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Neuhofer Rundschau
Ausgabe 8/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Neuhof - Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 18 „Einzelhandel Fuldaer Straße“, Neuhof

DER GEMEINDEVORSTAND  —  Neuhof, 16.02.2023

N E U H O F  —  610.20 Me

BEKANNTMACHUNG

Bauleitplanung der Gemeinde Neuhof

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 18 „Einzelhandel Fuldaer Straße“, Neuhof

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhof hat in ihrer Sitzung am 09.02.2023 beschlossen, den Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes 18 „Einzelhandel Fuldaer Straße“, Neuhof, gemäß § 3 (2) BauGB (Baugesetzbuch) öffentlich auszulegen.

Die Aufstellung des Bebauungsplans dient der planungsmäßigen Absicherung und Neuordnung des bestehenden bzw. neu anzusiedelnden Einzelhandels östlich der „Fuldaer Straße“.

Der Geltungsbereich ist aus der anliegenden Abbildung ersichtlich.

Der Planentwurf einschließlich der zugehörigen Begründung sowie wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen werden öffentlich zu jedermanns Einsicht

vom 06.03.2023 bis zum 06.04.2023 einschließlich

in der Außenstelle des Rathauses Neuhof, Beethovenstraße 12, Erdgeschoss, Zimmer 09 (Besprechungsraum), ausgelegt und können zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag

von 08:00 – 12:00 Uhr

Montag, Dienstag, Donnerstag

von 14:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch

von 15:00 – 18:00 Uhr

sofern nicht auf einen der genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.

Es liegen Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten vor:

1.

Gemeindliche und übergeordnete Planungen:

Regionalplan Nordhessen 2009

Landschaftsrahmenplan Nordhessen 2000

Flächennutzungsplan der Gemeinde Neuhof

Landschaftsplan der Gemeinde Neuhof

2.

Umweltbericht mit Beschreibung von:

Inhalte und Ziele der Planung

Umweltbelange und –schutzziele, Berücksichtigung bei der Aufstellung

Standortbeschreibung mit vorsorgendem Bodenschutz, Bewertung der Bodenfunktionen im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes sowie des Grundwassers

Informationen zu folgenden Themen bzw. Schutzgütern:

Arten und Biotope, Geologie, Böden, Wasser, Klima, Landschafts-/Ortsbild, Kulturgüter, Mensch / Gesundheit, Erholung, Wechselwirkungen, Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung, Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen, Planungsalternativen

3.

Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 (1) BauGB:

Regierungspräsidium Kassel – Grundwasserschutz, Wasserversorgung

Hinweis zu Wasser-und Heilquellenschutzgebieten.

Regierungspräsidium Kassel – Altlasten, Bodenschutz

Hinweise zu Altablagerungen, Altstandorten im Sinne von § 2 BBodSchG und Grundwasserschadensfällen sowie für Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen.

Regierungspräsidium Kassel – Oberirdische Gewässer

Hinsichtlich oberirdischer Gewässer bestehen keine Bedenken gegen die Bauleitplanung.

Regierungspräsidium Kassel – Hochwasserschutz

Hinweise zum Überschwemmungsgebiet und zur Überschwemmungs-gebietsgrenze der „Fliede“, gegen das Vorhaben bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.

Regierungspräsidium Kassel – Forsten, Jagd

Gegen die Planung bestehen keine forstrechtlichen Bedenken.

Regierungspräsidium Kassel – Immissionsschutz

Hinweise zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm).

Landkreis Fulda – Fachdienst Landwirtschaft

Ausgleich soll nicht auf landwirtschaftlichen Flächen geplant werden.

Landkreis Fulda – Fachdienst Natur und Landschaft

Hinweis zu einer Ausgleichsfläche für die betroffene Nasswiese.

Arbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände in Stadt und Kreis Fulda (AGN), Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU), Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V. (HGNO) und Landesjagdverband

Hinweise auf betroffene Schutzgüter, auf sparsamen Umgang mit Grund und Boden, auf Maßnahmen der Vermeidung, der Minimierung und der Kompensation, zur Lichtverschmutzung und zu Artenschutzmaßnahmen.

Während der Auslegungsfrist wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Stellungnahmen können schriftlich beim Gemeindevorstand der Gemeinde Neuhof, Lindenplatz 4, 36119 Neuhof, vorgebracht werden.

Der Planentwurf sowie alle wichtigen Informationen und Unterlagen können während der Auslegungsfrist über das lnternetportal der Gemeinde Neuhof unter

https://www.neuhof-fulda.de/leben-wohnen/wohnen/bauen/bauleitplanung/

sowie über das Internetportal des Landes Hessen unter

https://bauleitplanung.hessen.de/

gemäß § 4a (4) BauGB eingesehen und heruntergeladen werden.

Gemäß § 3 (2) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4a (6) BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB an das Planungsbüro Wienröder Stadt Land Regional, Odilienstraße 8a, 36124 Eichenzell, übertragen wurde.

gez. Stolz

Bürgermeister