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Neuhofer Rundschau
Ausgabe 9/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift Nr. 15/2021-2026

Gemeindevertretung  — Neuhof, den 16.02.2023

der Gemeinde Neuhof

Niederschrift Nr. 15/2021-2026

über die Sitzung der Gemeindevertretung

am Donnerstag, dem 9. Februar 2023

Ort der Sitzung Gemeindezentrum Neuhof - Kulturhalle

Anwesend waren:

Gemeindevertretung:

CDU-Fraktion

Vorsitzender d.

Gemeindevertretung

Jürgen Jordan

1. stellv. Vorsitzender

d. Gemeindevertr.

Otto Mahr

Gemeindevertreter

Jürgen Auerbach

Gemeindevertreter

Marco Enders

Gemeindevertreter

Sascha Engel

Gemeindevertreter

Thomas Henkel

Gemeindevertreter

Holger Klüh

Gemeindevertreter

Maximilian Kramer

Gemeindevertreterin

Rebecca Kreß  — entschuldigt

Gemeindevertreter

Tobias Kullmann

Gemeindevertreter

Marco Lauer —  entschuldigt

Gemeindevertreterin

Franziska Mahr —  anwesend ab Top 4

Gemeindevertreter

Andreas Mannert

Gemeindevertreter

Harald Merz

Gemeindevertreterin

Kerstin Reith —  entschuldigt

Gemeindevertreter

Reiner Schnell

Gemeindevertreter

Mark Seng

Gemeindevertreter

Michael Vogel

Gemeindevertreter

Bernd Wiegand

SPD-Fraktion

2. stellv. Vorsitzende

d. Gemeindevertr

Petra Hartung

Gemeindevertreter

Roland Böhm —  entschuldigt

Gemeindevertreter

Detlef Freihube

Gemeindevertreter

Julius Vogel

Gemeindevertreter

Lothar Will

BLN-Fraktion

3. stellv. Vorsitzender

d. Gemeindevertr.

Frank Vogel

Gemeindevertreter

Manfred Apel

Gemeindevertreter

Marcel Ebert

Gemeindevertreter

Elias Hack

Gemeindevertreter

Thomas Kunze

Gemeindevertreter

Helmut Schmitt

GRÜNEN-Fraktion

Gemeindevertreter

Fabian Benkner

Gemeindevertreter

Josef Benkner

Gemeindevertreter

Lukas Benkner

Gemeindevertreter

Thiemo Schmitt

Alternative für Deutschland

Gemeindevertreter

Bernd Klüh

Gemeindevertreter

Jens Mierdel

Gemeindevertreterin

Steffi Mierdel

Gemeindevorstand:

Bürgermeister

Heiko Stolz

Erster Beigeordneter

Franz Josef Adam

Beigeordneter

Achim Grob —  entschuldigt

Beigeordneter

Sebastian Hohmann

Beigeordneter

Mario Klüh  — entschuldigt

Beigeordneter

Dieter Menigat

Beigeordneter

Gunther Rose

Schriftführer:

Schriftführer

Ulrich Möller

1. stellv. Schriftführer

Florian Langner

Berichterstatter:

Zu Top 1

Daniela Seidl

Zu Top 4

Werksleiter Roland Keidel

Vorsitzender der Gemeindevertretung Jürgen Jordan eröffnet die Sitzung der Gemeindevertretung um 19:30 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und die Gemeindevertretung beschlussfähig ist.

Tagesordnung:
1 Statusbericht zur Erweiterung des Rathauses Neuhof (IV-5/2022)
Teil A (§ 10 Geschäftsordnung)

2

Zustimmung zum Abschluss eines Grundstückskaufvertrages

(VL-15/2023)

3

Zustimmung zum Abschluss eines Grundstückskaufvertrages

(VL-21-A/2023)

Teil B (§ 10 Geschäftsordnung)

4

Statusbericht zur Haldenabdeckung am Werk Neuhof-Ellers

(IV-54/2022)

5

Antrag der Grünen-Fraktion

(AT-33/2022)

Infoveranstaltung zur Beantwortung von Fragen rund um die geplante Haldenabdeckung von K+S

6

Politische Stellungnahme der Gemeinde Neuhof zum Projekt „Dickschichtabdeckung der Rückstandshalde des Werkes Neuhof-Ellers“ der Vorhabenträgerin K+S Minerals and Agriculture GmbH, Werk Neuhof-Ellers, Am Kaliwerk 6, 36119 Neuhof

(VL-4-A/2023)

7

Zweiter Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs gem. § 28 GemHVO für das Haushaltsjahr 2022

(VL-279-A/2022)

8

Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2023

(VL-295/2022)

9

Zustimmung zu außerplanmäßigen Auszahlungen im Haushaltsjahr 2023

(VL-301/2022)

10

10. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neuhof

(VL-2/2023)

(Einzelhandel „Fuldaer Straße“, Neuhof)

a)

Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

b)

Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 04.02.2021

c)

Beschlussfassung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

d)

Beschlussfassung über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

11 Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 18 „Einzelhandel Fuldaer Straße“, Neuhof (VL-3/2023)

a)

Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

b)

Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 04.02.2021

c)

Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

d)

Beschlussfassung über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

12 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Am Küppel – Schafhohle“, Hattenhof (VL-22/2023)

a)

Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB

b)

Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB

13

Beitritt der Gemeinde Neuhof zur „Sternenparkgemeinde des Biosphärenreservates Rhön“

(VL-78/2022)

14

Antrag der CDU-Fraktion

(AT-39/2022)

Photovoltaikanlagen auf überdachten Stellplätzen des neuen Fachmarktzentrums

15

Antrag der BLN-Fraktion

(AT-44/2022)

Änderung der Antragsfrist bei kurz aufeinanderfolgenden GVe-Sitzungen

16

Antrag der BLN-Fraktion

(AT-45/2022)

Veröffentlichung der Berichtsanträge und „Direktverlinkung“ der GVe-Sitzungen auf die HP

17

Antrag der AfD-Fraktion

(AT-48/2022)

Auswirkungsanalyse Alternativstandort Fachmarktzentrum

17.1

Änderungsantrag der AfD-Fraktion

(AT-1/2023)

zum Antrag der AfD-Fraktion (AT-48/2022)

Auswirkungsanalyse Alternativstandort Fachmarktzentrum

18

Antrag der AfD-Fraktion

(AT-49/2022)

Vorsicht bei Kindern im Straßenverkehr

19

Antrag der SPD-Fraktion

(AT-46/2022)

Einrichtung öffentlich zugänglicher Toiletten im neuen Fachmarktzentrum

20

Informationen

21

Schriftliche Anfragen

22

Mündliche Anfragen

Punkt 1 Statusbericht zur Erweiterung des Rathauses Neuhof IV-5/2022

Aktueller Sachstandsbericht zum Planungsfortschritt und zur weiteren Vorgehensweise.

Die Erläuterung erfolgt mündlich.

Teil A (§ 10 Geschäftsordnung)
Punkt 2 Zustimmung zum Abschluss eines Grundstückskaufvertrages VL-15/2023
Beschluss:

Dem Abschluss des notariellen Grundstückskaufvertrages wird zugestimmt.

Abstimmung: 32 - 0 - 0
Punkt 3 Zustimmung zum Abschluss eines Grundstückskaufvertrages VL-21-A/2023
Beschluss:

Dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrages, wie dies im Wesentlichen in der „Sachdarstellung“ dieser Beschlussvorlage beschrieben ist, wird zugestimmt.

Abstimmung: 28 - 4 - 0
Teil B (§ 10 Geschäftsordnung)
Punkt 4 Statusbericht zur Haldenabdeckung am Werk Neuhof-Ellers IV-54/2022
Beschluss:

Aktueller Sachstandsbericht zum Planungsfortschritt und zur weiteren Vorgehensweise durch den Werksleiter Roland Keidel.

Der vorliegende Bericht ist der dritte Statusbericht an die Gemeinde Neuhof zum jeweils aktuellen Projektstand.

Kommunikation

Die wesentlichen Eckpunkte unseres Kommunikationskonzepts wurden auf der website unter AKTUELLES ergänzt:

  1. Dialogkreis: Regelmäßiger, nicht-öffentlicher fachlicher Austausch mit Interessenvertreterinnen und -vertretern aus Politik, Wirtschaft, Bürgerinitiativen, Land- und Forstwirtschaft sowie Umwelt- und Naturschutz
  2. Themenabende: Öffentliche Fachvorträge zu einzelnen Schwerpunktthemen u. a. mit externen Referenten
  3. Bürgerdialoge: Öffentliche Marktstände mit Expertengesprächen und Fachpostern
  4. Bürgerinformationen: Öffentliche Plenarvorträge mit anschließender Fragerunde
  5. Direkter Kontakt zum Projektteam: Persönliche Gespräche, Austausch über E-Mail oder Telefon

Am 28.02.2023 wird erstmals der Dialogkreis zusammen kommen, die Einladungen dazu sind erfolgt.

Ziel des Dialogkreises ist es, zur geplanten Haldenabdeckung mit den Interessenvertreterinnen und -vertretern in einen regelmäßigen offenen Dialog und fachlichen Austausch zur Klärung von Handlungsspielräumen zu treten, transparente Informationen zum Projektstand an alle Teilnehmer zu geben sowie Fragen und Hinweise in die Projektbearbeitung aufzunehmen. Für den 14.03.2023 ist der erste öffentliche Themenabend zum Thema Materialien zur Haldenabdeckung avisiert. Die Einladung dazu erfolgt rechtzeitig über die regionalen Medien.

Dialogkreis und Themenabend werden durch die ifok GmbH, die auch Beteiligungsforen der DB zum Neubau der Schnellbahntrasse betreut hatte, extern moderiert.

Auf der Homepage zur Haldenabdeckung (www.kpluss.com/haldenabdeckung-neuhof-ellers) wurden neue Informationen auf der Hauptseite und unter „Fragen und Antworten“ (FAQs) ergänzt, z. B. alle Inhalte der Fachposter aus dem Bürgerdialog vom 19.10., teilweise ergänzt durch nähere Erläuterungen.

Unter „Fragen und Antworten“ wurde zuletzt das Bekenntnis des Werkes ergänzt, jegliche Abfälle, die unter das Atomgesetz oder die Strahlenschutzverordnung fallen, von der Verwertung in der Haldenabdeckung auszuschließen. Das gilt auch für Materialien, die nach REACH-Verordnung als asbesthaltig einzustufen sind. Es werden insgesamt nur nicht gefährliche Abfälle aufgebracht.

Ebenso ist dort zu lesen, dass die Abdeckung mit den unvermeidbar anfallenden mineralischen Bauabfällen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, der europäischen Abfallrahmenrichtlinie und des Deutschen Ressourceneffizienzprogramms eine zusätzliche, sinnvolle Verwertungsmöglichkeit darstellt. Dies bedeutet auch, dass keine unbegrenzte, sondern nur die zum Zwecke der Haldenwasserreduzierung technisch notwendige Minimalmenge aufgebracht werden darf.

Umweltuntersuchungen – Kartierungen

Entsprechend der Unterrichtung zum Untersuchungsrahmen durch die Genehmigungsbehörde als Ergebnis des Scopingverfahrens erfolgen seit November 2022 alle erforderlichen Umweltuntersuchungen, insbesondere umfangreiche Bestandsaufnahmen von Pflanzen und Tieren (Kartierung). Diese werden sich über ein komplettes Kartier-Jahr (bis Ende 2023) hinziehen. Die Umweltuntersuchungen werden für alle Teilvorhaben einheitlich, d.h. nach einheitlichen Kriterien, durchgeführt. Hierdurch können Widersprüche in den jeweiligen späteren Antragsunterlagen bei der Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen vermieden werden.

Verfahren zur Haldenabdeckung und Alternativenprüfung

Um die Menge salzhaltiger Haldenwässer zu reduzieren oder deren Entstehung ganz zu vermeiden hat K+S im Laufe der jahrzehntelangen Forschung zur Abdeckung von Kalirückstandshalden drei verschiedene Varianten entwickelt, getestet und zum Teil bereits an Bestandshalden umgesetzt. Diese sind die Infiltrationshemmschicht (IHS), die Dünnschichtabdeckung (DSA) und die Dickschichtabdeckung (DS).

Die Prüfung, welches Abdeckverfahren für eine Halde geeignet ist, muss immer standortspezifisch erfolgen, da sich die lokalen Gegebenheiten und Zielsetzungen teilweise stark voneinander unterscheiden.

Die Dickschichtabdeckung ist die Variante mit der höchsten Wirksamkeit. Die damit erreichbare, nahezu vollständige Reduktion der Salzabwassermengen ist notwendig, um langfristig gemäß europäischer Wasserrahmenrichtlinie bzw. verabschiedeter Bewirtschaftungslanung von Werra und Weser die maximale Reduktion der Salz-Belastung der Oberflächengewässer zu erreichen. Demgemäß hat die hessische Landesregierung die Dickschichtabdeckung der Halde Neuhof behördenverbindlich vorgeschrieben.

Gleichwohl werden die ggf. in Frage kommenden Alternativen weiterhin hinsichtlich ihrer technischen Umsetzbarkeit, ihrer Wirksamkeit und genehmigungsrechtlichen Zulässigkeit intensiv untersucht und geprüft. Nicht zuletzt sind wir im Zuge der Antragstellung, die Mitte 2024 erfolgen soll, verpflichtet, mögliche Alternativen umfassend darzustellen und zu prüfen. Die umfangreiche Alternativenprüfung stellt einen Prozess dar, der derzeit noch nicht abgeschlossen ist. Dabei finden alle eingegangenen und noch eingehenden Hinweise, die unser Projektteam im Rahmen von Bürgerveranstaltungen, bilateralen Gesprächen, über unsere E-Mail-Adresse, das Nachbarschaftstelefon oder den am 28.02.2023 zum ersten Mal stattfindenden Dialogkreis erreichen, Beachtung.

Zu unterscheiden sind im Rahmen der Alternativenprüfungen:

  • die Prüfung alternativer Abdeckverfahren,
  • die Forschung nach alternativen Möglichkeiten zur Reduzierung und/oder nachhaltigen Entsorgung der salzhaltigen Rückstände und Haldenwässer, darunter die Prüfung der Erweiterung der Versatzmöglichkeiten anfallender fester Rückstände,

und auf Detailebene:

  • die Bewertung alternativer Trassen für die Verlegung einzelner Abschnitte der Landesstraße, der Gasleitungen sowie der Salzwasserfernleitung.

Fachliche/technische Planungen

Auf der Basis der Machbarkeitsstudie (HPC AG, 2021) sowie weiterer Vorplanungen werden die komplexen technischen Planungen zur Abdeckung der Rückstandshalde und aller im Zusammenhang stehenden Teilvorhaben weitergeführt, darunter:

  • die Abdeckung selbst
  • die Bereitstellungsfläche RC-Platz
  • die Verlegung von Abschnitten der Landesstraße, der Gasleitungen (Gascade und Rhönenergie), der Salzwasserfernleitung, der Hochspannungsleitung
  • der Ausbau der Gemeindestraße zwischen den Werksteilen Neuhof und Ellers des Kaliwerkes.

Die Ermittlung notwendiger Planungsgrundlagen ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Zur weiteren Erkundung des Baugrunds sind einzelne Bohrungen (Tiefe >50 m) vorgesehen. Diese werden in Kürze per Sonderbetriebsplan beantragt. Die Ergebnisse der Baugrunduntersuchungen werden einerseits der Betrachtung und Bewertung der Standsicherheit der Abdeckung dienen und anderseits Grundlage der Planungen der oben genannten Infrastruturmaßnahmen sein.

Derzeit laufen zudem Vorplanungen zur konkreten Lage und Ausgestaltung der Bereistellungsfläche für die Materialien bzw. des RC-Platzes und zum Transport des Materials zur Einbaustelle.

Weiter fortgeschritten sind Modellierungen der möglichen Kontur der abgedeckten Halde. Diese werden weiterentwickelt, mit dem Ziel, den Flächenbedarf auf das technisch notwendige Minimum zu beschränken. Weitere zu berücksichtigende Einflussgrößen sind die Ausführung des Infrastrukturstreifens inklusive der Wasserfassungssysteme, die rund um die Haldenkubatur verlaufen.

Genehmigungsmanagement

Für das Vorhaben der Haldenabdeckung sind zu führen:

  • ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren für die Haldenabdeckung selbst inkl. RC-Platz als Vorhaben gemäß Bundeimmissionsschutzgesetz mit Anbindung (Transportwege) und Gleiserweiterung, für die Verlegung Salzwasserfernleitung, einem möglichen Ausbau der kommunalen Straße nach Ellers sowie der Verlegung einer kleineren Gasleitung der Rhönenergie
  • ein eigenständiges Verfahren zur Verlegung der Gieseler Landesstraße L 3206 nach Hessischen Straßengesetz
  • ein eigenständiges Verfahren zur Verlegung der Gasleitung MIDAL-Trasse nach Energiewirtschaftsgesetz
  • ein eigenständiges Verfahren zur Verlegung der Avacon Hochspannungsleitung nach Energiewirtschaftsgesetz.

Zur Vorbereitung der Antragstellung werden die Gespräche mit Genehmigungs- und Fachbehörden, Betreibern der Infrastrukturlinien (Gascade, Hessen Mobil, Rhöneenergie, Avacon) und Fachplanern fortgesetzt.

Punkt 5

Antrag der Grünen-Fraktion

AT-33/2022

Infoveranstaltung zur Beantwortung von Fragen rund um die geplante Haldenabdeckung von K+S

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung oder aber in einer zusätzlichen Sitzung folgende Fragen durch Vertreter des Unternehmens K+S beantworten zu lassen.

1. Es gibt verschiedene Methoden, eine Halde zu bedecken. Aus welchem Grund wurde sich für die

Variante mit der Drainageschicht aus Bauschutt entschieden?

  • Beantwortung der Anfrage durch Werksleiter Roland Keidel:
o

Die Dickschichtabdeckung ist die Variante mit der höchsten Wirksamkeit. Mit ihr können salzhaltige Haldenwässer langfristig nahezu vollständig vermieden werden, d. h. eine Reduzierung der Haldenwässer bis hin zu 100 Prozent.

Das bedeutet:

  • Vermeidung von Ewigkeitslasten
  • langfristig Verzicht auf die Rohrfernleitung nach Philippsthal

Auf der Oberfläche der Dickschichtabdeckung entwickelt sich eine Pflanzendecke, die industriell genutzte Fläche wird so der Natur zurückgegeben.

Das bedeutet:

  • Aufwertung des Landschaftsbildes
  • Schaffung neuer Lebensräume für Flora und Fauna
  • Beitrag zur Biodiversität
  • Bindung von Kohlendioxid in der Pflanzendecke

Die vorgesehenen Materialien stehen in ausreichender Menge zur Verfügung. Sie werden von unten nach oben in definierten Schichten aufgebracht, und es entsteht ein vergleichsweise flacher Böschungswinkel.

Das bedeutet:

  • langfristig Nachsorgefreiheit
  • beste Möglichkeiten zur Nachnutzung der Halde, zum Beispiel energetisch (Fotovoltaik)
  • gleichzeitige Schaffung von Verwertungsmöglichkeiten für Bodenaushub und Bauschutt und damit Schonung von Primärrohstoffen.

2.

Welche Methoden der möglichen Abdeckung sind vor der Festlegung auf das vorgestellte Verfahren miteinander verglichen worden?

  • Beantwortung der Anfrage durch Werksleiter Roland Keidel:

o

Im Laufe der jahrzehntelangen Forschung zur Abdeckung von Kalirückstandshalden hat K+S drei verschiedene Varianten entwickelt, getestet und zum Teil bereits an Bestandshalden umgesetzt. Diese sind: die Infiltrationshemmschicht (IHS), die Dünnschichtabdeckung (DSA) und die Dickschichtabdeckung (DS). Die Prüfung, welches Abdeckverfahren für eine Halde geeignet ist, muss immer standortspezifisch erfolgen, da sich die lokalen Gegebenheiten teilweise stark voneinander unterscheiden.

Die Infiltrationshemmschicht führt zu einer Reduzierung der Haldenwässer um ca. 50 Prozent. In Neuhof-Ellers müssten damit selbst nach einer vollständigen Abdeckung der Halde mit diesem Verfahren jährlich mehrere hunderttausend Kubikmeter Haldenwässer weiterhin dauerhaft entsorgt werden. Die Abdeckschicht besteht aus einem Rückstand-Additiv-Gemisch, was einen laufenden Betrieb voraussetzt und damit nur während der Dauer des Kaliabbaus umgesetzt werden kann. Sie ist nicht begrünbar, ebenso ist eine Nachnutzung vor allem der steilen Haldenflanken nur schwer möglich.

Die Dünnschichtabdeckung reduziert die anfallenden Haldenwässer um ca. 80 Prozent. Bei Umsetzung dieses Verfahrens in Neuhof-Ellers wären auch nach vollständiger Abdeckung weiterhin erhebliche Mengen an Haldenwässern zu entsorgen.

Zur Umsetzung einer Dünnschichtabdeckung werden spezielle Materialen mit sogenannten puzzolanischen (verfestigenden) und abbindenden Eigenschaften (wie z. B. Verbrennungsrückstände) in ausreichender Menge benötigt. Diese sind Voraussetzung für die hangparallele Aufbringung (steiler Böschungswinkel) im Flankenschüttverfahren und die dauerhafte Stabilität der Haldenabdeckung. Die Dünnschichtabdeckung ist begrünbar, die Möglichkeiten einer Nachnutzung, insbesondere auf den steilen Flanken, sind kaum gegeben.

3.

Laut Auskunft von K+S bedeckt die Halde derzeit eine Fläche von 105 Hektar. Durch die beabsichtigte Auffüllung mit Bauschutt und Erde werden weitere 62 Hektar befüllt. Ist bei dieser Flächenangabe der Flächenbedarf für das Bauschutt-Zwischenlager und die Brecheranlagen bereits enthalten oder kommt diese Fläche noch hinzu?

  • Beantwortung der Anfrage durch Werksleiter Roland Keidel:
o Basis für die gezeigten ersten Abbildungen und Zahlenangaben einer möglichen künftigen Haldenkontur inklusive Abdeckung war die Unterstellung eines definierten Böschungswinkels und einer festen angenommenen Bermenhöhe. Beide Parameter werden im Rahmen der weiteren Betrachtungen konkretisiert. Sobald die Standsicherheitsbetrachtungen im Rahmen der fortschreitenden Planungen abgeschlossen sind, können belastbare Angaben über die Gesamtmaße und die Kontur der geplanten Haldenabdeckung getroffen werden.

4.

Wo genau soll sich die Fläche befinden, auf der die Brecheranlagen den ankommenden Bauschutt zerkleinern und mit welcher Staubentwicklung ist zu rechnen?

  • Beantwortung der Anfrage durch Werksleiter Roland Keidel:

o

Der Recyclingplatz soll sich, sofern dies die technischen und genehmigungsrechtlichen Standortprüfungen bestätigen, auf der der Gemeinde abgewandten Seite der Halde und des Betriebsgeländes befinden und damit in möglichst großem Abstand zu Wohnbebauungen in der Nähe der Schachtanlage Ellers.

Die im Zusammenhang mit der Haldenabdeckung und dem Betrieb des RC-Platzes zu erwartende Staubbeeinflussung wird anhand einer Staubimmissionsprognose durch Ausbreitungsrechnungen ermittelt (Gutachten).

Zusätzlich werden Maßnahmen zur Staubminderung, beispielsweise durch Befeuchtung, umgesetzt.

5.

Handelt es sich bei den Brecheranlagen um ähnliche, wie sie vor einigen Jahren erst von unserer Nachbargemeinde Eichenzell im Falle des Unternehmens Weider abgelehnt worden sind?

  • Beantwortung der Anfrage durch Werksleiter Roland Keidel:

o

Bauschutt stellt mengenmäßig den weitaus geringeren Anteil der Abdeckmaterialien dar. Welche Brecheranlage für dessen Zerkleinerung eingesetzt werden wird, steht derzeit noch nicht fest.

Vor allem dient der RC-Platz (Recyclingplatz) der getrennten Bereitstellung und dem Vorhalten ausreichender Mengen der verschiedenen Materialien – vorwiegend einbaufertiger Böden – vor deren Transport zum Einbauort an der Halde. Hier finden außerdem Kontrollen und Wägungen statt.

6.

Wie verhält es sich mit dem Bauschutt aus dem Abriss von Atomkraftwerken? Darf dieser Bauschutt dann auch um die Halde verfüllt werden oder nicht?

  • Beantwortung der Anfrage durch Werksleiter Roland Keidel:

o

Jegliche Abfälle, die unter das Atomgesetz oder die Strahlenschutzverordnung fallen, sind von der Verwertung in der Haldenabdeckung ausgeschlossen.

Es werden insgesamt nur nicht gefährliche Abfälle aufgebracht.

7.

Derzeit sind viele Quellen, die sich um die Halde herum befinden, versalzen. Es konnte in der Vergangenheit seitens des Unternehmens nicht verhindert werden, dass Salzlauge in die benachbarten Felder und ins Grundwasser gelangt. Nun kommt als Befüllung der Halde noch Bauschutt hinzu. Es ist dann zu befürchten, dass durch das Auswaschen des Bauschuttes noch weitere Verunreinigungen in die Felder und ins Grundwasser gelangen. Wie will das Unternehmen sicherstellen, dass dies nicht geschieht?

  • Beantwortung der Anfrage durch Werksleiter Roland Keidel:

o

Die Menge salzhaltiger Haldenwässer wird mit fortschreitender Abdeckung und Begrünung nach und nach geringer, da sich vor allem die Verdunstung über die Pflanzendecke erhöht.

Langfristig – nach ihrer Fertigstellung – soll die Dickschichtabdeckung verhindern, dass Niederschläge überhaupt mit Rückstandssalz in Berührung kommen und dadurch salzhaltige Haldenwässer entstehen. Bis es so weit ist, werden an der Halde anfallende Wässer aufgefangen, nach unterschiedlichen Qualitäten getrennt und separat abgeleitet. Damit wird verhindert, dass beeinflusste Wässer in den Boden oder das Grundwasser gelangen können.

Für deren Entsorgung werden wasserrechtliche Erlaubnisse beantragt.

8.

a)

Ist im Zuge der Planung auch eine Verfüllung unter Tage geprüft worden?

  • Beantwortung der Anfrage durch Werksleiter Roland Keidel:

o

Ja. Es ist aber nicht möglich, das gesamte Haldenmaterial in die Grube zu verbringen. Der weitaus größere Teil des Rückstands mit den damit verbundenen Herausforderungen zur Salzabwasserentsorgung würde als Halde über Tage verbleiben. Die unter Tage zur Verfügung stehenden Hohlräume reichen bei Weitem nicht aus, um das gesamte Haldenmaterial aufnehmen zu können, denn weite untertägige Strecken haben sich seit Beginn der Rohsalzgewinnung vor über 100 Jahren wieder verschlossen oder verkleinert (Konvergenz) oder wurden verfüllt (Sofortversatz) und sind nicht mehr zugänglich. Andere werden für den weiteren Gewinnungsbetrieb und die Fortführung der Kaliproduktion benötigt (z. B. für Bandstrecken, Werkstätten, Belüftung). Darüber hinaus hat der Haldenrückstand nach Rückbau und Zerkleinerung eine geringere Dichte als festes Salzgestein, so dass z. B. für eine Tonne Rückstandsmaterial etwa der 1,5-fache Hohlraum benötigt wird, als durch den untertägigen Abbau der gleichen Masse Salzgestein entsteht.

Zudem müsste das Material – inzwischen ca. 133 Mio. t – das seit 1954 als unvermeidbarer Rückstand der Düngemittelproduktion auf die Halde gebracht wurde, unter Einsatz schwerer Technik Stück für Stück „bergmännisch“ von der Halde abgebaut werden. Das würde viele Jahrzehnte dauern. Um eine mögliche Teilmenge davon in die Grube zu bringen, wären u. a. eine weitere Zerkleinerung, ggf. Aufmahlung und Trocknung des Rückstands sowie dessen Transport zur Schachtanlage erforderlich, was mit Lärm und Staub sowie einem hohen Energieverbrauch einhergehen würde. In der Grube müssten zusätzliche Infrastrukturen – ein „Bergwerk im Bergwerk“ – geschaffen werden. Ein Haldenrückbau während des laufenden Produktionsbetriebes, unter Anfall von frischem Rückstand, macht somit keinen Sinn. Daher wird an der Minimierung des Anfalls frischer Rückstände aus der Produktion intensiv geforscht.

8.

b)

Wenn eines Tages der Abbau in Neuhof endet, wird eindringendes Wasser die Hohlräume fluten. Das ist sicher.

  • Beantwortung der Anfrage durch Werksleiter Roland Keidel:
o Diese Aussage ist falsch. Eine Beantwortung der auf dieser Hypothese beruhenden Fragen daher nicht möglich. Ergänzend ist anzumerken, dass die Art und Weise der sicheren Verwahrung der untertägigen Grubenbaue einschließlich dem Verschluss der Schachtanlagen gegen Flüssigkeitszutritte nach Beendigung des aktiven Bergbaus in einem bergrechtlichen Genehmigungsverfahren intensiv geprüft und in einer entsprechenden Zulassung festgeschrieben wird.

8.

c)

Was geschieht dann aber mit den Pfeilern, die beim Abbau stehen gelassen worden sind? Löst nicht das eindringende Wasser die Salzbestandteile der tragenden Pfleiler? Das Salz wurde auch unterhalb von Wohnbebauungen abgebaut. Wohnhäuser werden auf das Setzungsverhalten vermutlich empfindlich reagieren. Mit einer Befüllung der Hohlräume unter Tage würde die Setzung geringer ausfallen. Warum wird diese Variante nur unter Kostengesichtspunkten des Unternehmens geprüft und nicht unter Einbezug der erwartbaren Nachteile der vielen Hauseigentümer in den Ortschaften im Abbaubereich?

  • Beantwortung der Anfrage durch Werksleiter Roland Keidel:
    . / .
Punkt 6 Politische Stellungnahme der Gemeinde Neuhof zum Projekt „Dickschichtabdeckung der Rückstandshalde des Werkes Neuhof-Ellers“ der Vorhabenträgerin K+S Minerals and Agriculture GmbH, Werk Neuhof-Ellers, Am Kaliwerk 6, 36119 Neuhof VL-4-A/2023
Beschluss:

Die nachstehend aufgeführten Punkte stellen die aktuelle politische Positionierung der Gemeinde Neuhof zum o. g. Vorhaben dar.

Der Gemeinde sind die rechtlichen und umwelttechnischen Erfordernisse einer Reduzierung der anfallenden Haldenwässer – bis hin zur vollkommenen Unterbindung – sehr bewusst. Die Gemeinde will die Planung des Unternehmens K+S Minerals and Agriculture GmbH („K+S“) konstruktiv und kritisch begleiten. Im Hinblick auf das Leben der nachkommenden Generationen ist eine umweltgerechte und nachhaltige Entsorgung der Haldenwässer von hoher Bedeutung.

Die von K+S vorgelegte Planung einer Haldenabdeckung im Dickschichtverfahren stellt die Gemeinde Neuhof und ihre Bürgerinnen und Bürger vor nicht zu bewältigende Herausforderungen. Die absehbaren Auswirkungen des Projekts in der derzeit geplanten Form können nicht „auf den Schultern“ der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Neuhof getragen werden. Unser heimischer Naturraum - insbesondere Wald und landwirtschaftliche Flächen für die Erzeugung von Lebensmitteln - sowie die natürlichen und lebenswichtigen Ressourcen und Schutzgüter wie Wasser, Boden und Luft müssen geschützt werden.

Gemeinsames Ziel muss es deshalb sein, die rechtlichen und umwelttechnischen Erfordernisse durch ein Konzept mit wesentlich geringeren Auswirkungen auf Mensch und Natur erfüllen zu können, damit ein Leben in Neuhof lebenswert bleibt.

Wir fordern deshalb:

1.

Eine sofortige Änderung der jetzigen Primärplanung von K+S. Die geplante Dickschichtabdeckung der Rückstandshalde übersteigt in ihrem Ausmaß und in ihren Auswirkungen deutlich die Belastungsfähigkeit unserer Gemeinde und ihrer Bürgerinnen und Bürger.

2.

Die umgehende Einleitung eines selbständigen Vorverfahrens (Raumordnungsverfahren), um eine vergleichende Prüfung der in Betracht kommenden Handlungsvarianten unter Einbeziehung der Öffentlichkeit zu ermöglichen, bevor das Unternehmen eine konkrete Ausführungsvariante zur bergrechtlichen Planfeststellung mit gebundener Marschroute für die entscheidende Behörde beantragt.

3.

Die ergebnisoffene, unabhängige und gleichwertige Prüfung aller in Frage kommenden Handlungsvarianten, bezogen u.a. auf Eignung, Wirkungsgrad, ökologische und geologische Folgen sowie Nachhaltigkeit. Für die Prüfung der Handlungsvarianten haben zudem die folgenden Leitlinien Priorität, um die nachteiligen Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger in Neuhof und Umgebung zu begrenzen:

a.

Die Projektdauer muss einer seriösen Planung standhalten und zeitlich überschaubar bleiben.

b.

Der Naturraum und seine Ressourcen müssen erhalten bleiben, d.h. eine Inanspruchnahme insbesondere von Wald oder landwirtschaftlichen Flächen weitestgehend vermieden werden. Notwendig werdende Infrastruktur sollte soweit wie möglich innerhalb des bestehenden, aktuell genehmigten Betriebsgeländes vorgehalten werden. Ggf. dennoch benötigte Flächen sind vollständig und standortnah auszugleichen.

c.

Eine Erweiterung oder Verlegung von öffentlichen Verkehrswegen sollte vermieden werden. Zusätzliche Belastungen der öffentlichen Infrastruktur, insbesondere durch Verkehrsbewegungen, sollten auf ein Mindestmaß reduziert werden. Etwa erforderliche Materialanlieferungen sollten primär über die Schiene erfolgen.

d.

Für ggf. zu erwartende Lärm- und Staubimmissionen sind geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen.

e.

Für eine etwaige Abdeckung darf ausschließlich Material der Schadstoffklassen LAGA Z0 und Z1 (bis maximal Z1.2) bzw. der entsprechenden Klassen aus den technischen Regeln für den Bergbau verwendet werden.

4.

Die Umsetzung der sich aus dieser unabhängigen Prüfung ergebenden geeignetsten Handlungsvariante (bzw. der geeignetsten Kombination von mehreren Handlungsvarianten). Die Wahrung der Neuhofer Lebensqualität und Festigung der Grundwerte „liebenswert – lebenswert – zentral“ müssen hierbei im Vordergrund stehen. Unter mehreren in Betracht kommenden Handlungsvarianten ist/sind bei vergleichbarer Effektivität grundsätzlich diejenige(n) zu bevorzugen, die die geringsten negativen Auswirkungen auf den Menschen und den Naturraum haben. Die Profitabilität für das Unternehmen darf nicht das vorrangige oder sogar entscheidende Kriterium sein!

5.

Einen schnellstmöglichen Versatz neu anfallender Produktionsrückstände (Vermeidung eines wieteren Wachstums der Rückstandshalde) nach unter Tage und die Verwertung bestehender Rohstoffe in der Halde (gleichzeitige Reduzierung der Rückstandshalde). Grundsätzlich erstrebenswert wäre die Rückführung des gesamten Abraums (spätestens nach Produktionsende).

6.

Den Fortbestand von K+S als Kalibergbau-Arbeitgeber in der Kaligemeinde Neuhof und größtmögliche Anstrengungen zum Standorterhalt. Wir stehen geschlossen und einmütig für die Sicherung der Arbeitsplätze im Kalibergbau, nicht jedoch in der Abfallwirtschaft.

7.

Die Vereinbarkeit der Ziele von K+S mit den Bedürfnissen/ den Interessen/ dem Allgemeinwohl der Neuhofer Bürgerinnen und Bürgern sowie den Forderungen der Gemeinde Neuhof.

8.

Transparenz in sämtlichen Verfahrensschritten durch K+S und dauerhaften Informationsaustausch für die Öffentlichkeit sowie die Möglichkeit zum regelmäßigen Dialog.

9.

Die Einbindung der politischen Gemeinde Neuhof und der Öffentlichkeit während Entscheidungsprozessen bzw. vor wichtigen Entscheidungen.

10.

Keine weitere, zusätzliche Ewigkeitslast für die Neuhofer Bürgerinnen und Bürger durch eine Abfallhalde. Eine Mehrung der langfristigen Lasten durch Sickerwässer aus belastetem Abfall, ggf. neben noch weiter verbleibenden salzhaltigen Haldenwässern, ist unbedingt zu vermeiden!

11.

Soweit die bestehende Rückstandshalde nach Produktionsende nicht nach unter Tage zurückgeführt wird, ist für die absehbar eintretenden Aufwendungen aus der bereits bestehenden Ewigkeitslast der Kali-Rückstandshalde der Aufbau eines auskömmlich dotierten sowie treuhänderisch verwalteten „Ewigkeitsfonds“ einzurichten.

Abstimmung: 33 - 0 - 0
Punkt 7 Zweiter Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs gem. § 28 GemHVO für das Haushaltsjahr 2022 VL-279-A/2022

Der Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs wird zur Kenntnis genommen.

Punkt 8 Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2023 VL-295/2022
Beschluss:

Folgenden überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2023 wird gemäß § 100 HGO zugestimmt:

Zuschüsse für laufende Zwecke an den Träger der Kinderkrippe Neuhof „Regenbogenland Neuhof e.V.“

(Konto: 36510-71280000; Finanzrechnungskonto: 36510-83431800): 270.000,00 €.

Der eben genannte Betrag wird im Sinne von § 98 Abs. 2 Nrn. 1 u. 3 HGO als unerheblich angesehen.

Abstimmung: 33 - 0 - 0
Punkt 9 Zustimmung zu außerplanmäßigen Auszahlungen im Haushaltsjahr 2023 VL-301/2022
Beschluss:

Folgenden außerplanmäßigen Auszahlungen im Haushaltsjahr 2023 wird gemäß § 100 HGO zugestimmt:

Für die Anschaffung von Wohncontainern und deren Aufstellung zum gebrauchsfertigen Betrieb dieser Container: 250.000,00 €

Der eben genannte Betrag wird im Sinne von § 98 Abs. 3 Nr. 1 HGO als unerheblich angesehen.

Abstimmung: 30 - 0 - 3
Punkt 10 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neuhof (Einzelhandel „Fuldaer Straße“, Neuhof) VL-2/2023

a)

Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

b)

Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 04.02.2021

c)

Beschlussfassung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

d)

Beschlussfassung über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Beschluss:

a)

Die Gemeindevertretung stimmt den Beschlussvorlagen vom 23.03.2022 über die Behandlung der Anregungen, die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 08.11.2021 bis einschließlich 10.12.2021 und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange bis zum 07.01.2022 vorgebracht worden sind, zu.

Die Beschlussvorlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

b)

Der in der Sitzung am 04.02.2021 beschlossenen Geltungsbereich wird verändert.

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 3 Hektar und umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Neuhof,

Flur 11:

Flurstücke 121/4, 121/8, 121/9, 121/10, 121/11,

1. 169, 170/4, 170/5, 170/6, 170/7

Flur 12:

Flurstück 195/6

Flur 20:

16 (teilw.), 25/1 (teilw.), 26 (teilw.), 32 (teilw.)

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist dem nachstehenden Planentwurf zu entnehmen.

Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Planung des Planungsbüros Wienröder Stadt Land Regional, Odilienstraße 8a, 36124 Eichenzell, vom 01.12.2022 als Entwurf zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neuhof.

c)

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

d)

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

Abstimmung: 26 - 7 - 0
Punkt 11 Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 18 „Einzelhandel Fuldaer Straße“, Neuhof VL-3/2023

a)

Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

b)

Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 04.02.2021

c)

Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

d)

Beschlussfassung über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Beschluss:

a)

Die Gemeindevertretung stimmt den Beschlussvorlagen vom 23.03.2022 über die Behandlung der Anregungen, die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 08.11.2021 bis zum 10.12.2021 sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange bis zum 07.01.2022 vorgebracht worden sind, zu.

Die Beschlussvorlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

b)

Der in der Sitzung am 04.02.2021 beschlossenen Geltungsbereich wird vergrößert.

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 4,3 Hektar (bisher ca. 3 Hektar) und umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Neuhof,

Flur 11:

Flurstücke 121/4, 121/8, 121/9, 121/10, 121/11, 169, 170/4, 170/5, 170/6, 170/7

Flur 12:

Flurstück 195/6

Flur 20:

Flurstücke 10/3 (teilw.), 10/6 (teilw.), 10/7 (Fuldaer Straße, teilw.), 10/8 (teilw.), 16 (teilw.), 24/1, 25/1 (teilw.), 26, 32 (teilw.)

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist dem nachstehenden Planentwurf zu entnehmen.

Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Planung des Planungsbüros Wienröder, Stadt Land Regional, Odilienstraße 8a, 36124 Eichenzell, vom 13.01.2023 als Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 18 „Einzelhandel Fuldaer Straße“, Neuhof.

c)

Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

d)

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

Abstimmung: 26 - 7 - 0

Punkt 12

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13

VL-22/2023

„Am Küppel – Schafhohle“, Hattenhof

a)

Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB

b)

Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB

Beschluss:

a)

Den Beschlussvorlagen vom 06.01.2023 über die Behandlung der Stellungnahmen, die während der Beteiligung der Öffentlichkeit vom 24.10.2022 bis 25.11.2022 sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Abgabefrist bis zum 25.11.2022 eingegangen sind, wird zugestimmt. Die Beschlussvorlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

b)

Der Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 13 „Am Küppel – Schafhohle“, Hattenhof, des Planungsbüros Carsten Wienröder, Eichenzell, wird in der Fassung vom 01.02.2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Gleichzeitig werden die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen, die in den Bebauungsplan als Festsetzung gemäß § 81 HBO in Verbindung mit § 9 (4) BauGB aufgenommen worden sind, gemäß § 5 HGO als Satzung beschlossen. Der Begründung zum Bebauungsplan wird zugestimmt.

Abstimmung: 33 - 0 - 0
Punkt 13 Beitritt der Gemeinde Neuhof zur „Sternenparkgemeinde des Biosphärenreservates Rhön“ VL-78/2022
Beschluss:

Es wird beschlossen, dass bei zukünftigen Neuinstallierungen, Renovierungen oder der Umgestaltung der Straßenbeleuchtungssysteme die Beleuchtungsempfehlungen für Sternenparks zur Reduzierung der Lichtverschmutzung und Optimierung der öffentlichen Beleuchtung zur Entscheidungsfindung herangezogen werden.

Private und gewerbliche Grundstückseigentümer und solche, die mit Außenbeleuchtungskonzepten bzw. Installationen in Kontakt kommen, werden von der Gemeinde angehalten, dass auch hier die Beleuchtung im Sinne des Sternenparks erfolgen soll. In zukünftigen Bebauungsplänen werden entsprechende Hinweise übernommen.

Die Kommune wird bei geeigneten Projekten gemeinsam mit den regionalen Energieversorgern die Einrichtung von Musterbeispielen für eine nachhaltige Lichtnutzung anstreben.

Die Gemeinde Neuhof wird durch diesen Beschluss „Sternenparkgemeinde“ des Biosphärenreservates Rhön.

Abstimmung: 30 - 3 - 0

Punkt 14

Antrag der CDU-Fraktion

AT-39/2022

Photovoltaikanlagen auf überdachten Stellplätzen des neuen Fachmarktzentrums

Abstimmung: Der Antrag wird von dem Vorsitzenden der CDU-Fraktion Michael Vogel zurückgezogen.

Punkt 15

Antrag der BLN-Fraktion

AT-44/2022

Änderung der Antragsfrist bei kurz aufeinanderfolgenden GVe-Sitzungen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt folgende Satzungsänderung der GeschO GV §12 Absatz 3 und fügt den fett geschriebenen Teil hinzu:

Anträge sind schriftlich und von der Antragstellerin oder vom Antragsteller unterzeichnet bei der oder dem Vorsitzenden oder bei einer von der oder dem Vorsitzenden zu bestimmenden Person in der Verwaltung einzureichen. Eine Antragstellung in elektronischer Form durch E-Mail ist ausreichend. Bei Anträgen von Fraktionen genügt, außer im Falle des § 56 Abs. 1 Satz 2 HGO, die Unterschrift der oder des Vorsitzenden oder ihrer oder seiner Stellvertretung. Zwischen dem Zugang der Anträge bei der oder dem Vorsitzenden und dem Sitzungstag müssen mindestens 21 volle Kalendertage liegen. Liegen zwischen 2 Sitzungen weniger als 30 volle Kalendertage, verringert sich die Antragsfrist von 21 auf 14 volle Kalendertage. Anträge des Gemeindevorstandes und der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters sollen spätestens zur Sitzung jeder Gemeindevertreterin und jedem Gemeindevertreter vorliegen.

Abstimmung: 33 - 0 - 0

Punkt 16

Antrag der BLN-Fraktion

AT-45/2022

Veröffentlichung der Berichtsanträge und „Direktverlinkung“ der GVe-Sitzungen auf die HP

Ein Gemeindevertreter hat nicht mit abgestimmt.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die auf der GVe-Sitzung gestellten Berichtsanträge mit Antworten auf der Homepage der Gemeinde Neuhof außerhalb des Gremienportals im Bereich buergerservice-politik/politik/ veröffentlicht werden. Zudem sollen im gleichen Bereich die GVe-Sitzungen mit einem „Direkt-Link“ zum Gremienportal versehen werden.

Abstimmung: 16 - 16 - 0

Punkt 17

Antrag der AfD-Fraktion

AT-48/2022

Auswirkungsanalyse Alternativstandort Fachmarktzentrum

Abstimmung: Der Antrag wird vom Vorsitzenden der AfD-Fraktion Jens Mierdel zurückgezogen.

Punkt 17.1

Änderungsantrag der AfD-Fraktion

AT-1/2023

zum Antrag der AfD-Fraktion (AT-48/2022)

Auswirkungsanalyse Alternativstandort Fachmarktzentrum

Abstimmung: Der Antrag wird vom Vorsitzenden der AfD-Fraktion Jens Mierdel zurückgezogen.

Punkt 18

Antrag der AfD-Fraktion

AT-49/2022

Vorsicht bei Kindern im Straßenverkehr

Abstimmung: Der Antrag wird vom Vorsitzenden der AfD-Fraktion Jens Mierdel zurückgezogen.

Punkt 19

Antrag der SPD-Fraktion

AT-46/2022

Einrichtung öffentlich zugänglicher Toiletten im neuen Fachmarktzentrum

Beschluss:

Der Gemeindevorstand wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass im neuen Fachmarktzentrum öffentliche Toiletten eingerichtet werden, die den Kunden während der Öffnungszeiten kostenfrei zugänglich sind. Die notwendigen Schritte sind vorzunehmen.

Abstimmung: 30 - 3 - 0
Punkt 20 Informationen
Punkt 20.1 Erweiterung Rathaus
  • Parallel zu den regelmäßig wiederkehrenden Jour-Fixe Terminen mit dem Generalunternehmer, dem Architekturbüro Neumann und der Gemeindeverwaltung fand Anfang Februar wieder ein Termin des Lenkungsausschusses statt.
  • In dieser Runde wurden die Bodenbeläge abschließend besprochen und entschieden, so dass der Generalunternehmer auch dieses Gewerk vergeben kann. Somit sind die Aufbauhöhen für die Estricharbeiten definiert und auch dieses Gewerk kann gemäß dem Zeitplan ausgeführt werden. Des Weiteren wurde eine Vorauswahl für die anstehende Bemusterung der Türen incl. Zargen und Griffe getroffen und über die Optik der angrenzenden Garagen entschieden.
  • Die Spenglerarbeiten für die Dachentwässerung sind ausgeführt. Sobald das Wetter es zulässt, wird die Prüfung der Dachabdichtung vorgenommen, damit im Anschluss die Photovoltaikmodule auf das Dach montiert werden können.
  • Die Natursteinfassade ist bis auf einige Stellen montiert.
  • Weiterhin befinden sich die Firmen für die Gewerke Sanitär, Heizung, Klima, Lüftung, Elektro sowie Trockenbau im Gebäude. Der Innenausbau schreitet gut voran.
  • Die Elektroleitungen in den Wänden sind verlegt, die Trockenbauwände werden zurzeit von der zweiten Seite verschlossen. Nach Fertigstellung dieser Arbeiten kann mit dem Innenputz begonnen werden.
  • Derzeit wird der Aufzug für die barrierefreie Erreichbarkeit aller Räume im Rathaus eingebaut.
  • Die Bauarbeiten befinden sich im Terminplan und die Kosten sind innerhalb der Vergabesumme.
Punkt 20.2 Neubau des Kunstrasens und der Tennisanlage
  • Die Förderbescheide wurden durch den Landkreis Fulda und das Land Hessen übergeben.
  • Die Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns liegt mit Schreiben des Landes Hessen vom 30.01.2023 vor.
  • Die finale Abstimmung der Ausschreibungen wird voraussichtlich Ende Februar abgeschlossen sein. Anschließend soll ab März die Ausschreibung durchgeführt werden.
Punkt 20.3 Neubaugebiet „An den Eichenäcker“ Rommerz
  • Die Wiederaufnahme der Arbeiten erfolgte in der 2. KW. Aufgrund der Witterung wurden sie jedoch zwischenzeitlich wieder unterbrochen.
  • Seit 1. Februar wird die Kanalverbindung zwischen NBG Eichenäcker und Hainweg hergestellt. Die voraussichtliche Fertigstellung der Erschließung ist im 2. Quartal.
  • Die Vergabe der Grundstücke erfolgt nach der Vermessung voraussichtlich im Sommer 2023.
  • Die Grundstückspreise betragen 120 EUR/qm.
Punkt 20.4 Neubaugebiet „An den Eichen“ Hauswurz
  • Die Kanalarbeiten sind annähernd abgeschlossen.
  • Die Wiederaufnahme der Arbeiten erfolgte in der 2. KW. Aufgrund der Witterung wurden sie jedoch zwischenzeitlich wieder unterbrochen.
  • Nach der geplanten Winterpause werden die Wasserleitungs-, Kabel- und Straßenbauarbeiten bis zum Ende des 2. Quartals 2023 erfolgen.
  • Die Vergabe der Grundstücke erfolgt nach der Vermessung voraussichtlich im 3. Quartal 2023.
  • Die Grundstückspreise betragen 105 EUR/qm.
Punkt 20.5 Neubaugebiet „Am Küppel – Schafhohle“ Hattenhof
  • Der Abwägungsbeschluss der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit sowie der Satzungsbeschluss erfolgte in der Sitzung der Gemeindevertretung am 09.02.2023.
    Mit Bekanntmachung des Beschlusses der Gemeindevertretung wird der B-Plan rechtskräftig.
  • Die Ausschreibung soll nach Rechtskraft des B-Plans und Freigabe des HH 2023 im Frühjahr starten.
  • Die bauliche Umsetzung ist für das Jahr 2023 geplant.
Punkt 20.6 Wasserleitung „Am neuen Garten/Jahnstraße“ Neuhof
  • Die Ausschreibung der Maßnahme wurde an die Zentrale Vergabestelle weitergeleitet und wird dort derzeit bearbeitet.
  • Die Umsetzung der Maßnahme ist ab April / Mai 2023 angedacht.
Punkt 20.7 Lieferantenzufahrt am Christoph-Kalb-Haus in Giesel
  • Die Baueinweisung hat bereits stattgefunden.
  • Der Baubeginn ist witterungsabhängig für Ende Februar 2023 geplant.
Punkt 20.8 Grünschnittabwurfplatz am Friedhof Neuhof-Ellers
  • Die Arbeiten wurden zwischenzeitlich abgeschlossen.
  • Die Verdingungsordnung für Bauleistungen Abnahme erfolgt noch in diesem Monat.
Punkt 20.9 Sanierung des Sockels an der Aussegnungshalle des Friedhofs Neuhof-Ellers
  • Die Arbeiten wurden abgeschlossen.
  • Die Schlussrechnung steht noch aus.
Punkt 20.10 Hochwasserschutz

Außengebietsentwässerung am Kahlberg in Neuhof

  • Nach Rückmeldung der Förderstelle ist die Umsetzung der Maßnahme nicht förderfähig. Daher wird die Ausschreibung nun auf den Weg gebracht.
  • Die Umsetzung ist in 2023 angedacht.
Punkt 20.11 IKZ IT Flieden / Kalbach / Eichenzell
  • Im Rahmen des Förderprogramms „Starke Heimat Hessen“, in dem es vom Digitalministerium 2 Mio. EUR für die Kommunen Neuhof, Flieden und Kalbach gab, fand hierzu am 08.02.2023 eine Kick-off Veranstaltung in Fulda statt.
  • Die Fördermittel teilen sich in 3 verschiedene Arbeitspakete (AP) auf:
    AP 1 – teilweise Bündelung der IT-Infrastruktur
    AP 2 – Onlinezugangsgesetz (OZG)
    AP 3 – Smart City / Dashboards
Punkt 20.12 Digitalisierung
  • meinOrt-App
    Im Zeitraum vom 11.11.2022 – 01.02.2023 wurde die meinOrt-App 17.378-mal aufgerufen/genutzt.
  • Einführung von Online Anträge und Vorgänge (OLAV) / epay21

o

OLAV ist ein Zusatzmodul zum Fachverfahren emeld21 und bietet eine Vielzahl an Online-Vorgängen aus dem Melde- und Pass-/Personalausweisrecht.

o

Verschiedenste Anträge und Meldungen an das Bürgerbüro können bequem durch Bürger*innen über das Internet erfasst werden. Das Zusatzmodul wird in Kürze auf der gemeindlichen Webseite verfügbar sein. Auch gebührenpflichtige Vorgänge können künftig bequem über das Internet und mit Hilfe von epay21 abgewickelt werden. Folgende Zahlungsarten werden zur Verfügung stehen: PayPal, Kreditkarte, Giropay und Paydirekt.

Punkt 20.13 Aufnahme von geflüchteten Menschen aus der Ukraine
  • Nach dem „Königsteiner Schlüssel“ sind aktuell weitere ca. 130 Personen in der Gemeinde Neuhof aufzunehmen (Stand 20.01.2023). Von den geflüchteten Menschen, die derzeit im Landkreis Fulda aufgenommen werden, kommen ca. 25 % aus der Ukraine.
  • Durch den Landkreis wurde die Sozialbetreuung der geflüchteten Menschen zum Jahresbeginn verstärkt. In der Gemeinde Neuhof hat Anfang Januar eine Sozialbetreuerin der Caritas ihre Arbeit aufgenommen.
  • In der Gemeinde Neuhof ist so gut wie kein privater Wohnraum mehr verfügbar. Die gemeindlichen Liegenschaften, die für die Aufnahme geflüchteter Menschen geeignet sind, wurden entsprechend hergerichtet und bezogen.
  • Obdachlosenunterkunft Laurentiusstraße Giesel

o

Die Wohnung im Obergeschoss wurde für die Aufnahme von Flüchtlingen hergerichtet.

o

Die Arbeiten konnten in der 5. KW abgeschlossen werden.

o

Durch externe Firmen wurden die Elektroarbeiten sowie die Sanitärinstallation ausgeführt.

o

Maler-, Tapezier- und Trockenbauarbeiten sowie die Arbeiten an Rollläden und Schlössern werden durch die Mitarbeiter des Bauhofs ausgeführt.

o

Die Belegung ist ab Ende Januar 2023 geplant.

  • Nebengebäude Kita Hauswurz
o Im Nebengebäude der Kita Hauswurz konnte ebenfalls ein Raum von einer urkrainischen Familie bezogen werden.
  • Container-Lösung

o

Da das Angebot an privatem sowie gemeindlichem Wohnraum weitestgehend erschöpft ist, stellt die Gemeinde in Absprache mit dem Landkreis auf dem Festplatz in Rommerz sechs Wohncontainer zur Unterbringung geflüchteter Menschen auf.

o

Vor der Containerstellung wurde der Untergrund hergerichtet.

o

Zwei von sechs Containergruppen wurden am 01.02.2023 geliefert. Die restlichen Container werden am 15.02.2023 gestellt. Die Inbetriebnahme ist nach der Erschließung für Anfang März geplant.

Punkt 20.14 Haushaltsplan 2023
  • Der Haushaltsplan 2023 wurde von der Kommunalaufsicht ohne Auflagen genehmigt. Bei der Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit hat die Gemeinde 90 von 100 Punkten erreicht. Sie erhielt Abzüge, weil das geplante ordentliche Ergebnis 2023 negativ ist.
Punkt 20.15 Kulturprogramm / Veranstaltungen

24.02.2023

Öffentliche Informationsveranstaltung „Es geht um unsere Zukunft“ der Bürgerinitiative Umwelt Neuhof Natur.Mensch.Lebensraum

28.02.2023

Dialogkreis „Die Halde wird grün – Haldenabdeckung im Kaliwerk Neuhof-Ellers“ der K+S Minerals and Agriculture GmbH, Werk Neuhof-Ellers

12. – 14.05.2023

Landesmusikfest

Punkt 21

Schriftliche Anfragen

Anfrag der AfD-Fraktion

Erfassung von Hochwasserereignissen in der Gemeinde Neuhof

1.

In welchem Umfang werden Hochwasserereignisse in der Gemeinde Neuhof durch die Gemeindeverwaltung erfasst und dokumentiert?

(beispielsweise Schadensausmaß, Ausbreitung, Dauer, Häufigkeit …)

  • Beantwortung der Anfrage durch die Gemeindeverwaltung:
o Anlassbezogene Meldungen werden von der Gemeindeverwaltung mit Foto dokumentiert.
2.

Wird der Kontakt zu betroffenen Anwohnern gesucht, welche regelmäßig von Hochwasserereignissen betroffen sind?

  • Beantwortung der Anfrage durch die Gemeindeverwaltung:
o Im Rahmen unserer Hochwasserberechnungen wurde Kontakt mit den Ortsvorstehern und mit stark betroffenen Anliegern aufgenommen.

3.

In wie fern werden die Erkenntnisse und Erfahrungen an die Wasserschutzbehörden kommuniziert oder wie steht die Gemeinde zu diesen in Kontakt?

  • Beantwortung der Anfrage durch die Gemeindeverwaltung:
o Die Untere- und Obere Wasserbehörde sowie die Untere- und Obere Naturschutzbehörde sind in die Planungen zur Hochwasserberechnung eingebunden.
4.

Welche Maßnahmen werden in Zukunft in der Gemeinde Neuhof umgesetzt, um Hochwasserereignissen zu begegnen?

  • Beantwortung der Anfrage durch die Gemeindeverwaltung:
o Die Gemeinde Neuhof ist Pilotkommune im Projekt Starkregenfrühwarnsystem, welches Ende 2022 in Betrieb genommen wurde. Darüber hinaus sind Sofortmaßnahmen wie z. B. die Räumung und Neuanlage von Gräben und Durchlässen sowie die Änderung von Einlaufbauwerken, welche sich aus den ersten Ortsterminen zur Hochwasserschutzberechnung ergeben haben, umgesetzt worden. Weitere Maßnahmen befinden sich derzeit in Planung und werden vorbehaltlich der Zustimmung der Anlieger und Behörden in die Umsetzung gebracht.

5.

Welche Gebiete in der Gemeinde Neuhof sind regelmäßig von Hochwassern betroffen?

  • Beantwortung der Anfrage durch die Gemeindeverwaltung:
o Regelmäßig vom Hochwasser betroffen sind die natürlichen Retentionsbereiche der Kemmete und Fliede, die Bereiche des Rehbaches sowie der Innerortsbereich in Kombination mit Starkregen.
Punkt 22 Mündliche Anfragen
Punkt 22.1 Gemeindevertreter Helmut Schmitt fragt erneut an, wann die Hochbordsteine an der L3181 erneuert werden.
  • Schriftliche Beantwortung der Anfrage durch den Sachbearbeiter Tobias Schmidt.
o Die Bordsteinsanierung erfolgte im vergangenen Jahr in den Ortsteilen Neuhof, Dorfborn, Hattenhof, Giesel, Hauswurz und Rommerz. Leider konnten die Arbeiten bei zwei Straßen aufgrund der Witterung nicht mehr ausgeführt werden. Diese beiden Straßen (Am Fuchsberg und Werrastraße) werden in der nächsten Bordsteinaktion saniert. Wann diese durchgeführt wird, steht noch nicht fest.
Punkt 22.2 Der Vorsitzende der BLN-Fraktion Frank Vogel bittet um Beantwortung der nachstehenden Anfragen.

Heimatmarkt

1.

Weshalb fand der Heimatmarkt in 2022 nicht wie gewohnt statt?

  • Beantwortung der Anfrage durch Bürgermeister Stolz:
o Der Heimatmarkt konnte im Jahr 2022 aufgrund des krankheitsbedingten Ausfalls der Organisatorin nicht durchgeführt werden.

2.

Kann der Heimatmarkt in Zukunft wieder stattfinden?

  • Beantwortung der Anfrage durch Bürgermeister Stolz:
o Die Fortsetzung des Heimatmarktes ist für das Jahr 2023 vorgesehen.

3.

Je nach Begründung zu 1 und Bejahung zu 2, wie kann eine Weiterführung sichergestellt werden?

  • Beantwortung der Anfrage durch Bürgermeister Stolz:
o Zur Sicherstellung der langfristigen Weiterführung des Heimatmarktes ist eine breitere ehrenamtliche Unterstützung wünschenswert bzw. notwendig.

Fliedener Straße – Eingang Rommerz

In der Vergangenheit wurde eine Verkehrsberuhigung in diesem Bereich diskutiert.

1.

Weshalb wurde im Rahmen der Sanierung der Fliedener Straße keine Verkehrsberuhigung umgesetzt?

  • Beantwortung der Anfrage durch Bürgermeister Stolz:
o Da diese Baumaßnahme im Zuständigkeitsbereich von Hessen Mobil liegt, obliegt es nicht der Gemeindeverwaltung, entsprechende Maßnahmen zu veranlassen. Hessen Mobil sieht für eine verkehrsberuhigende Maßnahme keine Notwendigkeit.

2.

Hat die Gemeindeverwaltung in diesem Bereich noch eine Maßnahme geplant?

  • Beantwortung der Anfrage durch Bürgermeister Stolz:
o Nach Herstellung der Fliedener Straße sollen Messungen der Verkehrsmenge sowie der Geschwindigkeit im gesamten Verlauf durchgeführt werden. Diese dienen dazu, die verkehrsberuhigenden Maßnahmen festzulegen. Seitens Hessen Mobil wird seit einiger Zeit signalisiert, dass man fest eingebauter Anlagen auf klassifizierten Straßen grundsätzlich skeptisch gegenübersteht. Tendenziell bedeutet dies, dass eher „weiche“ Maßnahmen, wie z.B. Dialog-Displays sowie verstärkte Kontrollen zum Einsatz kommen werden.

Fahrradständer Marktstraße zum Bahnhof

Am 07.11.2019 hat die BLN einen Antrag für Fahrradabstellmöglichkeiten am Ende der Markstraße gestellt. Der Antrag wurde von uns zurückgezogen, in der damaligen Annahme, die Gemeinde wäre schon in der Umsetzungsphase.

1.

Weshalb wurden bis heute keine Fahrradabstellmöglichkeiten umgesetzt?

  • Beantwortung der Anfrage durch Bürgermeister Stolz:
o Die von der Gemeindeverwaltung angedachte Projektumsetzung mit der Fördermaßnahme Bike & Ride war aufgrund der ungeklärten Eigentumsfrage sowie wegen der wenig zielführenden Gespräche mit der Deutschen Bahn nicht zu realisieren.

2.

Wann wird die Gemeindeverwaltung in diesem Bereich diese Maßnahme umsetzen?

  • Beantwortung der Anfrage durch Bürgermeister Stolz:
o Die Gemeindeverwaltung hat beim Amt für Bodenmanangement angefragt, ob die Möglichkeit besteht, im Zuge der Flurbereinigung eine Aufstellfäche zu erhalten. Nur unter dieser Voraussetzung ist die Realisierung einer Fahrradabstellanlage möglich.

Neue Beschilderung Fernradweg R3

Nachdem der Ausbau des Fernradweg R3 zwischen Neuhof und Eichenzell eingeweiht wurde, fehlt bis

heute eine angemessene Beschilderung.

1.

Weshalb wurde bis heute keine entsprechende Beschilderung umgesetzt?

  • Beantwortung der Anfrage durch Bürgermeister Stolz:
o Die Umsetzung liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Neuhof. Da es sich um einen Radfernweg handelt, liegt die Zuständigkeit für die Ausschreibung und die Umsetzung der Beschilderung beim Land Hessen.

2.

In vielen Fahrradportalen etc. wird der R3 weiterhin über Dorfborn, Tiefengruben, Steinberg, Ziegel usw. geführt. Über welche Route führt denn nun der R3 offiziell durch die Gemeinde?

  • Beantwortung der Anfrage durch Bürgermeister Stolz:
o Solange die Beschilderung durch das Land Hessen nicht umgesetzt ist, ist die alte R3 Radwegeführung gültig.

Antrag IKEK der BLN

Die GVe hat am 07.07.2022 einen Antrag „Prüfung zur Aufnahme in das hessische Dorfentwicklungsprogramm IKEK“ von der BLN zugestimmt.

1.

Wie ist der Sachstand hierzu?

  • Beantwortung der Anfrage durch Bürgermeister Stolz:
o Durch Vertreter des Landkreises wurden im Gemeindevorstand die Eckpunkte der im nächsten Jahr neu erscheinenden Förderrichtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung vorgestellt. Es wurde beschlossen, die Vorlage der neuen Richtlinie abzuwarten, die Ergebnisse der Zukunftsschmiede durch die Ortsbeiräte und den Bau- u. Umweltausschuss zu priorisieren, um dann zu bewerten, ob die Teilnahme am Dorfentwicklungsprogramm für die Gemeinde Neuhof von Vorteil ist.

Ende der Sitzung: 21:49 Uhr

Vorsitzender der Gemeindevertretung  — Schriftführer
gez. Jürgen Jordan  — gez. Ulrich Möller