Gemeindevertretung — Neuhof, den 10.02.2025
der Gemeinde Neuhof
| Niederschrift Nr. 28/2021-2026 über die Sitzung der Gemeindevertretung am Donnerstag, dem 6. Februar 2025 |
| Ort der Sitzung | Gemeindezentrum Neuhof - Kulturhalle | ||
| Anwesend waren: | Gemeindevertretung: | ||
| CDU-Fraktion | ||
| Vorsitzender der Gemeindevertretung | Jürgen Jordan | |
| 1. stellv. Vors. der Gemeindevertretung | Otto Mahr | |
| Gemeindevertreter | Jürgen Auerbach | |
| Gemeindevertreter | Marco Enders | |
| Gemeindevertreter | Sascha Engel | |
| Gemeindevertreter | Thomas Henkel | |
| Gemeindevertreter | Holger Klüh | entschuldigt |
| Gemeindevertreter | Maximilian Kramer | |
| Gemeindevertreterin | Rebecca Kreß | entschuldigt |
| Gemeindevertreter | Tobias Kullmann | |
| Gemeindevertreter | Marco Lauer | |
| Gemeindevertreterin | Franziska Mahr | anwesend bei Top 6-8 |
| Gemeindevertreter | Andreas Mannert | entschuldigt |
| Gemeindevertreterin | Kerstin Reith | anwesend ab Top 3 |
| Gemeindevertreter | Reiner Schnell | |
| Gemeindevertreter | Mark Seng | |
| Gemeindevertreter | Wladimir Stumpf | |
| Gemeindevertreter | Michael Vogel | |
| Gemeindevertreter | Bernd Wiegand | |
| SPD-Fraktion | ||
| 2. stellv. Vors. der Gemeindevertretung | Petra Hartung | |
| Gemeindevertreter | Roland Böhm | |
| Gemeindevertreter | Detlef Freihube | |
| Gemeindevertreterin | Annemarie Pook | |
| Gemeindevertreter | Lothar Will | |
| BLN-Fraktion | ||
| 3. stellv. Vors. der Gemeindevertretung | Frank Vogel | |
| Gemeindevertreter | Manfred Apel | |
| Gemeindevertreter | Marcel Ebert | entschuldigt |
| Gemeindevertreter | Elias Hack | entschuldigt |
| Gemeindevertreter | Thomas Kunze | |
| Gemeindevertreter | Helmut Schmitt | |
| BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN-Fraktion | ||
| Gemeindevertreter | Fabian Benkner | anwesend ab Top 6 |
| Gemeindevertreter | Josef Benkner | |
| Gemeindevertreter | Lukas Benkner | nicht anwesend |
| Gemeindevertreter | Thiemo Schmitt | |
| B.L.A.U.E. Offene Liste-Fraktion | ||
| Gemeindevertreter | Bernd Klüh | |
| Gemeindevertreter | Jens Mierdel | |
| Gemeindevertreterin | Steffi Mierdel | |
| Gemeindevorstand: | ||
| Bürgermeister | Heiko Stolz | |
| Erster Beigeordneter | Harald Merz | |
| Beigeordneter | Sebastian Hohmann | entschuldigt |
| Beigeordneter | Mario Klüh | |
| Beigeordneter | Dieter Menigat | |
| Beigeordneter | Gunther Rose | |
| Beigeordneter | Julius Vogel | |
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| ||
Vorsitzender der Gemeindevertretung Jürgen Jordan eröffnet die Sitzung der Gemeindevertretung um 19:30 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und die Gemeindevertretung beschlussfähig ist.
Tagesordnung:
| 1 | Einführung, Verpflichtung und Ernennung des Ersten Beigeordneten | (IV-2/2025 ) | |
| 2 | Statusbericht zur Haldenwasserreduzierung Werk Neuhof-Ellers | (IV-54/2022 B) | |
| Teil A (§ 10 Geschäftsordnung) | |||
| unbesetzt | |||
| Teil B (§ 10 Geschäftsordnung) | |||
| 3 | Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11 „Fliedener Tannen“, Rommerz | (VL-5/2025) | |
| a) | Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB |
|
| b) | Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
|
| c) | Beschlussfassung über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB |
|
| 4 | Zustimmung zu überplanmäßigen Auszahlungen für den Neubau der Tribünenüberdachung im Glück-auf-Stadion Neuhof und anderer in diesem Zusammenhang beabsichtigter Investitionen | (VL-13/2025) | |
| 5 | Erste Änderungssatzung zur Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Neuhof | (VL-14/2025) | |
| 6 | Antrag der BLN-Fraktion Änderungen des Haushaltes Nr. 1 | (AT-2/2025 ) | |
| 7 | Antrag der BLN-Fraktion Änderungen des Haushaltes Nr. 2 | (AT-3/2025 ) | |
| 8 | Antrag der BLN-Fraktion Änderungen des Haushaltes Nr. 3 | (AT-4/2025 ) | |
| 9 | Antrag der BLN-Fraktion Änderungen des Haushaltes Nr. 4 | (AT-5/2025 ) | |
| 10 | Antrag der BLN-Fraktion Änderungen des Haushaltes Nr. 5 | (AT-6/2025 ) | |
| 11 | Antrag der BLN-Fraktion Änderungen des Haushaltes Nr. 6 | (AT-7/2025 ) | |
| 12 | Antrag der BLN-Fraktion Änderungen des Haushaltes Nr. 7 | (AT-8/2025 ) | |
| 13 | Antrag der BLN-Fraktion Änderungen des Haushaltes Nr. 8 | (AT-9/2025 ) | |
| 14 | Antrag der BLN-Fraktion Änderungen des Haushaltes Nr. 9 | (AT-10/2025 ) | |
| 15 | Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025 | (VL-12/2025) | |
| 16 | Beschlussfassung über das Investitionsprogramm für die Jahre 2024 - 2028 | (VL-11/2025) | |
| 17 | Antrag der SPD-FraktionGrabstelle für Sternenkinder | (AT-1/2025 ) | |
| 18 | Informationen |
| |
| 19 | Schriftliche Anfragen19.1 Anfrage der B.L.A.U.E. Offene Liste-Fraktion personenbezogene Meldedaten Rundfunkbeiträge | (AF-1/2025 ) | |
| 20 | Mündliche Anfragen |
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Vor Beginn der Gemeindevertretersitzung wird Herr Franz Josef Adam feierlich als Erster Beigeordneter verabschiedet. In einer kurzen Ansprache werden sein langjähriges Engagement und seine Verdienste für die Gemeinde Neuhof gewürdigt. Sowohl der Vorsitzende der Gemeindevertretung Jürgen Jordan sowie Bürgermeister Heiko Stolz danken ihm für seine engagierte Arbeit und seinen unermüdlichen Einsatz. Zum Abschied erhält er ein Präsent als Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung.
| Punkt 1 | Einführung, Verpflichtung und Ernennung des Ersten Beigeordneten | IV-2/2025 |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Jürgen Jordan führt Harald Merz in das Amt des Ersten Beigeordneten ein und verpflichtet ihn auf die gewissenhafte Erfüllung der Aufgaben. Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Jürgen Jordan nimmt den Diensteid ab, den Harald Merz mit dem Zusatz „So wahr mir Gott helfe.“ leistet. Bürgermeister Heiko Stolz verliest den Text der Ernennungsurkunde und händigt diese an Herrn Merz aus.
| Punkt 2 | Statusbericht zur Haldenwasserreduzierung Werk Neuhof-Ellers | IV-54/2022 B |
Aktueller Sachstandsbericht zum Planungsfortschritt und zur weiteren Vorgehensweise.
Die Erläuterung erfolgt mündlich.
Teil A (§ 10 Geschäftsordnung)
unbesetzt
Teil B (§ 10 Geschäftsordnung)
| Punkt 3 | Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11 „Fliedener Tannen“, Rommer | VL-5/2025 |
| a) | Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB |
| b) | Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
| c) | Beschlussfassung über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB |
| a) | Die Gemeindevertretung stimmt den Beschlussvorlagen vom 27.12.2024 über die Behandlung der Anregungen, die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 15.07.2024 bis zum 14.08.2024 sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange bis zum 14.08.2024 vorgebracht worden sind, zu. |
| Die Beschlussvorlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses. |
| b) | Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen. |
| c) | Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen. |
| Abstimmung: | 24 - 5 - 0 |
| Punkt 4 | Zustimmung zu überplanmäßigen Auszahlungen für den Neubau der Tribünenüberdachung im Glückauf-Stadion Neuhof und anderer in diesem Zusammenhang beabsichtigter Investitionen | VL-13/2025 |
Es wird beschlossen
| 1. | folgenden überplanmäßigen Auszahlungen im Haushaltsjahr 2024 gemäß § 100 HGO zuzustimmen: Für den Neubau der Tribünenüberdachung im Glück-auf-Stadion Neuhof und für andere in diesem Zusammenhang beabsichtigte Investitionen, wie in der Sachdarstellung näher beschrieben: 260.000 €. Der eben genannte Betrag wird im Sinne von § 98 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 1 HGO als unerheblich angesehen. |
| 2. | Dem in Ziffer 9 der „Sachdarstellung“ gemachten Deckungsvorschlag wird zugestimmt. |
| Abstimmung: | 29 - 0 - 0 |
| Punkt 5 | Erste Änderungssatzung zur Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Neuhof | VL-14/2025 |
Die erste Änderungssatzung zur Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Neuhof wird beschlossen. Die Änderungssatzung ist Bestandteil des Beschlusses.
| Abstimmung: | 29 - 0 - 0 |
| Punkt 6 | Antrag der BLN-Fraktion Änderungen des Haushaltes Nr. 1 | AT-2/2025 |
Die Gemeindevertretung beschließt, die Investitionsmaßnahmen-Nr. 750004, lfd. Nr. 50 (Feuerwehr Rommerz – Investive Baumaßnahmen am Feuerwehrgebäude) mit einem Sperrvermerk zu versehen, der durch die Gemeindevertretung aufgehoben werden kann.
| Abstimmung: | 20 - 9 - 2 |
| Punkt 7 | Antrag der BLN-Fraktion Änderungen des Haushaltes Nr. 2 | AT-3/2025 |
Der Antrag wird durch den Fraktionsvorsitzenden Frank Vogel zurückgezogen.
| Punkt 8 | Antrag der BLN-Fraktion Änderungen des Haushaltes Nr. 3 | AT-4/2025 |
Der Antrag wird durch den Fraktionsvorsitzenden Frank Vogel zurückgezogen.
| Punkt 9 | Antrag der BLN-Fraktion Änderungen des Haushaltes Nr. 4 | AT-5/2025 |
Der Antrag wird durch den Fraktionsvorsitzenden Frank Vogel zurückgezogen.
| Punkt 10 | Antrag der BLN-Fraktion Änderungen des Haushaltes Nr. 5 | AT-6/2025 |
Der Antrag wird durch den Fraktionsvorsitzenden Frank Vogel zurückgezogen.
| Punkt 11 | Antrag der BLN-Fraktion Änderungen des Haushaltes Nr. 6 | AT-7/2025 |
Der Antrag wird durch den Fraktionsvorsitzenden Frank Vogel zurückgezogen.
| Punkt 12 | Antrag der BLN-Fraktion Änderungen des Haushaltes Nr. 7 | AT-8/2025 |
Der Antrag wird durch den Fraktionsvorsitzenden Frank Vogel zurückgezogen.
| Punkt 13 | Antrag der BLN-Fraktion Änderungen des Haushaltes Nr. 8 | AT-9/2025 |
Der Antrag wird durch den Fraktionsvorsitzenden Frank Vogel zurückgezogen.
| Punkt 14 | Antrag der BLN-Fraktion Änderungen des Haushaltes Nr. 9 | AT-10/2025 |
Der Antrag wird durch den Fraktionsvorsitzenden Frank Vogel zurückgezogen.
| Punkt 15 | Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025 | VL-12/2025 |
Der nachstehende Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen (dies sind der Haushaltsplan mit dessen Anlagen (§ 1 Abs. 4 GemHVO) wird beschlossen:
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2023 (GVBl I S. 90, 93) hat die Gemeindevertretung am 06.02.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
| im Ergebnishaushalt | ||
| im ordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 30.361.200 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 31.536.900 € |
| mit einem Saldo von | -1.175.700 € |
| im außerordentlichen Ergebnis |
|
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 550.000 € |
| mit einem Saldo von | -550.000 € |
| mit einem Fehlbedarf von | -1.725.700 €, |
| im Finanzhaushalt | ||
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 237.306.000 € |
| und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.741.400 € |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 9.732.500 € |
| mit einem Saldo von | -7.991.100 € |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 7.884.800 € |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 531.000 € |
| mit einem Saldo von | 7.353.800 € |
| mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von | -400.000 € |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 7.884.800 € festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2025 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 6.929.500 € festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.500.000 € festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 245 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 320 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 367 v. H. | |
Die Festlegung der Hebesätze der Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuern erfolgte bereits durch Satzung vom 05.12.2024 (Hebesatzsatzung). Die Wiedergabe der dort festgelegten Hebesätze in dieser Haushaltssatzung hat daher nur nachrichtlichen Charakter.
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 06.02.2025 beschlossene Stellenplan.
(1) Ein erheblicher Fehlbetrag oder eine wesentliche Erhöhung eines veranschlagten Fehlbedarfs (§ 98 Abs. 2 Nr. 1 HGO) ist gegeben, wenn der entstehende Fehlbetrag oder die Erhöhung des veranschlagten Fehlbedarfs 10 % der ordentlichen und außerordentlichen Aufwendungen des Ergebnishaushalts übersteigt.
(2) Ein erheblicher Fehlbetrag im Sinne von § 98 Abs. 2 Nr. 2 HGO liegt vor, wenn der entstehende Fehlbetrag 10 % aller Auszahlungen des Finanzhaushalts übersteigt.
(3) Ein erheblicher Umfang im Sinne von § 98 Abs. 2 Nr.3 HGO liegt vor, wenn der Betrag der bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Aufwendungen 10% der ordentlichen und außerordentlichen Aufwendungen des Ergebnishaushalts oder 10 % aller Auszahlungen des Finanzhaushalts übersteigt.
(4) Unerhebliche Auszahlungen nach § 98 Abs. 3 Nr.1 HGO liegen vor, solange die Auszahlungen weniger als 10 % aller Auszahlungen des Finanzhaushalts betragen.
(5) Ein erheblicher Umfang der überplanmäßigen oder außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen (§ 100 Abs. 1 HGO) liegt vor, wenn die Aufwendungen oder Auszahlungen 1 % der ordentlichen und außerordentlichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt oder 1 % aller Auszahlungen im Finanzhaushalt übersteigen.
Außerdem wird beschlossen
| a. | der Finanzstatusbericht, der dem Haushaltsplan als Anlage beigefügt ist und |
| b. | das Muster 3 zu § 106 HGO – Ermittlung der ungebundenen Liquidität |
| Abstimmung: | 30 - 0 - 0 |
| Punkt 16 | Beschlussfassung über das Investitionsprogramm für die Jahre 2024 - 2028 | VL-11/2025 |
Das Investitionsprogramm für die Jahre 2024 – 2028 wird beschlossen.
| Abstimmung: | 27 - 3 - 0 |
| Punkt 17 | Antrag der SPD-Fraktion Grabstelle für Sternenkinder | AT-1/2025 |
Die Gemeindevertretung beschließt, in mindestens einem gemeindlichen Friedhof eine Grabstelle für während der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt verstorbene Kinder zu errichten und schafft so eine würdige Gedenkstätte für diese Sternenkinder.
Zur Vorbereitung der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung wird die Angelegenheit an den Sozial-, Kultur- und Sportausschuss verwiesen.
| Abstimmung: | 30 - 0 - 0 |
| Punkt 18 | Informationen |
Haldenabdeckung K+S
Neuhof, Neubau/Sanierung Sportanlage
Kanalsanierungen Giesel
Kanalreinigung und Kanal-TV-Untersuchung Rommerz und Hattenhof
Alle Ortsteile, Asphaltarbeiten im Gemeindegebiet
Feuerwehrhalle Dorfborn
Rommerz-Hauswurz, Kemmetetalradweg
Hauswurz, Radweg Lückenschluss zum Vulkanradweg (Richtung Weidenau)
Neuhof-Fulda, Radweg Alte Heerstraße
KiTa St. Barbara
Friedhof Neuhof-Opperz
Neuhof, Breitbandausbau durch Glasfaserplus
Förderprojekt digitales Bauamt
Digitalisierung der Bauantragsbearbeitung
Dokumentenmanagementsystem
Ärztliche Versorgung
Gemeindebücherei Neuhof
Kulturprogramm / Veranstaltungen
| Punkt 19 | Schriftliche Anfragen | |
| Punkt 19.1 | Anfrage der B.L.A.U.E. Offene Liste-Fraktion personenbezogene Meldedaten Rundfunkbeiträge | AF-1/2025 |
| 1. | Übersendet die Gemeinde personenbezogene Meldedaten an den Beitragsservice, welcher Rundfunkbeiträge (ehemals GEZ-Gebühren) eintreibt? Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage geschieht dies? |
| Beantwortung der Anfrage durch die Gemeindeverwaltung: |
| 2. | Welche Daten der Bürger werden in diesem Zusammenhang wann, an wen und mit welche Methode übermittelt? |
| Beantwortung der Anfrage durch die Gemeindeverwaltung: |
| - | Familienname |
| - | Vornamen unter Bezeichnung des Rufnamens, |
| - | frühere Namen, |
| - | Doktorgrad, |
| - | Familienstand, |
| - | Tag der Geburt, |
| - | Gegenwärtige und letzte Anschrift von Haupt- und Nebenwohnungen, |
| - | Tag des Einzugs in die Wohnung |
| Darüber hinaus erfolgt auf der Grundlage des § 11 Abs. 4 RBStV i. V. m. § 36 Abs. 1 Bundesmeldegesetzes (BMG) eine anlassbezogene Meldung an den Beitragsservice bei Zuzug einer volljährigen Person, Wegzug oder Tod. |
| 3. | Liegt hierzu eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Neuhof und dem Beitragsservice vor? Wenn nicht, welche Vereinbarung zur Datenübermittlung liegt dann vor? |
| Beantwortung der Anfrage durch die Gemeindeverwaltung: |
| 4. | Gab es Beschwerden oder Klagen auf Schadenersatz in diesem Zusammenhang von Bürgern welche diesen Vorgang kritisiert haben? |
| Beantwortung der Anfrage durch die Gemeindeverwaltung: |
| Punkt 20 | Mündliche Anfragen |
unbesetzt
| Ende der Sitzung: | 22:25 Uhr |
| Vorsitzender der Gemeindevertretung | Schriftführer |
| gez. Jürgen Jordan | gez. Florian Langner |