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Neuhofer Rundschau
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung am Donnerstag, dem 6. Februar 2025

Gemeindevertretung  — Neuhof, den 10.02.2025

der Gemeinde Neuhof

Niederschrift Nr. 28/2021-2026

über die Sitzung der Gemeindevertretung

am Donnerstag, dem 6. Februar 2025

Ort der Sitzung

Gemeindezentrum Neuhof - Kulturhalle

Anwesend waren:

Gemeindevertretung:

CDU-Fraktion

Vorsitzender der

Gemeindevertretung

Jürgen Jordan

1. stellv. Vors. der

Gemeindevertretung

Otto Mahr

Gemeindevertreter

Jürgen Auerbach

Gemeindevertreter

Marco Enders

Gemeindevertreter

Sascha Engel

Gemeindevertreter

Thomas Henkel

Gemeindevertreter

Holger Klüh

entschuldigt

Gemeindevertreter

Maximilian Kramer

Gemeindevertreterin

Rebecca Kreß

entschuldigt

Gemeindevertreter

Tobias Kullmann

Gemeindevertreter

Marco Lauer

Gemeindevertreterin

Franziska Mahr

anwesend bei Top 6-8

Gemeindevertreter

Andreas Mannert

entschuldigt

Gemeindevertreterin

Kerstin Reith

anwesend ab Top 3

Gemeindevertreter

Reiner Schnell

Gemeindevertreter

Mark Seng

Gemeindevertreter

Wladimir Stumpf

Gemeindevertreter

Michael Vogel

Gemeindevertreter

Bernd Wiegand

SPD-Fraktion

2. stellv. Vors. der

Gemeindevertretung

Petra Hartung

Gemeindevertreter

Roland Böhm

Gemeindevertreter

Detlef Freihube

Gemeindevertreterin

Annemarie Pook

Gemeindevertreter

Lothar Will

BLN-Fraktion

3. stellv. Vors. der

Gemeindevertretung

Frank Vogel

Gemeindevertreter

Manfred Apel

Gemeindevertreter

Marcel Ebert

entschuldigt

Gemeindevertreter

Elias Hack

entschuldigt

Gemeindevertreter

Thomas Kunze

Gemeindevertreter

Helmut Schmitt

BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN-Fraktion

Gemeindevertreter

Fabian Benkner

anwesend ab Top 6

Gemeindevertreter

Josef Benkner

Gemeindevertreter

Lukas Benkner

nicht anwesend

Gemeindevertreter

Thiemo Schmitt

B.L.A.U.E. Offene Liste-Fraktion

Gemeindevertreter

Bernd Klüh

Gemeindevertreter

Jens Mierdel

Gemeindevertreterin

Steffi Mierdel

Gemeindevorstand:

Bürgermeister

Heiko Stolz

Erster Beigeordneter

Harald Merz

Beigeordneter

Sebastian Hohmann

entschuldigt

Beigeordneter

Mario Klüh

Beigeordneter

Dieter Menigat

Beigeordneter

Gunther Rose

Beigeordneter

Julius Vogel

Vorsitzender der Gemeindevertretung Jürgen Jordan eröffnet die Sitzung der Gemeindevertretung um 19:30 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und die Gemeindevertretung beschlussfähig ist.

Tagesordnung:

1

Einführung, Verpflichtung und Ernennung des Ersten Beigeordneten

(IV-2/2025 )

2

Statusbericht zur Haldenwasserreduzierung Werk Neuhof-Ellers

(IV-54/2022 B)

Teil A (§ 10 Geschäftsordnung)

unbesetzt

Teil B (§ 10 Geschäftsordnung)

3

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11 „Fliedener Tannen“, Rommerz

(VL-5/2025)

a)

Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

b)

Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

c)

Beschlussfassung über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

4

Zustimmung zu überplanmäßigen Auszahlungen für den Neubau der Tribünenüberdachung im Glück-auf-Stadion Neuhof und anderer in diesem Zusammenhang beabsichtigter Investitionen

(VL-13/2025)

5

Erste Änderungssatzung zur Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Neuhof

(VL-14/2025)

6

Antrag der BLN-Fraktion

Änderungen des Haushaltes Nr. 1

(AT-2/2025 )

7

Antrag der BLN-Fraktion

Änderungen des Haushaltes Nr. 2

(AT-3/2025 )

8

Antrag der BLN-Fraktion

Änderungen des Haushaltes Nr. 3

(AT-4/2025 )

9

Antrag der BLN-Fraktion

Änderungen des Haushaltes Nr. 4

(AT-5/2025 )

10

Antrag der BLN-Fraktion

Änderungen des Haushaltes Nr. 5

(AT-6/2025 )

11

Antrag der BLN-Fraktion

Änderungen des Haushaltes Nr. 6

(AT-7/2025 )

12

Antrag der BLN-Fraktion

Änderungen des Haushaltes Nr. 7

(AT-8/2025 )

13

Antrag der BLN-Fraktion

Änderungen des Haushaltes Nr. 8

(AT-9/2025 )

14

Antrag der BLN-Fraktion

Änderungen des Haushaltes Nr. 9

(AT-10/2025 )

15

Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025

(VL-12/2025)

16

Beschlussfassung über das Investitionsprogramm für die Jahre 2024 - 2028

(VL-11/2025)

17

Antrag der SPD-FraktionGrabstelle für Sternenkinder

(AT-1/2025 )

18

Informationen

19

Schriftliche Anfragen19.1 Anfrage der B.L.A.U.E. Offene Liste-Fraktion personenbezogene Meldedaten Rundfunkbeiträge

(AF-1/2025 )

20

Mündliche Anfragen

Vor Beginn der Gemeindevertretersitzung wird Herr Franz Josef Adam feierlich als Erster Beigeordneter verabschiedet. In einer kurzen Ansprache werden sein langjähriges Engagement und seine Verdienste für die Gemeinde Neuhof gewürdigt. Sowohl der Vorsitzende der Gemeindevertretung Jürgen Jordan sowie Bürgermeister Heiko Stolz danken ihm für seine engagierte Arbeit und seinen unermüdlichen Einsatz. Zum Abschied erhält er ein Präsent als Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung.

Punkt 1

Einführung, Verpflichtung und Ernennung des Ersten Beigeordneten

IV-2/2025

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Jürgen Jordan führt Harald Merz in das Amt des Ersten Beigeordneten ein und verpflichtet ihn auf die gewissenhafte Erfüllung der Aufgaben. Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Jürgen Jordan nimmt den Diensteid ab, den Harald Merz mit dem Zusatz „So wahr mir Gott helfe.“ leistet. Bürgermeister Heiko Stolz verliest den Text der Ernennungsurkunde und händigt diese an Herrn Merz aus.

Punkt 2

Statusbericht zur Haldenwasserreduzierung Werk Neuhof-Ellers

IV-54/2022 B

Aktueller Sachstandsbericht zum Planungsfortschritt und zur weiteren Vorgehensweise.

Die Erläuterung erfolgt mündlich.

Teil A (§ 10 Geschäftsordnung)

unbesetzt

Teil B (§ 10 Geschäftsordnung)

Punkt 3

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11 „Fliedener Tannen“, Rommer

VL-5/2025

a)

Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

b)

Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

c)

Beschlussfassung über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Beschluss:

a)

Die Gemeindevertretung stimmt den Beschlussvorlagen vom 27.12.2024 über die Behandlung der Anregungen, die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 15.07.2024 bis zum 14.08.2024 sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange bis zum 14.08.2024 vorgebracht worden sind, zu.

Die Beschlussvorlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

b)

Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

c)

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

Abstimmung:

24 - 5 - 0

Punkt 4

Zustimmung zu überplanmäßigen Auszahlungen für den Neubau der Tribünenüberdachung im Glückauf-Stadion Neuhof und anderer in diesem Zusammenhang beabsichtigter Investitionen

VL-13/2025

Beschluss:

Es wird beschlossen

1.

folgenden überplanmäßigen Auszahlungen im Haushaltsjahr 2024 gemäß § 100 HGO zuzustimmen: Für den Neubau der Tribünenüberdachung im Glück-auf-Stadion Neuhof und für andere in diesem Zusammenhang beabsichtigte Investitionen, wie in der Sachdarstellung näher beschrieben: 260.000 €. Der eben genannte Betrag wird im Sinne von § 98 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 1 HGO als unerheblich angesehen.

2.

Dem in Ziffer 9 der „Sachdarstellung“ gemachten Deckungsvorschlag wird zugestimmt.

Abstimmung:

29 - 0 - 0

Punkt 5

Erste Änderungssatzung zur Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Neuhof

VL-14/2025

Beschluss:

Die erste Änderungssatzung zur Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Neuhof wird beschlossen. Die Änderungssatzung ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmung:

29 - 0 - 0

Punkt 6

Antrag der BLN-Fraktion

Änderungen des Haushaltes Nr. 1

AT-2/2025

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Investitionsmaßnahmen-Nr. 750004, lfd. Nr. 50 (Feuerwehr Rommerz – Investive Baumaßnahmen am Feuerwehrgebäude) mit einem Sperrvermerk zu versehen, der durch die Gemeindevertretung aufgehoben werden kann.

Abstimmung:

20 - 9 - 2

Punkt 7

Antrag der BLN-Fraktion

Änderungen des Haushaltes Nr. 2

AT-3/2025

Der Antrag wird durch den Fraktionsvorsitzenden Frank Vogel zurückgezogen.

Punkt 8

Antrag der BLN-Fraktion

Änderungen des Haushaltes Nr. 3

AT-4/2025

Der Antrag wird durch den Fraktionsvorsitzenden Frank Vogel zurückgezogen.

Punkt 9

Antrag der BLN-Fraktion

Änderungen des Haushaltes Nr. 4

AT-5/2025

Der Antrag wird durch den Fraktionsvorsitzenden Frank Vogel zurückgezogen.

Punkt 10

Antrag der BLN-Fraktion

Änderungen des Haushaltes Nr. 5

AT-6/2025

Der Antrag wird durch den Fraktionsvorsitzenden Frank Vogel zurückgezogen.

Punkt 11

Antrag der BLN-Fraktion

Änderungen des Haushaltes Nr. 6

AT-7/2025

Der Antrag wird durch den Fraktionsvorsitzenden Frank Vogel zurückgezogen.

Punkt 12

Antrag der BLN-Fraktion

Änderungen des Haushaltes Nr. 7

AT-8/2025

Der Antrag wird durch den Fraktionsvorsitzenden Frank Vogel zurückgezogen.

Punkt 13

Antrag der BLN-Fraktion

Änderungen des Haushaltes Nr. 8

AT-9/2025

Der Antrag wird durch den Fraktionsvorsitzenden Frank Vogel zurückgezogen.

Punkt 14

Antrag der BLN-Fraktion

Änderungen des Haushaltes Nr. 9

AT-10/2025

Der Antrag wird durch den Fraktionsvorsitzenden Frank Vogel zurückgezogen.

Punkt 15

Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025

VL-12/2025

Beschluss:

Der nachstehende Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen (dies sind der Haushaltsplan mit dessen Anlagen (§ 1 Abs. 4 GemHVO) wird beschlossen:

Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2023 (GVBl I S. 90, 93) hat die Gemeindevertretung am 06.02.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

mit einem Saldo von

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

mit einem Saldo von

mit einem Fehlbedarf von

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

mit einem Saldo von

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

mit einem Saldo von

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 7.884.800 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2025 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 6.929.500 € festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.500.000 € festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

245 v. H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

320 v. H.

2.

Gewerbesteuer auf

367 v. H.

Die Festlegung der Hebesätze der Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuern erfolgte bereits durch Satzung vom 05.12.2024 (Hebesatzsatzung). Die Wiedergabe der dort festgelegten Hebesätze in dieser Haushaltssatzung hat daher nur nachrichtlichen Charakter.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 06.02.2025 beschlossene Stellenplan.

§ 8

(1) Ein erheblicher Fehlbetrag oder eine wesentliche Erhöhung eines veranschlagten Fehlbedarfs (§ 98 Abs. 2 Nr. 1 HGO) ist gegeben, wenn der entstehende Fehlbetrag oder die Erhöhung des veranschlagten Fehlbedarfs 10 % der ordentlichen und außerordentlichen Aufwendungen des Ergebnishaushalts übersteigt.

(2) Ein erheblicher Fehlbetrag im Sinne von § 98 Abs. 2 Nr. 2 HGO liegt vor, wenn der entstehende Fehlbetrag 10 % aller Auszahlungen des Finanzhaushalts übersteigt.

(3) Ein erheblicher Umfang im Sinne von § 98 Abs. 2 Nr.3 HGO liegt vor, wenn der Betrag der bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Aufwendungen 10% der ordentlichen und außerordentlichen Aufwendungen des Ergebnishaushalts oder 10 % aller Auszahlungen des Finanzhaushalts übersteigt.

(4) Unerhebliche Auszahlungen nach § 98 Abs. 3 Nr.1 HGO liegen vor, solange die Auszahlungen weniger als 10 % aller Auszahlungen des Finanzhaushalts betragen.

(5) Ein erheblicher Umfang der überplanmäßigen oder außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen (§ 100 Abs. 1 HGO) liegt vor, wenn die Aufwendungen oder Auszahlungen 1 % der ordentlichen und außerordentlichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt oder 1 % aller Auszahlungen im Finanzhaushalt übersteigen.

Außerdem wird beschlossen

a.

der Finanzstatusbericht, der dem Haushaltsplan als Anlage beigefügt ist und

b.

das Muster 3 zu § 106 HGO – Ermittlung der ungebundenen Liquidität

Abstimmung:

30 - 0 - 0

Punkt 16

Beschlussfassung über das Investitionsprogramm für die Jahre 2024 - 2028

VL-11/2025

Beschluss:

Das Investitionsprogramm für die Jahre 2024 – 2028 wird beschlossen.

Abstimmung:

27 - 3 - 0

Punkt 17

Antrag der SPD-Fraktion

Grabstelle für Sternenkinder

AT-1/2025

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, in mindestens einem gemeindlichen Friedhof eine Grabstelle für während der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt verstorbene Kinder zu errichten und schafft so eine würdige Gedenkstätte für diese Sternenkinder.

Zur Vorbereitung der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung wird die Angelegenheit an den Sozial-, Kultur- und Sportausschuss verwiesen.

Abstimmung:

30 - 0 - 0

Punkt 18

Informationen

Haldenabdeckung K+S

  • Nächstes Fachgruppentreffen am 27.02.202
    • Fachgruppe „Entsalzung“
    • Fachgruppe „Rückbau“
    • Fachgruppe „Haldenabdeckung und Renaturierung“
    • Fachgruppe begleitend zur Bestandsanalyse durch die wissenschaftliche Begleitung
  • 10. Runder Tisch ist für 3. April 2025 vorgesehen. Dort sollen die Fachgruppen die Zwischenstände ihrer Arbeit präsentieren.

Neuhof, Neubau/Sanierung Sportanlage

  • Die Einweihung und Übergabe der Sportanlage hat am 30.01.2025 stattgefunden.
  • Der Kunstrasenplatz und das Minispielfeld werden von den Vereinen bereits genutzt. Unter den Vereinen hat eine Abstimmung hinsichtlich der Platzbelegung stattgefunden.
  • Die Restarbeiten zur Fertigstellung der Tribünenüberdachung beginnen ab der 7. KW 2025. Die Fertigstellung ist Mitte März geplant.
  • Sonstige Restarbeiten werden derzeit ausgeführt.
  • Tennisanlage: Die Zaunarbeiten sind weitestgehend abgeschlossen. Das Aufbringen der Deckschicht und Spielfeldmarkierung erfolgt in Abhängigkeit der Witterung im Frühjahr 2025.

Kanalsanierungen Giesel

  • Der Auftrag wurde zwischenzeitlich vergeben.
  • Ausführungsbeginn in Abhängigkeit der Witterung.
  • Vorbereitende Arbeiten wie Aufmaße werden zurzeit durchgeführt.

Kanalreinigung und Kanal-TV-Untersuchung Rommerz und Hattenhof

  • Der Auftrag wurde zwischenzeitlich vergeben.
  • Ausführungsbeginn in Abhängigkeit der Witterung

Alle Ortsteile, Asphaltarbeiten im Gemeindegebiet

  • Ab März werden die Restarbeiten vom Vorjahr ausgeführt.
  • Weiterhin wurde der Auftrag für die Asphaltarbeiten 2025 vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2025 bereits fixiert.
  • Somit werden die Arbeiten nach Abarbeitung der Restarbeiten direkt fortgeführt werden.

Feuerwehrhalle Dorfborn

  • Die Container wurden aufgestellt und die Tragkonstruktion der Stahlhalle ist montiert.

Rommerz-Hauswurz, Kemmetetalradweg

  • Die Erstellung eines landespflegerischen Begleitplans ist notwendig.
  • Derzeit finden Baugrunduntersuchungen entlang der geplanten Strecke statt.
  • Geplanter Baubeginn: 2026

Hauswurz, Radweg Lückenschluss zum Vulkanradweg (Richtung Weidenau)

  • Die Grundlagenermittlung und Vorarbeit zur Förderantragsstellung wurde begonnen.

Neuhof-Fulda, Radweg Alte Heerstraße

  • Der Auftrag zur Baugrunderkundung wurde erteilt.

KiTa St. Barbara

  • Der Bauantrag wurde eingereicht.
  • Ein Gespräch mit den Fachplanern zur Festlegung von Materialien und Ausführung hat stattgefunden.
  • Förderung aus dem Kreisausgleichsstock i.H.v. 260 TEUR. Weitere Förderungen werden derzeit geprüft.

Friedhof Neuhof-Opperz

  • Weitere Urnenstelen wurden aufgestellt.
  • Es stehen zusätzliche 30 Urnenkammern zur Verfügung.

Neuhof, Breitbandausbau durch Glasfaserplus

  • Die Bereiche Neustadt und Ellers wurden im Trassenbau abgearbeitet. Es werden derzeit noch geringe Nacharbeiten durchgeführt.
  • Die Fertigstellung ist nach Aussage der bauausführenden Firma im März 2025 geplant.

Förderprojekt digitales Bauamt

  • Das Förderprojekt ist abgeschlossen, die angemeldeten Fördermittel wurden abgerufen.
  • Umgesetzt wurde die Digitalisierung der Hausakten für private Bauvorhaben.
  • Einrichtung eines Workflows für die Bauantragsbearbeitung.

Digitalisierung der Bauantragsbearbeitung

  • Zum Jahreswechsel konnte die Bauantragsbearbeitung in ein durchgehend digitales Verfahren übergeben werden.
  • Die Übergabe vom und an das Kreisbauamt erfolgt derzeit noch im Rahmen einer Übergangslösung über eine Cloud.

Dokumentenmanagementsystem

  • Im vergangenen Jahr wurde „regisafe“ als Dokumentenmanagementsystem (DMS) eingeführt.
  • Alle neuen Projekte werden inzwischen im DMS abgebildet.
  • Die Übernahme von bestehenden Daten erfolgt abschnittsweise durch die zuständigen Sachbearbeiter.

Ärztliche Versorgung

  • Das „Mein Arzt MVZ“ in Neuhof ist seit Mitte Januar im Betrieb.
  • Der Praxisumbau ist fast abgeschlossen.
  • Die Ausschreibung zur Anschaffung der neuen Ausstattung befindet sich in Vorbereitung.
  • Das Ärzte-Ehepaar aus Löschenrod zieht zum 01.04. ins Gesundheitszentrum (eigene Praxis).

Gemeindebücherei Neuhof

  • Förderung durch die Hessische Fachstelle für Öffentliche Bibliotheken
  • Die Sanierungsarbeiten wurden mit dem Fachplaner besprochen.
  • Die Ausschreibungen werden vorbereitet.

Kulturprogramm / Veranstaltungen

  • 13.01.2025 und 10.02.2025: Vorträge der neuen Kanzlei Meissel im Festsaal des Gemeindezentrums Neuhof zu den Themen rund ums Erbe, vorweggenommene Erbfolge und Vorsorgevollmachten
  • 14.03.: Jahreshauptversammlung der gemeindlichen Feuerwehren
  • Weitere Informationen sind auf der gemeindlichen Homepage einzusehen.

Punkt 19

Schriftliche Anfragen

Punkt 19.1

Anfrage der B.L.A.U.E. Offene Liste-Fraktion personenbezogene Meldedaten Rundfunkbeiträge

AF-1/2025

1.

Übersendet die Gemeinde personenbezogene Meldedaten an den Beitragsservice, welcher Rundfunkbeiträge (ehemals GEZ-Gebühren) eintreibt?

Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage geschieht dies?

Beantwortung der Anfrage durch die Gemeindeverwaltung:

  • Ja, die Gemeinde Neuhof übermittelt personenbezogene Daten aus dem Melderegister an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Rechtsgrundlage für die Übermittlung ist § 11 Abs. 5 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV).

2.

Welche Daten der Bürger werden in diesem Zusammenhang wann, an wen und mit welche Methode übermittelt?

Beantwortung der Anfrage durch die Gemeindeverwaltung:

  • Gem. § 11 Abs. 5 RBStV werden im Wege eines automatisierten Abgleichs seit 2022 alle vier Jahre folgende Daten aller volljährigen Personen durch die Meldebehörde an den Beitragsservice übermittelt:

-

Familienname

-

Vornamen unter Bezeichnung des Rufnamens,

-

frühere Namen,

-

Doktorgrad,

-

Familienstand,

-

Tag der Geburt,

-

Gegenwärtige und letzte Anschrift von Haupt- und Nebenwohnungen,

-

Tag des Einzugs in die Wohnung

Darüber hinaus erfolgt auf der Grundlage des § 11 Abs. 4 RBStV i. V. m. § 36 Abs. 1 Bundesmeldegesetzes (BMG) eine anlassbezogene Meldung an den Beitragsservice bei Zuzug einer volljährigen Person, Wegzug oder Tod.

3.

Liegt hierzu eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Neuhof und dem Beitragsservice vor?

Wenn nicht, welche Vereinbarung zur Datenübermittlung liegt dann vor?

Beantwortung der Anfrage durch die Gemeindeverwaltung:

  • Es existiert kein Auftragsverarbeitungsvertrag (in der Anfrage Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung genannt) zwischen der Gemeinde Neuhof und dem Beitragsservice.
    Es liegt auch keine (andere) Vereinbarung zur Datenübermittlung vor, da eine solche nicht benötigt wird. Die Datenübermittlung auf der Grundlage des § 11 Abs. 5 RBStV erfolgt grds. von der Meldebehörde an die zuständige Landesrundfunkanstalt, die eine öffentliche Anstalt und damit eine Behörde ist. Bei der Übermittlung von (personenbezogenen) Daten von einer Behörde an eine andere Behörde wird grds. kein Auftragsverarbeitungsvertrag benötigt.
    Dass die konkrete Datenübermittlung an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice erfolgt, ändert nichts an der Einordnung der Datenübermittlung an eine Behörde, da die Landesrundfunkanstalten den Beitragsservice als rechtlich nicht selbständige Gemeinschaftseinrichtung betreiben.

4.

Gab es Beschwerden oder Klagen auf Schadenersatz in diesem Zusammenhang von Bürgern welche diesen Vorgang kritisiert haben?

Beantwortung der Anfrage durch die Gemeindeverwaltung:

  • Ja, es liegt eine konkrete Beschwerde gegen die Übermittlung (personenbezogener) Daten an den Beitragsservice vor.

Punkt 20

Mündliche Anfragen

unbesetzt

Ende der Sitzung:

22:25 Uhr

Vorsitzender der Gemeindevertretung

Schriftführer

gez. Jürgen Jordan

gez. Florian Langner