Bei der Stadt Neukirchen (Schwalm-Eder-Kreis) ist in dem Bereich Bauhof des Eigenbetriebes „Stadtwerke Neukirchen“ zum schnellstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Vollzeitstelle mit einer derzeitigen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden als
in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau oder vergleichbar,
zu besetzen.
Das zukünftige Aufgabengebiet umfasst die Erledigung aller im kommunalen Bauhof anfallenden Tätigkeiten, wie beispielsweise die Durchführung des Winterdienstes; die Instandhaltung, Sanierung, Reinigung und in gewissem Umfang auch Herstellung von Straßen, Feldwegen und (öffentlichen) Verkehrsflächen; die Durchführung von Baumpflegearbeiten und Bepflanzungen sowie die Pflege von Rasenflächen der städtischen Liegenschaften und der Grün- und Parkanlagen sowie der Kinderspielplätze und Friedhöfe.
Ein vielseitiges, interessantes und abwechslungsreiches Aufgabengebiet
Die Mitarbeit in einem engagierten und motivierten Team eines modern aufgestellten kommunalen Bauhofes
Eine unbefristete Beschäftigung
Einstellung nach persönlicher Qualifikation und Berufserfahrung nach den Regelungen des geltenden Tarifvertrages bis Entgeltgruppe TVöD EG 6. Weiterhin werden entsprechende Zulagen für Bereitschaftsdienste gezahlt.
Jahressonderzahlung und Teilnahme an der leistungsorientierten Bezahlung
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
Möglichkeit einer zusätzlichen Altersversorgung (Entgeltumwandlung)
Weiterbildungsmöglichkeiten zur Qualifizierung und Spezialisierung
Die Stadt Neukirchen möchte die Gleichstellung der Frau im Berufsleben verwirklichen und begrüßt daher besonders Bewerbungen von Frauen. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse usw.) ist bis zum 17.04.2025 zu richten an den
Magistrat der Stadt Neukirchen
Personalamt • Am Rathaus 10 • 34626 Neukirchen
oder per E-Mail an stadtverwaltung@neukirchen.de
Die Bewerbungsunterlagen sind ohne Bewerbungsmappen, Schnellhefter oder Klarsichthüllen einzureichen. Weiterhin können die Bewerbungsunterlagen nach dem Auswahlverfahren nur bei Vorliegen eines ausreichend frankierten Umschlags zurückgesandt werden.