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Neuhofer Rundschau
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Neuhof, Kreis Fulda, für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVBl I S. 915) hat die Gemeindevertretung am 08.12.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

29.061.600 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

30.934.200 €

mit einem Saldo von

-1.872.600 €

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

306.000 €

mit einem Saldo von

-306.000 €

mit einem Fehlbedarf von

-2.178.600 €,

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.040.200 €

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

7.769.100 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

23.279.800 €

mit einem Saldo von

-15.510.700 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

5.651.700 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

620.000 €

mit einem Saldo von

5.031.700 €

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

-9.438.800 €

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 5.651.700 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungenim Haushaltsjahr zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.500.000 € festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.500.000 € festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

332 v. H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

365 v. H.

2.

Gewerbesteuer auf

357 v. H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

Neuhof, den 09.12.2022

Der Gemeindevorstand

gez.

(Stolz)

Bürgermeister

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach §§ 103 Abs. 2, 102 Abs. 4 und 105 Abs. 2 HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

"Genehmigung

Ich genehmige gemäß § 97a HGO

1.

in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme der in § 2 der Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Neuhof vorgesehenen Kredite in Höhe von

5.651.700,-- €

(in Worten: „fünf Millionen sechshunderteinundfünfzigfünftausendsiebenhundert Euro“)

2.

in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO zur Inanspruchnahme der in § 3 der Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Neuhof vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

3.500.000,-- €

(in Worten: „drei Millionen fünfhunderttausend Euro“)

3.

in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO zur Aufnahme der in § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Neuhof für das Haushaltsjahr 2023 vorgesehenen Liquiditätskredite in Höhe von

1.500.000,00 €

(in Worten: „eine Million fünfhunderttausend Euro“)

Fulda, 02.02.2023

Az.: FD 3100-3 k 04/07 (18)

DER LANDRAT

DES LANDKREISES FULDA

In Vertretung:

gez. Schmitt

Erster Kreisbeigeordneter“

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 liegt in der Zeit

vom 21.02. bis 24.02. sowie

vom 27. bis 29.02.2023

während der Öffnungszeiten montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie mittwochs von 15:00 bis 18:00 Uhr im Rathaus Neuhof in Zimmer 206 öffentlich aus.

gez.

(Stolz)

Bürgermeister