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Knüll-Schwalm-Bote
Ausgabe 11/2024
N-Amtliche Bekanntmachungen
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Durchführung eines Bürgerentscheids am 9. Juni 2024

Auf Einladung des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung Neukirchen vom 21.02.2024 fand die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Neukirchen am Donnerstag, dem 07.03.2024, um 19:30 Uhr im Rathaus der Stadt Neukirchen statt.

Unter Tagesordnungspunkt 8 erfolgten die Beratung und Beschlussfassung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Bürgerentscheid Fusion Neukirchen, Oberaula und Ottrau: Ja oder Nein“ nach § 8b HGO.

Folgender Beschluss wurde gefasst:

  1. Das am 07.02.2024 eingereichte Bürgerbegehren „Bürgerentscheid Fusion Neukirchen, Oberaula und Ottrau: Ja oder Nein“ mit der Fragestellung „Sind Sie dafür, dass sich die Stadt Neukirchen, die Gemeinde Ottrau und die Gemeinde Oberaula zu einer neuen Kommune zusammenschließen?“ ist zulässig.

  2. Der damit durchzuführende Bürgerentscheid wird am 09. Juni 2024 zeitgleich mit der Europawahl durchgeführt.

  3. Um der Informationspflicht der gemeindlichen Gremien (§ 8b Abs. 5 HGO) nachzukommen, werden neben der gesetzlich vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 55 Absatz 2 KWG im Vorfeld des Bürgerentscheids Bürgerversammlungen angeboten werden. Außerdem steht die gemeinsam mit Oberaula und Ottrau betriebene Internetseite zur Verfügung.

Erläuterung:

Am 28.02.2023 hatte der Magistrat und am 30.03.2023 die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neukirchen die Machbarkeitsstudie zur vertieften interkommunalen Zusammenarbeit mehrheitlich zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Studie wurde als geeignete Basis zur umfassenden Information vor einem geplanten Bürgerentscheid befunden. Es wurde die Absicht erklärt, einen Bürgerentscheid nach § 8b Abs. 1 Satz 2 HGO (Vertreterbegehren) über die Frage, ob sich die Stadt Neukirchen und die Gemeinden Ottrau und Oberaula zu einer neuen Kommune zusammenschließen sollen, durchzuführen, das hierfür erforderliche Vertreterbegehren einzuleiten sowie den geplanten Bürgerentscheid zusammen mit der Europawahl 2024 durchzuführen.

Am 07.11.2023 hat der Magistrat in Umsetzung dieser Absichtserklärung der Stadtverordnetenversammlung die Durchführung eines Bürgerentscheids nach § 8b Abs. 1 Satz 2 HGO im Zuge eines Vertreterbegehrens empfohlen. In der Stadtverordnetenversammlung stimmten am 14. Dezember 2023 18 der 31 stimmberechtigten Mitglieder für das Vertreterbegehren. Der Gesetzgeber verlangt aber eine Mehrheit von 2/3 der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, also mindestens 21 Stimmen. Da diese Mehrheit nicht erreicht wurde, ist die Beschlusszuständigkeit über die Frage eines Zusammenschlusses mit Oberaula und Ottrau bei der Stadtverordnetenversammlung verblieben.

Mit dem Ziel, dennoch einen Bürgerentscheid durchzuführen und damit die Entscheidung über eine mögliche Gemeindefusion den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Neukirchen zu überlassen, hat die Bürgerinitiative, vertreten durch Kai Thurau, Anna Gregor und Gisbert Göbel, am 07.02.2024 einen Antrag zur Durchführung eines Bürgerentscheids nach § 8b HGO (Bürgerbegehren) zu der Frage „Sind Sie dafür, dass sich die Stadt Neukirchen, die Gemeinde Ottrau und die Gemeinde Oberaula zu einer neuen Kommune zusammenschließen?“ eingereicht. Begründet wird der Antrag von der Bürgerinitiative wie folgt: „Die Stadt Neukirchen und die Gemeinden Oberaula und Ottrau haben eine Machbarkeitsstudie „Vertiefte interkommunale Zusammenarbeit im südlichen Knüll“ erarbeiten lassen. Pro Jahr verbleiben danach unterm Strich in einer fusionierten Stadt unter Berücksichtigung aller Begleitmaßnahmen über 1 Mio € mehr in der Kasse als in „getrennten“ Kommunen. Außerdem profitiert die fusionierte Stadt einmalig von Landesförderungen im Wert von 6,7 Mio €.“

Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Magistrat bereits am 28.02.2023 und die Stadtverordnetenversammlung am 30.03.2023 die von den Initiatoren des Bürgerentscheids zitierte Machbarkeitsstudie als geeignete Basis zur umfassenden Information vor einem geplanten Bürgerentscheid befunden haben, das Vertreterbegehren für die Durchführung eines solchen Bürgerentscheides die gesetzlich erforderliche Zweidrittelmehrheit in der Stadtverordnetenversammlung am 14. Dezember 2023 aber nicht erreicht hat. Eine Beschlussempfehlung bezüglich der Frage, ob ein Zusammenschluss erfolgen soll oder nicht, wurde bislang von keinem gemeindlichen Gremium ausgesprochen.

Neukirchen, 08.03.2024

Marian Knauff
Bürgermeister