 08.12.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
im Ergebnishaushalt
| im ordentlichen Ergebnis | ||
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 29.061.600 € | |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 30.934.200 € | |
| mit einem Saldo von | -1.872.600 € |
| im außerordentlichen Ergebnis | ||
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 € | |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 306.000 € | |
| mit einem Saldo von | -306.000 € |
| mit einem Fehlbedarf von | -2.178.600 €, |
im Finanzhaushalt
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 1.040.200 € |
| und dem Gesamtbetrag der |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 7.769.100 € | |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 23.279.800 € | |
| mit einem Saldo von | -15.510.700 € |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 5.651.700 € | |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 620.000 € | |
| mit einem Saldo von | 5.031.700 € |
| mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von | -9.438.800 € |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 5.651.700 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.500.000 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.500.000 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 332 v. H. | |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 365 v. H. | |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 357 v. H. | |
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Außerdem wird der Finanzstatusbericht, der dem Haushaltsplan als Anlage beigefügt ist, beschlossen.
| Abstimmung: | 28 - 0 - 3 |
| Punkt 11 | Zweiter Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs gem. § 28 GemHVO für das Haushaltsjahr 2022 | VL-279-A/2022 |
| Der Ältestenrat entscheidet, dass dieser Top aus zeitlichen Gründen nicht behandelt wird und auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am 9. Februar 2023 genommen wird. |
| Punkt 12 | Antrag der BLN-Fraktion | AT-44/2022 |
| Änderung der Antragsfrist bei kurz aufeinanderfolgenden GVe-Sitzungen |
| Der Ältestenrat entscheidet, dass dieser Top aus zeitlichen Gründen nicht behandelt wird und auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am 9. Februar 2023 genommen wird. |
| Punkt 13 | Antrag der BLN-Fraktion | AT-45/2022 |
| Veröffentlichung der Berichtsanträge und „Direktverlinkung“ der GVe-Sitzungen auf die HP |
| Der Ältestenrat entscheidet, dass dieser Top aus zeitlichen Gründen nicht behandelt wird und auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am 9. Februar 2023 genommen wird. |
| Punkt 14 | Antrag der AfD-Fraktion | AT-48/2022 |
| Auswirkungsanalyse Alternativstandort Fachmarktzentrum |
| Der Ältestenrat entscheidet, dass dieser Top aus zeitlichen Gründen nicht behandelt wird und auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am 9. Februar 2023 genommen wird. |
| Punkt 15 | Antrag der AfD-Fraktion | AT-49/2022 |
| Vorsicht bei Kindern im Straßenverkehr |
| Der Ältestenrat entscheidet, dass dieser Top aus zeitlichen Gründen nicht behandelt wird und auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am 9. Februar 2023 genommen wird. |
| Punkt 16 | Antrag der SPD-Fraktion | AT-46/2022 |
| Einrichtung öffentlich zugänglicher Toiletten im neuen Fachmarktzentrum |
| Der Ältestenrat entscheidet, dass dieser Top aus zeitlichen Gründen nicht behandelt wird und auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am 9. Februar 2023 genommen wird. |
| Punkt 17 | Informationen |
| Punkt 17.1 | Erweiterung Rathaus |
Folgender Sachstand ist derzeitig auf der Baustelle:
| Punkt 17.2 | Haldenabdeckung K+S |
| Alternativenprüfung: | |
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| Fachliche/Technische Planungen: | |
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| Genehmigungsmanagement: | |
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| Kommunikation: | |
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| Punkt 17.3 | Rommerz, Neubaugebiet „Eichenäcker“ |
| Punkt 17.4 | Hauswurz, Neubaugebiet „An den Eichen“ |
| Punkt 17.5 | Alle Ortsteile, Asphaltarbeiten |
Geplant sind folgende Arbeiten:
Ein Teil der Maßnahmen wird in Abhängigkeit der Witterung noch in 2022 begonnen. Die Umsetzung des Großteils der Maßnahmen findet in 2023 statt.
| Punkt 17.6 | Friedhof Ellers – Sanierung Sockel Aussegnungshalle |
| Punkt 17.7 | Digitalisierung |
| Punkt 17.8 | Corona-Schutzmaßnahmen |
Das Testzentrum in der Barbarakirche schließt aufgrund stark reduzierter Nutzung zum 31.12.2022.
| Punkt 17.9 | Aufnahme von geflüchteten Menschen aus der Ukraine |
| Punkt 17.10 | Förderung der Lesekultur – Bücherschrank |
| Punkt 17.11 | Kulturprogramm / Veranstaltungen |
| Punkt 18 | Schriftliche Anfragen |
| Punkt 18.1 | Berichtsantrag der AfD-Fraktion | AF-11/2022 |
| Situation im Bereich der Kläranlage und Wasser in der Gemeinde Neuhof |
| 1. | Auf welcher Grundlage wurde der Bau und Betrieb von Lebensmittelhändlern (welche auch offene Lebensmittel anbieten, wie Aldi und Lidl) und Lebensmittelproduzenten (wie Happ) in unmittelbarer Nähe zur in Teilen offenen Kläranlage in Neuhof genehmigt? |
|
| 2. | Auf welcher Grundlage wurde der Bau und Betrieb vom Lebensmittelproduzenten Happ in unmittelbarer Nähe zur Kemmete genehmigt? |
|
| 3. | In welchem Abstand wird die Wasserqualität der Fließgewässer in der Gemeinde Neuhof kontrolliert und wie haben sich die Ergebnisse der Kontrollen in den letzten 5 Jahren dargestellt? |
|
| 4. | Gab es Beschwerden oder Meldungen zur Wasserqualität oder Verschmutzung von Fließgewässern in der Gemeinde Neuhof in den letzten 5 Jahren, wenn ja welche und wann? | ||||
| |||||
| a) | Es gab keine Meldungen zur Wasserqualität. | ||||
| b) | Es gab vereinzelte Meldungen zu Verschmutzungen. | ||||
| |||||
| o | Fliede bei km 7,7: Eisenkübel | ||||
| => | wurde durch den gemeindlichen Bauhof entfernt | ||||
| o | Fliede bei km 8,5: Floß mit Kanister | ||||
| => | wurde durch den gemeindlichen Bauhof entfernt | ||||
| => | Meldung der Unteren Wasserbehörde am 14.12.2021: | ||||
| o | Fliede, Höhe Radwegebrücke im Grünen Dreieck | ||||
| o | Starke Schaumbildung mit Geruch nach Tensiden | ||||
| => | bei Überprüfung am 15.12.2021 durch den gemeindlichen Bauhof war kein Geruch und kein Schaum zu erkennen. | ||||
| => | Dorfborn Regenüberlaufbecken „In der Au“; kein genaues Meldedatum dokumentiert | ||||
| o | Verschmutzung vom Überlauf RÜB durch Anwohner gemeldet | ||||
| => | Am 13.06.2022 wurde von gemeindlichen Mitarbeitern ein Notrechen am Auslass des RÜBs montiert. | ||||
| |||||
| Über weitere Meldungen liegen keine Aufzeichnungen vor. | |||||
| 5. | In wie fern wird geprüft, ob Regenüberlaufbauwerke in der Gemeinde Neuhof immer noch ausreichend dimensioniert sind? |
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| 6. | Wie stellt sich die Kostenabrechnung gegenüber der Gemeinde Kalbach bei der Mitnutzung der Kläranlage in Neuhof dar? |
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| Für die Mitbenutzung der beiden eben genannten Einrichtungen wurden schriftliche Verträge geschlossen, die auch die Kostenverteilung regeln. | |
| Der Basisvertrag für die Kläranlage wurde im Februar 1998 geschlossen. Er wurde durch mehrere Änderungsverträge, zuletzt dem Vertrag von Januar 2016 angepasst. |
| Für den Kalbachsammler wurde im März 2009 ein Vertrag geschlossen. |
|
| Bei der Kostenbeteiligung wird zwischen Investitionskosten und Betriebskosten unterschieden. |
|
| Investitionskosten: |
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| An Investitionskosten wird Kalbach direkt beteiligt. D. h. bei einer Investition zahlt jede Gemeinde sofort den auf sie, nach Abzug von Zuschüssen, entfallenden Investitionskostenanteil. |
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| Zuletzt wurde dies für das BHKW durchgeführt. Bei größeren Maßnahmen hat Kalbach auch Abschlagszahlungen zu leisten. |
|
| Die Verteilung der Investitionskosten erfolgt nach sogenannten Einwohnergleichwerten der angeschlossenen Einwohner bzw. Gemeindeteile. |
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| Hierfür werden jeweils die aktuellen Zahlen berücksichtigt. |
|
| Wenn nennenswerte neue Gebiete an die KA angeschlossen werden, wird der Schlüssel angepasst. |
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| Betriebskosten: |
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| Zu den zu verteilenden Betriebskosten gehören auch die bei der Gemeinde Neuhof anfallenden Personalkosten, auch für den Bauhof und die Verwaltung, z. B. auch für die Mitarbeiter, die für die IT tätig sind. |
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| Die Schlüssel dafür werden immer wieder überprüft und bei Bedarf angepasst. Zuletzt wurden die Arbeitszeiten für das Verwaltungspersonal für die Zeit vom Sommer 2021 bis Sommer 2022 erfasst und ausgewertet. |
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| Die Kosten werden nach dem Verhältnis der angeschlossenen Einwohner, die für das jeweilige Abrechnungsjahr ermittelt werden, aufgeteilt. |
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| Die Kosten werden jährlich abgerechnet. Vierteljährlich sind Abschlagszahlungen als Vorauszahlung zu leisten. |
| Für die Jahre 2020 und 2021 hatte Kalbach pro Jahr (Jahresdurchschnitt) rd. 347.000,00 € an Betriebskosten an Neuhof zu zahlen. |
| 7. | Gibt es eine gesonderte Kostenabrechnung für die Kreisabfalldeponie in der Gemeinde Kalbach, welche ihre Abwässer auch in Richtung der Kläranlage in Neuhof ableitet, wenn nicht, wie werden die Kosten gegenüber der Kreisabfalldeponie bemessen? |
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| Die Menge des eingeleiteten Sickerwassers fällt kontinuierlich, da der ZV den Deponiekörper sukzessive abdeckt. |
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| Auch ist seit einigen Jahren keine erhöhte CSB-Verschmutzung der Sickerwässer festzustellen, da diese Abwässer durch die sehr teure Sickerwasservorbehandlungsanlage, die auf dem Deponiegelände steht, vorgereinigt werden. Die Abwässer sind schon so sauber, dass sie eigentlich direkt in ein Gewässer eingeleitet werden könnten. Behördlich wird jedoch gefordert, dass die Kläranlage Neuhof aus Sicherheitsgründen dahintergeschaltet wird. |
| Die durchschnittlichen jährlichen Einnahmen für die Sickerwässer für die Jahre 2020 und 2021 betrugen rd. 81.500,00 €. |
| Selbstverständlich werden diese Einnahmen von den Betriebskosten der Kläranlage abgezogen bevor die Kostenaufteilung mit Kalbach vorgenommen wird. D. h. die Einnahmen kommen, was betriebswirtschaftlich korrekt ist, auch anteilig Kalbach zugute. |
| Punkt 19 | Mündliche Anfragen |
| Der Ältestenrat entscheidet, dass dieser Top aus zeitlichen Gründen nicht behandelt wird und auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am 9. Februar 2023 genommen wird. |
Zum Ende der Sitzung dankt der Vorsitzende der Gemeindevertretung allen ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde. Auch wird den Mandatsträgern für die im ablaufenden Jahr geleistete Arbeit und das konstruktive Miteinander gedankt.
Bürgermeister Stolz bedankt sich ebenfalls für das ehrenamtliche Engagement sowie das gute Miteinander und wünscht allen Anwesenden eine besinnliche Weihnachtszeit sowie für den Jahreswechsel alles Gute.
| Ende der Sitzung: | 21:17 Uhr |
| Vorsitzender der Gemeindevertretung | 1. stellv. Schriftführer |
| gez. Jürgen Jordan | gez. Florian Langner |