Haselmaus-Tube
Künstliches Versteck für Reptilien
Duldung von Vorarbeiten auf Grundstücken – Erhebung der Planungsgrundlagen
Im Zuge der Vorarbeiten zur Durchführung der o.g. Baumaßnahmen – Erhebung der Planungsgrundlagen – ist es notwendig, dass Bedienstete von der Gemeinde Neuhof sowie beauftragte Firmen oder Personen zur Durchführung von Vorarbeiten verschiedene Grundstücke betreten.
Diese Vorarbeiten, in Form von faunistischen, floristischen und vermessungskundlichen Erhebungen und Baugrunduntersuchungen sollen in der Zeit von November 2023 bis August 2024 durchgeführt werden. Im Zuge dessen werden zum Teil temporäre Untersuchungsgegenstände verwendet, die ohne Beschädigung am Grundstück angebracht und wieder entfernt werden können. Diese können beispielsweise Horchboxen, verschiedene Nistkästen sowie künstliche Verstecke umfassen. Hierbei kommen keine Tiere zu Schaden.
Die vorgesehenen Vorarbeiten erstrecken sich auf alle Grundstücke, die sich auf der beigefügten Übersichtskarte innerhalb der dargestellten Umgrenzungen befinden. Die betreffenden Grundstücke liegen in der Gemeinde Neuhof in den Gemarkungen Rommerz, Hauswurz und Kauppen eingefriedete Grundstücke werden nur nach vorheriger Kontaktaufnahme mit den Grundstücksberechtigten betreten.
Da der (Aus-) Bau von Straßen sowie von Rad- und Gehwegen im Interesse der Allgemeinheit liegt, hat das hessische Straßengesetz (HStrG) die Grundstücksberechtigten verpflichtet, die angesprochenen Vorarbeiten zu dulden (§ 32 b HStrG).
Durch die vorgenannten Vorarbeiten ist nicht zu erwarten, dass einem Grundstückseigentümer oder sonstigem Nutzungsberechtigten unmittelbare Vermögensnachteile entstehen. Sollte dies wider Erwarten der Fall sein, so wird der Träger der Straßenbaulast eine angemessene Entschädigung in Geld leisten.
Kommt eine Einigung über die Geldentschädigung nicht zustande, setzt das Regierungspräsidium Kassel auf Antrag von der Gemeinde Neuhof oder des Grundstücksberechtigten die Entschädigung fest.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die vorstehende Duldungsanordnung kann innerhalb eines Monats nach erfolgter ortsüblicher Bekanntmachung Widerspruch bei der Gemeinde Neuhof, Lindenplatz 4, 36119 Neuhof schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.
Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sind anzugeben.
Geländeerhebungen für den geplanten Kemmetetal-Rad- und Gehweg zw. Rommerz und Hauswurz
Das Büro Naturplanung Dr. Sawitzky führt im Auftrag von der Gemeinde Neuhof für die Planung eines Rad- und Gehweges die faunistische und floristische Erhebungen im Gelände durch.
Auf dieser Grundlage bitten wir Sie, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des oben genannten Planungsbüros bei der Wahrnehmung der übertragenen Tätigkeiten zu unterstützen und das Betreten von Grundstücken zu gestatten.