Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 15.02.2024 beschlossen:
| „Das Ergebnis des Jahresabschlusses 2022 wird zur Kenntnis genommen. Das Ergebnis weist folgende Eckwerte aus: |
Gesamtergebnisrechnung:
| Bezeichnung | Betrag in € |
| Verwaltungsergebnis | 11.492.260,94 |
| Ordentliches Ergebnis | 11.456.154,69 |
| Außerordentliches Ergebnis | 14.679,82 |
| Jahresergebnis | 11.470.834,51 |
Gesamtfinanzrechnung:
| Bezeichnung | Betrag in € |
| Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit | 19.030.441,82 |
| Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit | - 6.011.877,69 |
| Zahlungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit | 349.326,42 |
| Zahlungsmittelfehlbedarf aus haushaltsunwirksamen Zahlungsvorgängen | 70.386,02 |
| Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln | 13.438.276,57 |
| Gemäß § 114 HGO wird über den vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Fulda geprüften Jahresabschluss 2022 beschlossen und dem Gemeindevorstand Entlastung erteilt.“ |
Der vorstehende Beschluss über den Jahresabschluss 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme in der Zeit
vom 26.02. bis 01.03.2024 sowie
am 04.03. und 05.03.2024
während der Dienststunden im Rathaus Neuhof (Zimmer 206) öffentlich aus.
gez.
(Stolz)
Bürgermeister