Bauleitplanung der Gemeinde Neuhof
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Fliedener Tannen“, Rommerz
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhof hat am 06.02.2025 beschlossen, den Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Fliedener Tannen“, Rommerz, gemäß § 3 (2) BauGB (Baugesetzbuch) öffentlich auszulegen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans dient der Ausweisung von einer Gewerbefläche (Lagerstätten, Lager-, Produktions- und Werkstatthallen sowie Inhaberwohnung) und eines Sondergebietes (Abfall- und Bodenaufbereitungsanlage) zur Lagerung und Behandlung von Böden, unbelastetem Erdaushub, von Baustoffen, Schüttgütern, Bauprodukten und zur Aufbereitung von Bauschutt zu qualifizierten Ersatzbaustoffen in Rommerz.
Der Geltungsbereich ist aus der anliegenden Abbildung ersichtlich.
Der Planentwurf einschließlich der zugehörigen Begründung sowie wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen werden öffentlich zu jedermanns Einsicht
vom 17.02.2025 bis zum 19.03.2025 einschließlich
in der Außenstelle des Rathauses Neuhof, Beethovenstraße 12, Erdgeschoss, Zimmer 09 (Besprechungsraum), ausgelegt und können zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
| Montag - Freitag | von 8:00 - 12:30 Uhr |
| Montag, Dienstag, Donnerstag | von 14:00 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch | von 14:00 - 18:00 Uhr |
sofern nicht auf einen der genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.
Es liegen Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten vor:
1. Gemeindliche und übergeordnete Planungen:
2. Umweltbericht mit Beschreibung von:
Boden und Fläche; Wasser; Klima und Luft; Tier, Pflanzen und Biologische Vielfalt; Landschaft; Mensch, Gesundheit und Bevölkerung; Kultur- und sonstige Sachgüter, Kulturelles Erbe; Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes; Grenzüberschreitende Auswirkungen des Vorhabens; Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
3. Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 (1) BauGB:
Regierungspräsidium Kassel - Grundwasserschutz, Wasserversorgung
Regierungspräsidium Kassel - Altlasten, Bodenschutz
Regierungspräsidium Kassel - Immissionsschutz
Regierungspräsidium Kassel - Naturschutz und Landschaftspflege
Landkreis Fulda - Fachdienst Natur und Landschaft
Landkreis Fulda - Fachdienst Bauen und Wohnen (Immissionsschutz)
Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement
Die entsprechenden Unterlagen können während der Auslegung eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Stellungnahmen können schriftlich beim Gemeindevorstand der Gemeinde Neuhof, Lindenplatz 4, 36119 Neuhof, vorgebracht werden.
Der Planentwurf sowie alle wichtigen Informationen und Unterlagen können während der Auslegungsfrist über das lnternetportal der Gemeinde Neuhof unter
https://www.neuhof-fulda.de/leben-wohnen/wohnen/bauen/bauleitplanung/
sowie über das Internetportal des Landes Hessen unter
https://bauleitplanung.hessen.de/
gemäß § 4a (4) BauGB eingesehen und heruntergeladen werden.
Gemäß § 3 (2) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4a (6) BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB an das Planungsbüro für Landschafts-, Freiraum- und Umweltplanung, Straßen- und Tiefbauplanung, Stadt- und Regionalplanung, Gewässer- und Entwässerungsplanung KH Planwerk, Bergstraße 7, 36100 Petersberg, übertragen wurde.
gez. Stolz
Bürgermeister