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Neuhofer Rundschau
Ausgabe 51/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Protokoll Gemeindevertretung vom 08.12.2022

Niederschrift Nr. 14/2021-2026

über die Sitzung der Gemeindevertretung

am Donnerstag, dem 8. Dezember 2022

Ort der Sitzung Gemeindezentrum Neuhof - Kulturhalle

Anwesend waren:

Gemeindevertretung:

CDU-Fraktion

Vors. d.

Gemeindevertretung

Jürgen Jordan

1. stellv. Vors. d.

Gemeindevertretung

Otto Mahr

Gemeindevertreter

Jürgen Auerbach

Gemeindevertreter

Marco Enders

Gemeindevertreter

Sascha Engel

Gemeindevertreter

Thomas Henkel

Gemeindevertreter

Holger Klüh  — entschuldigt

Gemeindevertreter

Maximilian Kramer

Gemeindevertreterin

Rebecca Kreß  — entschuldigt

Gemeindevertreter

Tobias Kullmann

Gemeindevertreter

Marco Lauer

Gemeindevertreterin

Franziska Mahr  — anwesend ab Top 7

Gemeindevertreter

Andreas Mannert

Gemeindevertreter

Harald Merz

Gemeindevertreterin

Kerstin Reith

Gemeindevertreter

Reiner Schnell

Gemeindevertreter

Mark Seng

Gemeindevertreter

Michael Vogel

Gemeindevertreter

Bernd Wiegand

SPD-Fraktion

2. stellv. Vors. d.

Gemeindevertretung

Petra Hartung

Gemeindevertreter

Roland Böhm

Gemeindevertreter

Detlef Freihube

Gemeindevertreter

Julius Vogel

Gemeindevertreter

Lothar Will

BLN-Fraktion

3. stellv. Vors. d.

Gemeindevertretung

Frank Vogel

Gemeindevertreter

Manfred Apel

Gemeindevertreter

Marcel Ebert  — entschuldigt

Gemeindevertreter

Elias Hack —  entschuldigt

Gemeindevertreter

Thomas Kunze

Gemeindevertreter

Helmut Schmitt

GRÜNEN-Fraktion

Gemeindevertreter

Fabian Benkner

Gemeindevertreter

Josef Benkner

Gemeindevertreter

Lukas Benkner  — entschuldigt

Gemeindevertreter

Thiemo Schmitt  — entschuldigt

Alternative für Deutschland

Gemeindevertreter

Bernd Klüh

Gemeindevertreter

Jens Mierdel

Gemeindevertreterin

Steffi Mierdel

Gemeindevorstand:

Bürgermeister

Heiko Stolz

Erster Beigeordneter

Franz Josef Adam

Beigeordneter

Achim Grob  — entschuldigt

Beigeordneter

Sebastian Hohmann  — entschuldigt

Beigeordneter

Mario Klüh  — entschuldigt

Beigeordneter

Dieter Menigat

Beigeordneter

Gunther Rose

Schriftführer:

Schriftführer

Ulrich Möller  — entschuldigt

1. stellv. Schriftführer

Florian Langner

2. stellv. Schriftführerin

Stefanie Held  — entschuldigt

Vorsitzender der Gemeindevertretung Jürgen Jordan eröffnet die Sitzung der Gemeindevertretung um 19:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgte und die Gemeindevertretung beschlussfähig ist.

Tagesordnung:

1

Amtseinführung und Vereidigung des neu gewählten Bürgermeisters mit Aushändigung der Ernennungsurkunde

(MI-2/2022)

2

Statusbericht zur Erweiterung des Rathauses Neuhof

(IV-5/2022)

3

Statusbericht zur Haldenabdeckung am Werk Neuhof-Ellers

(IV-54/2022)

Teil A (§ 10 Geschäftsordnung)
4 Annahme eines Grundstückskaufangebotes (VL-278/2022)
Teil B (§ 10 Geschäftsordnung)

5

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Eichenäcker“, Rommerz

(VL-286/2022)

(im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB))

a)

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

b)

Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

c)

Beschlussfassung über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

6

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „An den Eichen“, Hauswurz

(VL-287/2022)

(im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB))

a)

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

b)

Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

c)

Beschlussfassung über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

7

Antrag der SPD-Fraktion

(AT-47/2022)

Änderung Haushaltsentwurf 2023

Umsetzung gemeindliches Radwegekonzept

Aufnahme Fuß- und Radweg zum Kemmetestadion Rommerz

8

Vorlage des Entwurfs der Ergebnis- und Finanzplanung für 2022 - 2026

(IV-53/2022)

9

Beschlussfassung über das Investitionsprogramm für die Jahre 2022 - 2026

(VL-281/2022)

10

Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023

(VL-282/2022)

11

Zweiter Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs gem. § 28 GemHVO für das Haushaltsjahr 2022

(VL-279-A/2022)

12

Antrag der BLN-Fraktion

(AT-44/2022)

Änderung der Antragsfrist bei kurz aufeinanderfolgenden GVe-Sitzungen

13

Antrag der BLN-Fraktion

(AT-45/2022)

Veröffentlichung der Berichtsanträge und „Direktverlinkung“ der GVe-Sitzungen auf die HP

14

Antrag der AfD-Fraktion

(AT-48/2022)

Auswirkungsanalyse Alternativstandort Fachmarktzentrum

15

Antrag der AfD-Fraktion

(AT-49/2022)

Vorsicht bei Kindern im Straßenverkehr

16

Antrag der SPD-Fraktion

(AT-46/2022)

Einrichtung öffentlich zugänglicher Toiletten im neuen Fachmarktzentrum

17

Informationen

18

Schriftliche Anfragen

18.1

Berichtsantrag der AfD-Fraktion

(AF-11/2022)

Situation im Bereich der Kläranlage und Wasser in der Gemeinde Neuhof

19 Mündliche Anfragen
Punkt 1 Amtseinführung und Vereidigung des neu gewählten Bürgermeisters mit Aushändigung der Ernennungsurkunde MI-2/2022

Gemäß § 46 HGO wird der Bürgermeister nach seiner Wahl von dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung in sein Amt eingeführt und durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben verpflichtet. Der gemäß § 38 Beamtenstatusgesetz i. V. m. § 47 Hess. Beamtengesetz zu leistende Diensteid wird vor dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung, Herrn Jürgen Jordan, abgelegt. Der Erste Beigeordnete Herr Franz Josef Adam überreicht die Ernennungsurkunde an den Bürgermeister.

Punkt 2 Statusbericht zur Erweiterung des Rathauses Neuhof IV-5/2022

Aktueller Sachstandsbericht zum Planungsfortschritt und zur weiteren Vorgehensweise. Die Erläuterung erfolgt mündlich.

Zur Kenntnis genommen

Punkt 3 Statusbericht zur Haldenabdeckung am Werk Neuhof-Ellers IV-54/2022

Aktueller Sachstandsbericht zum Planungsfortschritt und zur weiteren Vorgehensweise. Die Erläuterung erfolgt mündlich.

Zur Kenntnis genommen

Teil A (§ 10 Geschäftsordnung)
Punkt 4 Annahme eines Grundstückskaufangebotes VL-278/2022
Beschluss:

Der Annahme des Grundstückskaufangebotes wird zugestimmt.

Abstimmung: 30 - 0 - 0
Teil B (§ 10 Geschäftsordnung)

Punkt 5

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Eichenäcker“, Rommerz

VL-286/2022

(im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB))

a)

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

b)

Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

c)

Beschlussfassung über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Beschluss:

a)

Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird die vorliegende Planung des Planungsbüros Carsten Wienröder, Odilienstraße 8a, 36124 Eichenzell, vom 22.11.2022 als Entwurf für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Eichenäcker“, Rommerz, beschlossen.

b)

Der Geltungsbereich des Änderungsentwurfs umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Rommerz, Flur 5, Flurstücke 116/1 sowie 116/2 und ist aus dem nachstehenden Planauszug ersichtlich.

c)

Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

d)

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

Abstimmung: 30 - 0 - 0

Punkt 6

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „An den Eichen“, Hauswurz (im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB))

VL-287/2022

a)

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

b)

Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

c)

Beschlussfassung über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Beschluss:

a)

Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird die vorliegende Planung des Planungsbüros Carsten Wienröder, Odilienstraße 8a, 36124 Eichenzell, vom 22.11.2022 als Entwurf für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „An den Eichen“, Hauswurz, beschlossen.

Der Geltungsbereich des Änderungsentwurfs umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Hauswurz, Flur 2, Flurstücke 50/2 (teilweise), 51/3, 51/5, 51/6 und 51/7 und ist aus dem nachstehenden Planauszug ersichtlich.

b)

Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

c)

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

Abstimmung: 27 - 3 - 0

Punkt 7

Antrag der SPD-Fraktion

AT-47/2022

Änderung Haushaltsentwurf 2023

Umsetzung gemeindliches Radwegekonzept

Aufnahme Fuß- und Radweg zum Kemmetestadion Rommerz

Der Antrag wird zurückgezogen.

Frau Hartung führt dazu aus, dass der Antrag zurückgezogen wird im Vertrauen darauf, dass die vom Bürgermeister und dem Leiter der Finanzabteilung gemachten Aussagen zutreffen und eingehalten werden. Dabei geht es darum, dass das in Rede stehende Bauvorhaben von der Haushaltsposition 54110-09620000-919007 „Radweg Kemmetal – Investive Bauarbeiten (vorauss. ab 2026)“ erfasst ist. Die dort veranschlagten Haushaltsmittel und auch verfügbare Haushaltsmittel von der Haushaltsposition 54110-09620000-919008 „Gesamtgemeinde – Baumaßnahmen an Radwegen“ können auch für den vorgenannten Fuß- und Radweg zum Kemmetstadion genutzt werden.

Punkt 8 Vorlage des Entwurfs der Ergebnis- und Finanzplanung für 2022 - 2026 IV-53/2022

Im Rahmen der Aufstellung einer Haushaltssatzung ist der Gemeindevertretung die Ergebnis- und Finanzplanung vorzulegen (§ 101 Abs. 4 HGO). Eine Beschlussfassung bzw. Feststellung schreiben die Haushaltsvorschriften nicht vor. Deswegen wird der Entwurf lediglich zur Kenntnis gegeben.

Der Entwurf soll dem Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 01.11.2022 vorgestellt und vorberaten und danach der Gemeindevertretung vorgelegt werden.

Auf die als Anlagen beigefügten Unterlagen wird verwiesen.

Zur Kenntnis genommen

Punkt 9 Beschlussfassung über das Investitionsprogramm für die Jahre 2022 - 2026 VL-281/2022
Beschluss:

Das Investitionsprogramm für die Jahre 2022 – 2026 wird beschlossen.

Abstimmung: 31 - 0 - 0
Punkt 10 Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023 VL-282/2022
Beschluss:

Der nachstehende Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen (dies sind der Haushaltsplan mit dessen Anlagen (§ 1 Abs. 4 GemHVO) wird beschlossen:

Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVBl I S. 915) hat die Gemeindevertretung am 08.12.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

29.061.600 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

30.934.200 €

mit einem Saldo von

-1.872.600 €

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

306.000 €

mit einem Saldo von

-306.000 €

mit einem Fehlbedarf von -2.178.600 €,

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.040.200 €
und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

7.769.100 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

23.279.800 €

mit einem Saldo von

-15.510.700 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

5.651.700 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

620.000 €

mit einem Saldo von

5.031.700 €

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von -9.438.800 €

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 5.651.700 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.500.000 € festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.500.000 € festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

332 v. H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

365 v. H.

2.

Gewerbesteuer auf

357 v. H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

Außerdem wird der Finanzstatusbericht, der dem Haushaltsplan als Anlage beigefügt ist, beschlossen.

Abstimmung: 28 - 0 - 3
Punkt 11 Zweiter Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs gem. § 28 GemHVO für das Haushaltsjahr 2022 VL-279-A/2022
Der Ältestenrat entscheidet, dass dieser Top aus zeitlichen Gründen nicht behandelt wird und auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am 9. Februar 2023 genommen wird.

Punkt 12

Antrag der BLN-Fraktion

AT-44/2022

Änderung der Antragsfrist bei kurz aufeinanderfolgenden GVe-Sitzungen

Der Ältestenrat entscheidet, dass dieser Top aus zeitlichen Gründen nicht behandelt wird und auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am 9. Februar 2023 genommen wird.

Punkt 13

Antrag der BLN-Fraktion

AT-45/2022

Veröffentlichung der Berichtsanträge und „Direktverlinkung“ der GVe-Sitzungen auf die HP

Der Ältestenrat entscheidet, dass dieser Top aus zeitlichen Gründen nicht behandelt wird und auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am 9. Februar 2023 genommen wird.

Punkt 14

Antrag der AfD-Fraktion

AT-48/2022

Auswirkungsanalyse Alternativstandort Fachmarktzentrum

Der Ältestenrat entscheidet, dass dieser Top aus zeitlichen Gründen nicht behandelt wird und auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am 9. Februar 2023 genommen wird.

Punkt 15

Antrag der AfD-Fraktion

AT-49/2022

Vorsicht bei Kindern im Straßenverkehr

Der Ältestenrat entscheidet, dass dieser Top aus zeitlichen Gründen nicht behandelt wird und auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am 9. Februar 2023 genommen wird.

Punkt 16

Antrag der SPD-Fraktion

AT-46/2022

Einrichtung öffentlich zugänglicher Toiletten im neuen Fachmarktzentrum

Der Ältestenrat entscheidet, dass dieser Top aus zeitlichen Gründen nicht behandelt wird und auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am 9. Februar 2023 genommen wird.
Punkt 17 Informationen
Punkt 17.1 Erweiterung Rathaus

Folgender Sachstand ist derzeitig auf der Baustelle:

  • Alle Alufenster sind fertig eingebaut und die Dacharbeiten am Haupthaus sind abgeschlossen.
  • Die Natursteinarbeiten der Außenfassade haben begonnen. An zwei Seiten, der Ostseite Richtung Parkplatz und der Nordseite Richtung Bahn, sind die Natursteinplatten montiert.
  • Nach Fertigstellung sollen die Spenglerarbeiten ausgeführt und die Dachentwässerung angeschlossen werden.
  • Derzeit befinden sich die Firmen für die Gewerke Sanitär, Heizung, Klima, Lüftung, Elektro sowie Trockenbau im Gebäude und der Innenausbau schreitet voran.
  • Die Bauarbeiten befinden sich weiterhin im Terminplan und die Kosten sind weiterhin innerhalb der Vergabesumme.
  • Begleitend zur Ausführung finden wie bisher regelmäßige Jour-Fixe mit dem Generalunternehmer, Fachplanern, dem Architekturbüro und der Gemeindeverwaltung statt.
Punkt 17.2 Haldenabdeckung K+S
  • Aktuelle Infos von K+S:

Alternativenprüfung:

  • K+S forscht bereits seit Jahrzehnten daran, wie Kalihalden sowohl sicher als auch effektiv abgedeckt werden können, um die anfallenden salzhaltigen Haldenwässer zu reduzieren oder gar ganz zu vermeiden. Dadurch ist bereits eine große Erfahrung vorhanden, welche Abdeckmethoden grundsätzlich möglich sind und welche Varianten aus verschiedenen Gründen ausscheiden.

  • Nach ergänzender Sichtung und Klärung aller eingegangenen Hinweise, auch aus den Bürgerdialogen, werden alle vernünftig in Frage kommenden Alternativen nochmals überprüft und die letztlich getroffene Auswahl der Vorzugsvariante begründet, damit die in 2024 zu beantragende Variante prüffähig und zulassungsfähig ist. Die weiteren Ausarbeitungen laufen und bisherige Begründungen und Argumente werden ergänzt und verfeinert.
  • Zu unterscheiden sind hier zum einen die grundsätzlichen Verfahrensalternativen der Abdeckung, z. B. Dickschicht- oder Dünnschichtverfahren. Zum anderen die Alternativen auf Detailebene, z. B. wo genau die Trassenführung für die Verlegung der Landesstraße verlaufen soll o. ä. Diese Untersuchungen sind Teil der laufenden Planungen.

Fachliche/Technische Planungen:

  • Die Ermittlung notwendiger Planungsparameter über Erkundungsarbeiten wie z. B. Baugrunduntersuchungen laufen. Diese bilden die Grundlage für die Standsicherheitsmodellierungen der Abdeckschicht oder die Verlegung von Infrastrukturen (Landesstraße, Gasleitung). Sonderbetriebspläne zur Genehmigung von Erkundungsbohrungen sind in Arbeit.
  • Weiter fortgeschritten sind auch die Konturmodellierungen der potenziellen Abdeckschicht auf dem vorhandenen Haldenuntergrund, vor allem an den Flanken, mit dem Ziel, den Flächenbedarf zu bestimmen. Weitere zu berücksichtigende Einflussgrößen sind die Ausführung des Infrastrukturstreifens und der Wasserfassungssysteme, die rund um die Haldenkubatur verlaufen.

  • Im Rahmen der geforderten und mit der Zulassungsbehörde abgestimmten Umwelterhebungen sind Mitte November die Boden- und Waldkartierungen im weiträumigen Umfeld um die zu beplanenden Areale gestartet worden. Diese werden sich über ein komplettes Kartier-Jahr (bis Ende 2023) hinziehen. Die Umweltuntersuchungen werden für alle Teilvorhaben einheitlich, d.h. nach einheitlichen Kriterien, durchgeführt. Hierdurch können Widersprüche in den jeweiligen, späteren Antragsunterlagen bei der Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen vermieden werden.

Genehmigungsmanagement:

  • Die laufenden Gespräche mit den Behörden, Fachministerien und den jeweils beteiligten Fachplanern zu Verfahrensfragen werden fortgesetzt.
  • Für das Vorhaben der Dickschichtabdeckung sind mehrere Verwaltungsverfahren in Zuständigkeit verschiedener Ministerien zu führen, z. B. zur Abdeckung selbst oder zur Verlegung der Landesstraße nach Giesel. Das Land Hessen hat über das hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gemäß § 31 Abs. 1 UVPG das Regierungspräsidium Kassel als Bergbehörde zur federführenden Behörde für das Gesamtvorhaben bestimmt.

Kommunikation:

  • Die Aufbereitung und Einarbeitung der Fragen und Hinweise aus dem Bürgerdialog in den FAQ-Katalog sowie die Ergänzung der zur Verfügung gestellten Planungsinformationen ist abgeschlossen. Die Inhalte werden in diesen Tagen auf unserer Website verfügbar gemacht.
  • Die Beiträge zum angekündigten ersten Themenabend zum Thema Materialen zur Haldenabdeckung sind in der Auswahl und Abstimmung.

  • Zur Vorbereitung des Dialogkreises, in den jeweils Vertreter der lokalen Interessengruppen eingebunden werden, findet aktuell die Auswahl einer externen, unabhängigen Moderationsagentur statt sowie die Vor-Abstimmung mit potenziellen Teilnehmern.

Punkt 17.3 Rommerz, Neubaugebiet „Eichenäcker“
  • Der Kanal und die Wasserhauptleitung sind bereits auf kompletter Länge verlegt einschließlich aller Hausanschlussleitungen.
  • Aufgrund der Vollsperrung durch Hessen Mobil zwischen Rommerz und Neuhof wurden Arbeiten an der Trinkwasserleitung in der „Hauswurzer Straße“ durchgeführt.
  • Die Baumaßnahme wird ab KW 50 eingestellt.
  • Die Wiederaufnahme der Arbeiten erfolgt in Abhängigkeit der Witterung im 1. Quartal 2023.
  • Die Vergabe der Grundstücke erfolgt nach der Vermessung im Frühjahr/Sommer 2023.
Punkt 17.4 Hauswurz, Neubaugebiet „An den Eichen“
  • Die Kanalarbeiten sind abgeschlossen.
  • Nach der geplanten Winterpause werden die Wasserleitungs-, die Kabelarbeiten und der Straßenbau bis zum 2. Quartal 2023 laufen.
  • Vergabe der Grundstücke nach Vermessung (im 3. Quartal 2023)
Punkt 17.5 Alle Ortsteile, Asphaltarbeiten

Geplant sind folgende Arbeiten:

  • Neuhof: Decke Spessartstr. (Restteilstück zw. Weinstr. und Rhönstr.),
  • Dorfborn: Umbau Überfahrt Stockgraben und Notflicken Wasserkuppenstr.,
  • Rommerz: Decke Maigrabenstr. (restliche Teilstücke),
  • Hattenhof: Zufahrt Kläranlage (Asphaltdecke im Hocheinbau),
  • Hauswurz: Decke Scheuerwaldstr. – Am Dornbusch,
    optional In der Kemmete sowie Wirtschaftsweg Verlängerung Rheinstraße, Behebung von Gefahrstellen

Ein Teil der Maßnahmen wird in Abhängigkeit der Witterung noch in 2022 begonnen. Die Umsetzung des Großteils der Maßnahmen findet in 2023 statt.

Punkt 17.6 Friedhof Ellers – Sanierung Sockel Aussegnungshalle
  • Die Arbeiten sollen bis Ende der 49. KW 2023 abgeschlossen werden.
  • Rund um das Gebäude wurde das Pflaster entnommen und die Fundamente freigelegt.
  • Die erdberührten Teile und der Sockel wurden abgedichtet, eine Drainage verlegt, Frostschutz eingebracht und verdichtet sowie das Pflaster wieder verlegt. Der Sockel wurde verputzt und farblich angelegt.
Punkt 17.7 Digitalisierung
  • Die Online-Terminvergabe ist ab Januar 2023 auch für die Bürgersprechstunde des Bürgermeisters möglich.
  • Die „meinOrt-App“ ist am 11.11.2022 erfolgreich online gegangen. Im Zeitraum vom 11.11.2022 bis 02.12.2022 wurde sie 5.858-mal aufgerufen/genutzt.
Punkt 17.8 Corona-Schutzmaßnahmen

Das Testzentrum in der Barbarakirche schließt aufgrund stark reduzierter Nutzung zum 31.12.2022.

Punkt 17.9 Aufnahme von geflüchteten Menschen aus der Ukraine
  • Es sind fast keine Unterbringungsmöglichkeiten mehr verfügbar.
  • Den Kommunen, auch Neuhof, werden weiterhin Flüchtlinge zugewiesen. Neuhof hat im Vergleich mit anderen Kommunen des Landkreises Fulda, bezogen auf die Einwohner, noch zu wenige Flüchtlinge aufgenommen.
  • Die Situation ist sehr ernst und angespannt. Es soll vermieden werden, dass Gemeinschaftshäuser für die Unterbringung genutzt werden müssen.
  • Derzeit beschäftigt sich die Gemeindeverwaltung mit der Beschaffung von Wohncontainern.
  • Derzeit werden ca. 130 Personen in der Gemeinde Neuhof beherbergt.
  • Ab 01.01.2023 wird eine hauptamtliche Sozialbetreuung für den Südkreis verfügbar sein.
Punkt 17.10 Förderung der Lesekultur – Bücherschrank
  • Förderung aus dem Programm „Vor Ort für Alle“ (Förderquote von 75 %, Kostenrahmen ca. 10.000 € – 12.000 €).
  • Die Aufstellung des Bücherschranks am Dallesplatz erfolgt in Kürze.
Punkt 17.11 Kulturprogramm / Veranstaltungen
  • 12.01.2023 Neujahrsempfang
Punkt 18 Schriftliche Anfragen

Punkt 18.1

Berichtsantrag der AfD-Fraktion

AF-11/2022

Situation im Bereich der Kläranlage und Wasser in der Gemeinde Neuhof

1.

Auf welcher Grundlage wurde der Bau und Betrieb von Lebensmittelhändlern (welche auch offene Lebensmittel anbieten, wie Aldi und Lidl) und Lebensmittelproduzenten (wie Happ) in unmittelbarer Nähe zur in Teilen offenen Kläranlage in Neuhof genehmigt?

  • Beantwortung der Anfrage durch die Gemeindeverwaltung:
    Die Baugenehmigung wurde durch die Genehmigungsbehörde Landkreis Fulda erteilt.

2.

Auf welcher Grundlage wurde der Bau und Betrieb vom Lebensmittelproduzenten Happ in unmittelbarer Nähe zur Kemmete genehmigt?

  • Beantwortung der Anfrage durch die Gemeindeverwaltung:
    Die Baugenehmigung wurde durch die Genehmigungsbehörde Landkreis Fulda erteilt.

3.

In welchem Abstand wird die Wasserqualität der Fließgewässer in der Gemeinde Neuhof kontrolliert und wie haben sich die Ergebnisse der Kontrollen in den letzten 5 Jahren dargestellt?

  • Beantwortung der Anfrage durch die Gemeindeverwaltung:
    Die Wasserqualität wird von dem Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) jährlich überprüft und veröffentlicht.
    Über die Homepage https://www.hlnug.de/messwerte/datenportal können Messdaten eingesehen werden. Darüber hinausgehende Informationen müssten direkt beim HLNUG angefragt werden.

4.

Gab es Beschwerden oder Meldungen zur Wasserqualität oder Verschmutzung von Fließgewässern in der Gemeinde Neuhof in den letzten 5 Jahren, wenn ja welche und wann?

  • Beantwortung der Anfrage durch die Gemeindeverwaltung:

a)

Es gab keine Meldungen zur Wasserqualität.

b)

Es gab vereinzelte Meldungen zu Verschmutzungen.

  • Meldungen aus turnusgemäß stattfindender Gewässerschauen der Unteren Wasserbehörde am 03.12.2021:

o

Fliede bei km 7,7: Eisenkübel

=>

wurde durch den gemeindlichen Bauhof entfernt

o

Fliede bei km 8,5: Floß mit Kanister

=>

wurde durch den gemeindlichen Bauhof entfernt

=>

Meldung der Unteren Wasserbehörde am 14.12.2021:

o

Fliede, Höhe Radwegebrücke im Grünen Dreieck

o

Starke Schaumbildung mit Geruch nach Tensiden

=>

bei Überprüfung am 15.12.2021 durch den gemeindlichen Bauhof war kein Geruch und kein Schaum zu erkennen.

=>

Dorfborn Regenüberlaufbecken „In der Au“; kein genaues Meldedatum dokumentiert

o

Verschmutzung vom Überlauf RÜB durch Anwohner gemeldet

=>

Am 13.06.2022 wurde von gemeindlichen Mitarbeitern ein Notrechen am Auslass des RÜBs montiert.

  • In Giesel wurde in der Giesel auf Höhe des Festplatzes von einem Bürger nach den Osterfeiertagen 2022 eine braune Verschmutzung gemeldet. Die Untersuchung des gemeindlichen Bauhofes ergab, dass es sich um Algenbildung handelte, ein normaler biologischer Prozess, der aufgrund temporär reduzierter Fließgeschwindigkeiten punktuell entstehen kann.

Über weitere Meldungen liegen keine Aufzeichnungen vor.

5.

In wie fern wird geprüft, ob Regenüberlaufbauwerke in der Gemeinde Neuhof immer noch ausreichend dimensioniert sind?

  • Beantwortung der Anfrage durch die Gemeindeverwaltung:
    In unregelmäßigen Abständen wird die Hydraulik des gemeindlichen Kanalnetzes incl. der Regenübelaufbauwerke berechnet. Perspektivische Neubaugebietserweiterungen werden dabei auch berücksichtigt. Die letzte Neuberechnung wurde in 2021/2022 ausgeführt.

6.

Wie stellt sich die Kostenabrechnung gegenüber der Gemeinde Kalbach bei der Mitnutzung der Kläranlage in Neuhof dar?

  • Beantwortung der Anfrage durch die Gemeindeverwaltung:

    Ein Großteil des Gemeindegebietes von Kalbach wird über die Kläranlage Neuhof entwässert.

    Dafür wird neben der Gruppenkläranlage Neuhof auch der sogenannte „Kalbachsammler“ genutzt.

Für die Mitbenutzung der beiden eben genannten Einrichtungen wurden schriftliche Verträge geschlossen, die auch die Kostenverteilung regeln.

Der Basisvertrag für die Kläranlage wurde im Februar 1998 geschlossen. Er wurde durch mehrere Änderungsverträge, zuletzt dem Vertrag von Januar 2016 angepasst.

Für den Kalbachsammler wurde im März 2009 ein Vertrag geschlossen.

Bei der Kostenbeteiligung wird zwischen Investitionskosten und Betriebskosten unterschieden.

Investitionskosten:

An Investitionskosten wird Kalbach direkt beteiligt. D. h. bei einer Investition zahlt jede Gemeinde sofort den auf sie, nach Abzug von Zuschüssen, entfallenden Investitionskostenanteil.

Zuletzt wurde dies für das BHKW durchgeführt. Bei größeren Maßnahmen hat Kalbach auch Abschlagszahlungen zu leisten.

Die Verteilung der Investitionskosten erfolgt nach sogenannten Einwohnergleichwerten der angeschlossenen Einwohner bzw. Gemeindeteile.

Hierfür werden jeweils die aktuellen Zahlen berücksichtigt.

Wenn nennenswerte neue Gebiete an die KA angeschlossen werden, wird der Schlüssel angepasst.

Betriebskosten:

Zu den zu verteilenden Betriebskosten gehören auch die bei der Gemeinde Neuhof anfallenden Personalkosten, auch für den Bauhof und die Verwaltung, z. B. auch für die Mitarbeiter, die für die IT tätig sind.

Die Schlüssel dafür werden immer wieder überprüft und bei Bedarf angepasst. Zuletzt wurden die Arbeitszeiten für das Verwaltungspersonal für die Zeit vom Sommer 2021 bis Sommer 2022 erfasst und ausgewertet.

Die Kosten werden nach dem Verhältnis der angeschlossenen Einwohner, die für das jeweilige Abrechnungsjahr ermittelt werden, aufgeteilt.

Die Kosten werden jährlich abgerechnet. Vierteljährlich sind Abschlagszahlungen als Vorauszahlung zu leisten.

Für die Jahre 2020 und 2021 hatte Kalbach pro Jahr (Jahresdurchschnitt) rd. 347.000,00 € an Betriebskosten an Neuhof zu zahlen.

7.

Gibt es eine gesonderte Kostenabrechnung für die Kreisabfalldeponie in der Gemeinde Kalbach, welche ihre Abwässer auch in Richtung der Kläranlage in Neuhof ableitet, wenn nicht, wie werden die Kosten gegenüber der Kreisabfalldeponie bemessen?

  • Beantwortung der Anfrage durch die Gemeindeverwaltung:

    Die Menge der zugeleiteten Sickerwässer wird permanent erfasst. Auch wird der CSB-Wert permanent festgestellt.

    Es ist also genau bekannt, welche Sicherwassermenge, mit welcher CSB-Verschmutzung der Kläranlage Neuhof zugeleitet werden.

    Auf der Basis dieser Daten werden die Gebühren für die eingeleiteten Sickerwässer alljährlich erhoben.

    Grundlage der Abrechnung ist die EWS der Gemeinde Neuhof.

    Die Gemeinde erhält eine erhöhte Gebühr. Dies geht über die Regelungen der EWS hinaus.

    Damit wird u. a. ausgeglichen, dass der Zweckverband (ZV) keine Grundgebühr zu zahlen hat.

    Bisher beträgt die normale Schmutzwasser-Verbrauchsgebühr = 3,03 €/m³. Der ZV zahlt bisher 3,91 €/m³.

    Da die SW-VG zum 01.01.2023 angehoben wird, wurden bereits Verhandlungen mit dem ZV aufgenommen, um die Sickerwasser-Einleitungsgebühr ebenfalls zu erhöhen.

Die Menge des eingeleiteten Sickerwassers fällt kontinuierlich, da der ZV den Deponiekörper sukzessive abdeckt.

Auch ist seit einigen Jahren keine erhöhte CSB-Verschmutzung der Sickerwässer festzustellen, da diese Abwässer durch die sehr teure Sickerwasservorbehandlungsanlage, die auf dem Deponiegelände steht, vorgereinigt werden. Die Abwässer sind schon so sauber, dass sie eigentlich direkt in ein Gewässer eingeleitet werden könnten. Behördlich wird jedoch gefordert, dass die Kläranlage Neuhof aus Sicherheitsgründen dahintergeschaltet wird.

Die durchschnittlichen jährlichen Einnahmen für die Sickerwässer für die Jahre 2020 und 2021 betrugen rd. 81.500,00 €.
Selbstverständlich werden diese Einnahmen von den Betriebskosten der Kläranlage abgezogen bevor die Kostenaufteilung mit Kalbach vorgenommen wird. D. h. die Einnahmen kommen, was betriebswirtschaftlich korrekt ist, auch anteilig Kalbach zugute.
Punkt 19 Mündliche Anfragen
Der Ältestenrat entscheidet, dass dieser Top aus zeitlichen Gründen nicht behandelt wird und auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am 9. Februar 2023 genommen wird.

Zum Ende der Sitzung dankt der Vorsitzende der Gemeindevertretung allen ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde. Auch wird den Mandatsträgern für die im ablaufenden Jahr geleistete Arbeit und das konstruktive Miteinander gedankt.

Bürgermeister Stolz bedankt sich ebenfalls für das ehrenamtliche Engagement sowie das gute Miteinander und wünscht allen Anwesenden eine besinnliche Weihnachtszeit sowie für den Jahreswechsel alles Gute.

Ende der Sitzung: 21:17 Uhr

Vorsitzender der Gemeindevertretung

1. stellv. Schriftführer

gez. Jürgen Jordan

gez. Florian Langner