Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVBl I S. 915) hat die Gemeindevertretung am 08.12.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
| § 1 |
| Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird |
| im Ergebnishaushalt | ||
| im ordentlichen Ergebnis | ||
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 29.061.600 € | |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 30.934.200 € | |
| mit einem Saldo von | -1.872.600 € | |
| im außerordentlichen Ergebnis | ||
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 € | |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 306.000 € | |
| mit einem Saldo von | -306.000 € | |
| mit einem Fehlbedarf von | -2.178.600 €, | |
| im Finanzhaushalt | ||
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 1.040.200 € | |
| und dem Gesamtbetrag der | ||
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 7.769.100 € | |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 23.279.800 € | |
| mit einem Saldo von | -15.510.700 € | |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 5.651.700 € | |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 620.000 € | |
| mit einem Saldo von | 5.031.700 € | |
| mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von | -9.438.800 € | |
| festgesetzt. | ||
| § 2 |
| Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 5.651.700 € festgesetzt. |
| § 3 |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungenim Haushaltsjahr zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.500.000 € festgesetzt. |
| § 4 |
| Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.500.000 € festgesetzt. |
| § 5 |
| Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt: |
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 332 v. H. | |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 365 v. H. | |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 357 v. H. | |
| § 6 |
| Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen. |
| § 7 |
| Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan. |
| Neuhof, den 09.12.2022 | Der Gemeindevorstand | |
| gez. (Stolz) Bürgermeister | ||
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach §§ 103 Abs. 2, 102 Abs. 4 und 105 Abs. 2 HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
| "Genehmigung |
| Ich genehmige gemäß § 97a HGO |
| 1. |
| in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme der in § 2 der Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Neuhof vorgesehenen Kredite in Höhe von |
| 5.651.700,-- € (in Worten: „fünf Millionen sechshunderteinundfünfzigfünftausendsiebenhundert Euro“) |
| 2. |
| in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO zur Inanspruchnahme der in § 3 der Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Neuhof vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von |
| 3.500.000,-- € (in Worten: „drei Millionen fünfhunderttausend Euro“) |
| 3. |
| in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO zur Aufnahme der in § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Neuhof für das Haushaltsjahr 2023 vorgesehenen Liquiditätskredite in Höhe von |
| 1.500.000,00 € (in Worten: „eine Million fünfhunderttausend Euro“) |
| Fulda, 02.02.2023 | |
| Az.: FD 3100-3 k 04/07 (18) | DER LANDRAT DES LANDKREISES FULDA In Vertretung: |
|
| gez. Schmitt Erster Kreisbeigeordneter“ |
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 liegt in der Zeit
vom 21.02. bis 24.02. sowie
vom 27. bis 29.02.2023
während der Öffnungszeiten montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie mittwochs von 15:00 bis 18:00 Uhr im Rathaus Neuhof in Zimmer 206 öffentlich aus.
gez.
(Stolz)
Bürgermeister