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Knüll-Schwalm-Bote
Ausgabe 14/2024
N-Aus dem Rathaus wird berichtet
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Niederschrift

Nachstehende Niederschrift wird hiermit gemäß § 8 der Hauptsatzung der Stadt Neukirchen in der zurzeit gültigen Fassung bekannt gemacht.

Neukirchen, 27.03.2024

gez.
Marian Knauff,
Bürgermeister

Niederschrift

über die Sitzung der

Stadtverordnetenversammlung neukirchen

Datum

Uhrzeit

Ort

01.02.2024

19:30

Rathaus Neukirchen, Sitzungssaal,

Anwesend (stimmberechtigt):

1. Arndt, Holger (Grüne)

2. Berg, Willi (SPD)

3. Bernhardt, Gerd (SPD)

4. Diebel, Markus (SPD)

5. Dr. Eisenhut, Lars (CDU)

6. Falk, Carmen (CDU)

7. Fanelli, Marco (UBL)

8. Glänzer, Bernd (CDU)

9. Göbel, Gisbert (SPD)

10. Gregor, Anna (CDU)

11. Hertel, Torsten (SPD)

12. Hübl, Sven (FWG)

13. Ide, Caroline (CDU)

14. Jöckel, Aaron (CDU)

15. Keßler, Philipp (CDU)

16. Klagholz, Julian (SPD)

17. Klee, Carsten (FDP)

18. Klippert, Matthias (SPD)

19. Knell, Wiebke (FDP)

20. Dr. Köhler, Lisa Marie (FDP)

21. Leo, Nora (Grüne)

22. Lohre, Tobias (UBL)

23. Selentschik, Holger (SPD)

24. Theune, Martin (CDU)

25. Winter, Florian (UBL)

26. Zimmermann, Oliver (FDP)

27. Zulauf, Ullrich (FWG)

Es fehlte entschuldigt:

1. Biernacki, Adam (SPD)

2. Itzenhäuser, Frank (FWG)

3. Knierim, Horst (UBL)

4. Knoch, Jörg (FWG)

Anwesende Mitglieder

des Magistrates:

1. Knauff, Marian

2. Lepper, Jürgen (CDU)

3. Backes, Herbert (CDU)

4. Bock, Rosalie (FWG)

5. Kniese, Reinhard (SPD)

6. Reich, Helmut (FDP)

Außerdem anwesend

(nicht stimmberechtigt):

1. Glänzer, Beate

2. Knoch, Philipp

3. Zuhörer, 1

Schriftführer(in):

Glänzer Beate

Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung waren durch Einladung vom 18. Januar 2024 unter Mitteilung der Tagesordnung auf Donnerstag, 1. Februar 2024, 19:30 Uhr einberufen worden. Tag, Ort und Uhrzeit der Sitzung sowie die Tagesordnung waren öffentlich bekannt gegeben. Das Gremium war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Tagesordnung

1.

Genehmigung der Niederschrift der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023

2.

Beratung und Beschlussfassung über die Beschlussfassung einer Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung)

3.

Erneute Beratung und Beschlussfassung über den Antrag auf Kauf eines Grundstücks in der Gemarkung Neukirchen, Flur 24, Flurstück 78 - ehemalige Tennisplätze

4.

Beratung und Beschlussfassung über eine Sondervereinbarung zur Abrechnung von Abwassergebühren

5.

Beratung und Beschlussfassung über eine Satzung zur Unterbringung von Obdachlosen in der Stadt Neukirchen (Obdachlosensatzung)

6.

Beratung und Beschlussfassung über das Konzept "Smart City/Smart Region - Umsetzung in der Stadt Neukirchen"

7.

Beratung und Beschlussfassung über die Übertragung der Haushaltsmittel vom Kindergarten "Sausewind" in Riebelsdorf

8.

Vorlage des Entwurfes des Wirtschaftsplanes der Stadtwerke Neukirchen für das Geschäftsjahr 2024

9.

Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung 2024 mit -plan

10.

Unterrichtungen und Anfragen

11.

Anwesenheitsliste

Stadtverordnetenvorsteher Berg begrüßt die Sitzungsteilnehmer und spricht einige nachträgliche Geburtstagsglückwünsche aus.

Zum Gedenken an Herrn Jean Zulauf, Stadtverordneter in den Jahren 1993 - 1997, erheben sich die Anwesenden von den Plätzen.

Anlässlich des jährlichen Gedenktages an die Opfer des Nationalsozialismus wird an die vielen Menschen, die während der nationalsozialistischen Herrschaft ermordet wurden, erinnert. Am 27. Jan. 1945 war das Konzentrationslager Auschwitz von sowjetischen Truppen befreit worden.

Punkt 1

Genehmigung der Niederschrift der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023

Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt das Protokoll der Stadtverordnetensitzung vom 14.12.2023.

Abstimmungsergebnis

25 Jastimmen

0 Neinstimmen

0 Enthaltungen

Punkt 2

Beratung und Beschlussfassung über die Beschlussfassung einer Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung)

Beschluss

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Befreiung von der Beitragspflicht bei Geschäftsreisenden und die Höhe des Kurbeitrages bei Erwachsenen in Höhe von 1,00 € bestehen zu lassen. Die Höhe des Kurbeitrages bei Kindern bis einschließlich 15 Jahren wird von 0,15 € auf 0,00 € festgesetzt. Die beigefügte Neufassung der Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) ist Bestandteil des Beschlusses. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 14.12.2018 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis

26 Jastimmen

0 Neinstimmen

1 Enthaltungen

Punkt 3

Erneute Beratung und Beschlussfassung über den Antrag auf Kauf eines Grundstücks in der Gemarkung Neukirchen, Flur 24, Flurstück 78 - ehemalige Tennisplätze

Beschluss

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Beschluss vom 04.03.2021 über den Verkauf des städtischen Grundstückes Gemarkung Neukirchen, Flur 24, Flurstück 78 mit einer Größe von 2.023,00 m² zurück zu nehmen. Der Antragsteller ist trotz mehrfacher Aufforderung seit mehr als 3 Jahren nicht bereit einen Kaufvertrag abzuschließen.

Nachstehender Beschluss wird aufgehoben:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, das städtische Grundstück Gemarkung Neukirchen, Flur 24, Flurstück 78 mit einer Größe von 2.023,00 m² zu den nachstehenden Kaufbedingungen zu verkaufen:

Bodenrichtwertkarte Baugrundstücke (voll erschlossen) im Bereich der Klingelbach: 55,00 €/m²

  • abzgl. Erschließungsbeitrag Abwasser: 4,05 €/m² (bisher kein Anschluss)
  • abzgl. Erschließungsbeitrag Wasser: 1,84 €/m² (bisher nur Gartenwasseranschluss)
  • 55,00 €/m² - 4,05 €/m² - 1,84 €/m² = 49,11 €/m² x 2.023,00 m² = 99.349,53 € abzgl. Entsorgungskosten 7.500 € (Tennenbelag) = 91.849,53 €
  • Grundstückspreis 45,40 €/m² x 2.023,00 m² = 91.849,53 €

Die Beiträge für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlage werden durch gesonderte Bescheide erhoben (lt. derzeit gültigen Satzungen: Wasser = 1,84 €/m² plus Umsatzsteuer in der derzeit gültigen Höhe, Abwasser = 4,05 €/m²).

Die Kosten für die Durchführung des Kaufvertrages sowie alle Nebenkosten sind von dem Käufer zu tragen.

Die Kosten für das Bauleitverfahren sind durch den Käufer zu tragen.

Abstimmungsergebnis

27 Jastimmen

0 Neinstimmen

0 Enthaltungen

Punkt 4

Beratung und Beschlussfassung über eine Sondervereinbarung zur Abrechnung von Abwassergebühren

Beschluss

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, der ortsansässigen Firma, für das Betriebsgelände in der Bahnhofstraße Neukirchen ab dem 01.11.2023 das über den Frischwasserverbrauch des eigenen Brunnens hinausgehende eingeleitete Grundwasser/Fremdwasser in das Abwassernetz der Stadtwerke Neukirchen (interner Zähler Trockenmilchwerk) mit dem jeweils aktuellen Gebührensatz des Niederschlagswassers zu berechnen.

Abstimmungsergebnis

27 Jastimmen

0 Neinstimmen

0 Enthaltungen

Punkt 5

Beratung und Beschlussfassung über eine Satzung zur Unterbringung von Obdachlosen in der Stadt Neukirchen (Obdachlosensatzung)

Beschluss

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die beigefügte Satzung zur Unterbringung von Obdachlosen in der Stadt Neukirchen.

Der Entwurf der Obdachlosensatzung ist Bestandteil des Beschlusses. Die Satzung tritt rückwirkend zum 29.11.2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis

27 Jastimmen

0 Neinstimmen

0 Enthaltungen

Punkt 6

Beratung und Beschlussfassung über das Konzept "Smart City/Smart Region - Umsetzung in der Stadt Neukirchen"

Beschluss

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das Konzept "Smart City/Smart Region - Konzept zur Umsetzung in der Stadt Neukirchen" zur Umsetzung des Förderantrags im Programm „Smarte Kommunen und Regionen im Programm Starke Heimat Hessen“ (HA-Nr. 224/23). Im Konzept soll die Bestätigung enthalten sein, dass die Messungen für die Prädikatisierung anerkannt werden. Zusätzlich soll eine Kosten-/Nutzungsrechnung für die Straßenbeleuchtung im Konzept aufgeführt werden. Der Entwurf des Konzepts ist Bestandteil des Beschlusses.

Der Bauausschuss ist zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis

27 Jastimmen

0 Neinstimmen

0 Enthaltungen

Punkt 7

Beratung und Beschlussfassung über die Übertragung der Haushaltsmittel vom Kindergarten "Sausewind" in Riebelsdorf

Beschluss

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Restmittel in Höhe von ca. 520.000,00 € für den Neubau des Kindergartens Riebelsdorf in das Haushaltsjahr 2024 zu übertragen und ebenfalls für die Herrichtung und Gestaltung der Außenflächen der Kindergärten „Villa Kunterbunt“ und Klingelbach zur Verfügung zu stellen. Der Magistrat wird beauftragt, ein entsprechendes Konzept für die Gestaltung der Außenanlagen der Kindergärten der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis

27 Jastimmen

0 Neinstimmen

0 Enthaltungen

Punkt 8

Vorlage des Entwurfes des Wirtschaftsplanes der Stadtwerke Neukirchen für das Geschäftsjahr 2024

Bürgermeister Knauff stellt den Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Geschäftsjahr 2024 zusammen mit dem Entwurf der Haushaltssatzung 2024 mit -plan zusammengefasst in seiner Haushaltsrede vor, siehe unter Tagesordnungspunkt 9.

Punkt 9

Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung 2024 mit -plan

Bürgermeister Knauff stellt den Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Geschäftsjahr 2024 zusammen mit dem Entwurf der Haushaltssatzung 2024 mit -plan zusammengefasst in seiner Haushaltsrede wie folgt vor:

„Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

liebe Gäste,

im Namen des Magistrats bzw. der Betriebskommission bringe ich den Haushaltsplan und den Wirtschaftsplan mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 ein.

Der Jahresabschluss 2022, der u. a. ein wichtiger Bestandteil für die Genehmigung des heute vorgelegten Haushaltsplans ist, wurde mit Magistratsbeschluss vom 08.08.2023 aufgestellt und dem Rechnungsprüfungsamt des Schwalm-Eder-Kreises zur Überprüfung vorgelegt.

Kommen wir nun inhaltlich zum Haushalt 2024 der Stadt Neukirchen und beginnen wir mit den wesentlichen Eckpunkten:

Der Haushaltsplan 2024 ist trotz eines Fehlbetrages von -142.940 Euro in einem guten Zustand und auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorjahr.

Der Gesamtbetrag der Erträge hat ein Volumen von 15.436.835 Euro und der Gesamtbetrag der Aufwendungen hat ein Volumen von -14.579.775 Euro.

An Investitionen stehen für das Jahr 2024 Auszahlungen in Höhe von -5.402.320 Euro an.

Dem gegenüber stehen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 697.000 Euro. Daraus resultiert eine Kreditaufnahme für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von -4.705.320 Euro. Für die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit, d. h. für die Tilgung der Kredite und der Hessenkasse werden -978.070 Euro veranschlagt.

Der Haushaltsplanentwurf 2024 prognostiziert im Gesamtfinanzhaushalt einen Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 5.146.045 Euro.

Trotz des Fehlbedarfs im Gesamtergebnishaushalt kann durch Rückgriff auf die ordentlichen Rücklagen und der frei vorhandenen Liquidität der Haushaltsplan 2024 ausgeglichen werden.

Wir wollen die Attraktivität unserer Heimatstadt Neukirchen im Knüllgebirge für unsere Bürgerinnen und Bürger sichern. Wir wollen und müssen kritische Infrastruktur für uns und unsere Kinder und Enkel sichern und erhalten. In dieser Hinsicht scheint der Haushaltsplan 2024 angemessen.

Wir wollen weiterhin das Portemonnaie der Bürgerinnen und Bürger so wenig wie möglich belasten.

Dabei ist es sehr positiv, dass wir die Grundsteuern A und B mit 440 Punkten sowie die Gewerbesteuer mit 400 Punkten konstant halten können. Um es deutlich zu formulieren, während wir in vielen Bereichen des privaten Konsums, wie Lebensmittel, Kraftstoff, Strom und Heizung teilweise erhebliche Preissteigerungen zu verzeichnen haben, können wir die Grundsteuer stabil halten. Und wir liegen damit mittlerweile bei den Grundsteuern im unteren Bereich. Denn, viele Kommunen im Schwalm-Eder-Kreis waren aktuell gezwungen, teilweise deutliche Grundsteuererhöhungen zu beschließen.

Gemeinsam werden wir transparent in diesem Jahr die Neuregelung der

Grundsteuer ab dem Jahr 2025 beraten.

Bevor wir nun im Detail auf den Haushalt 2024 schauen, lassen Sie uns vorher gemeinsam die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen einordnen:

Die Corona Krise und die Folgen der Pandemie haben den Kommunen deutschlandweit schwere Einbußen gebracht.

Insbesondere die Gewerbesteuer brach in vielen Kommunen stark ein. Neukirchen blieb von dieser Entwicklung glücklicherweise nicht nur verschont: Bei der Gewerbesteuer konnten in 2021, 2022 und auch in 2023 Mehrerträge erzielt werden.

Die Stadt Neukirchen hat in den vergangenen Jahren ein solides finanzielles Fundament geschaffen. Wir konnten ausreichende, ordentliche sowie außerordentliche Rücklagen erzielen, sodass die finanzielle Lage aktuell als "ordentlich" beurteilt werden kann.

Die Hochrechnungen 2023 der Gewerbesteuereinnahmen und der Einkommenssteueranteile sind Planungsgrundlage für das Jahr 2024.

Der Kalkulation der Steuereinnahmen liegt der Finanzplanungserlass basierend des Hessischen Ministeriums des Innern und Sport zu Grunde. Bei der Einkommenssteuer und Umsatzsteuer rechnen wir in 2024 mit Mehreinnahmen in Höhe von rund 72.000 Euro. Die Gewerbesteuer wurde nach der kontinuierlichen, sehr guten Entwicklung in den Vorjahren mit einem leicht erhöhten Ansatz von 2,4 Mio. Euro geplant.

Der seit vielen Jahren vorhandene Investitionsstau bei unserer Infrastruktur in Neukirchen wirkt sich weiter auf den Haushalt aus.

Die Abschreibungen werden nach dem erfolgreichen Abschluss des Neubaus der Kindertagesstätte Sausewind, der in diesem Jahr geplanten Fertigstellung des Feuerwehrhauses Riebelsdorf/Rückershausen und der geplanten Straßenbaumaßnahmen steigen. Bei den ganzen geplanten Investitionen ist es schwierig geworden, mehrere Angebote für ein Gewerk zu bekommen und zeitnah Handwerker und Fachbüros aufgrund enormer Auslastung zu beauftragen.

Der Ergebnishaushalt ist in 2024 im Vergleich zum Vorjahr insbesondere durch zwei Faktoren stärker belastet.

  1. Durch die gestiegenen Personalaufwendungen, die gegenüber dem Vorjahr um 458.400 Euro auf insgesamt -4.483.900 Euro ansteigen sind.
  2. Durch eine eventuelle Erhöhung der Kreis- und Schulumlage, welche Mehraufwendungen für uns in Höhe von rund 156.000 Euro bedeuten.

Dabei sollten wir die Personalaufwendungen als „Investition“ in unsere Zukunft sehen und zu dieser Investition gehört ein modernes Personalmanagement. Und dazu gehören besonders unsere Kindertagesstätten in Neukirchen.

Dies ist ein entscheidender Erfolgsfaktor, wenn es darum geht Fachkräfte zu gewinnen und zu binden!

Mit der Beauftragung der Phase II der Organisationsanalyse bei der ekom21 und der geplanten Schaffung und Gestaltung neuer Strukturen bieten wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine zukunftsfähige Arbeits- und Führungskultur und sichern so Fachkräfte in unserer Stadtverwaltung. Das ist mir persönlich sehr wichtig! Für 2024 sind neue Stellen im Bereich der Raumpflege eingeplant worden.

Kommen wir zu unseren Investitionen in unserer Infrastruktur:

Das von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Straßensanierungskonzept wird die Maßnahmen der Folgejahre begründen und damit einen Großteil der künftig zur Verfügung stehenden Investitionsmittel binden.

Schauen wir auf den Brandschutz:

Hier müssen wir 2 Löschwasserzisternen einmal im Gewerbegebiet Wurmgarten/Industriegebiet Werk Nausis und einmal im Gewerbegebiet Riebelsdorf bei dem Palettenhandel, gebaut werden. Hier reden wir von einer Investitionssumme in Höhe von 900.000 Euro, um die Löschwasserversorgung in diesen Bereichen zu sichern.

Das beschlossene und genehmigte Integrierte Kommunale Entwicklungskonzept (IKEK), unser kleiner Masterplan, wird u.a. hier wichtige Weichen für die künftige, bedarfsgerechte Entwicklung der Stadt Neukirchen und notwendigen Funktionen stellen. Nochmals ein herzliches Dankeschön an alle, die in der Konzeptphase an der Erarbeitung mitgewirkt haben. Insgesamt kann die Stadt Neukirchen für kommunale Vorhaben bis einschließlich 2028 von einer Gesamtfördersumme von 1,5 Mio. Euro ausgehen. Über die Projekte für 2024 haben Sie entschieden - damit kann es jetzt so richtig losgehen mit der Umsetzungsphase im Dorfentwicklungsprogramm.

Eigenbetrieb Stadtwerke Neukirchen

Ausblick auf das Jahr 2024

Der Eigenbetrieb „STADTWERKE NEUKIRCHEN“, der die Spartenbereiche Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Bauhof umfasst, stellt in diesem Jahr einen Wirtschaftsplan für alle drei Spartenbereiche auf. Dieser schließt im Erfolgsplan wie folgt ab:

  1. Wasserversorgung

Erfolgsplan

Erträge

896.201,00 €

Aufwendungen

- 892.084,00 €

Überschuss

4.117,00 €

Vermögensplan

Einzahlungen

312.071,00 €

Auszahlungen

- 2.737.601,00 €

Saldo/Zahlungsmittelbedarf

- 2.425.530,00 €

2. Abwasserbeseitigung

Erfolgsplan

Erträge

1.687.668,00 €

Aufwendungen

- 1.684.428,00 €

Überschuss

3.240,00 €

Vermögensplan

Einzahlungen

881.204,00 €

Auszahlungen

- 5.203.588,00 €

Saldo/Zahlungsmittelbedarf

- 4.322.384,00 €

3. Bauhof

Erfolgsplan

Erträge

1.075.596,00 €

Aufwendungen

- 1.072.596,00 €

Überschuss

3.000,00 €

Vermögensplan

Einzahlungen

92.916,00 €

Auszahlungen

- 382.629,00 €

Saldo/Zahlungsmittelbedarf

- 289.713,00 €

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsplan 2023 zur Finanzierung der Ausgaben in den Vermögensplänen erforderlich ist, wird

bei der Wasserversorgung auf

2.425.530,00

bei der Abwasserbeseitigung auf

4.322.384,00

bei dem Bauhof auf

289.713,00

insgesamt auf

7.037.627,00 €

festgesetzt.

KASSENKREDITE

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsplan 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000,00 € festgesetzt.

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 14.12.2023 die Wassergebühren von 2,53 € (brutto) auf 2,64 € (brutto) zum 01.01.2024 kostendeckend erhöht. Weiterhin wurden die Abwassergebühren von 2,44 €/m³ auf 2,70 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr von 0,54 €/m² auf 0,57 €/m³ zum 01.01.2024 kostendeckend erhöht.

Schwerpunkt bei den Investitionen im Wirtschaftsplan des Geschäftsjahres 2024 sind u. a. mit den bereits genannten Straßenbaumaßnahmen zusammenhängenden Sanierungen der Wasser- und Abwasserleitungen, der Bau der Verbindungsleistung zwischen Hauptschwenda und Christerode (Wasserleitung), die Planungskosten OD Neukirchen B 454 (Wasser- und Abwasser), die Erneuerung der Ortsdurchfahrt Christerode (Wasser), die Versuchsbohrung Brunnen Seigertshausen (Wasser), die TV-Untersuchung der Abwasserkanäle, die Sanierung der Kanäle in der Wasserschutzzone III, die Sanierung der Kläranlage in Riebelsdorf und Seigertshausen und die Ersatzbeschaffungen im Bereich des Fuhrparks des städtischen Bauhofs.

Ein kurzes Fazit zum dem Haushaltsplan bzw. Wirtschaftsplan:

Die Grundsteuern A und B sowie die Gewerbesteuer bleiben stabil.

Die Gebühren sind stabil bis auf eine Anpassung beim Wasser, Abwasser und bei der Niederschlagswassergebühr.

Steigende Kosten in Folge des Sanierungsstaus der zahlreichen Liegenschaften und der Infrastruktur (insbesondere Straßenbauprogramm) sowie die wichtige Pflichtaufgabe, im Sinne der

Daseinsvorsorge eine ausreichende Kinderbetreuung und den Brandschutz zu garantieren, belasten diesen und die zukünftigen Haushalte immer mehr.

Gleichzeitig bietet das Förderprogramm Dorfentwicklung die Chance unsere Stadtteile in Neukirchen zu entwickeln und zu stärken.

Intensives Abwägen zwischen dringend notwendigen Pflichtleistungen und freiwilligen Leistungen wird jetzt und auch in Zukunft, gerade im Hinblick auf die vorhandenen Personalressourcen in der Stadtverwaltung, unabdingbar sein.

Mit politischer Prioritätensetzung und Abwägungen hat die Stadt Neukirchen das Potenzial sich zukunftsfähig aufzustellen und die Attraktivität des Ortes zu sichern.

Zum Schluss meiner Haushaltsrede möchte ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt Neukirchen, des Gemeindeverwaltungsverbandes „Südlicher Knüll“, des Eigenbetriebs und der städtischen Kindergärten für ihren unermüdlichen Einsatz für unsere Stadt, die Menschen und das Gemeinwohl danken.

Ein großes Dankeschön auch an den Magistrat - die vertrauensvolle, intensive und stets konstruktive Zusammenarbeit schätze ich sehr.

Auch Ihnen, der Stadtverordnetenversammlung, danke ich von Herzen für die wichtige, politische Arbeit, die Sie alle ehrenamtlich erbringen. Auch das wird manches Mal vergessen.

Für 2024 wünsche ich uns ein gutes, politisches Miteinander.

Weiterhin wünsche ich uns zunächst eine erfolgreiche und konstruktive

Haushaltsberatung in den kommenden Wochen mit dem Ziel, den Haushalt 2024 und den Wirtschaftsplan 2024 in der Stadtverordnetenversammlung am 07. März 2024 zu verabschieden.

Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit.“

Punkt 10

Unterrichtungen und Anfragen

Punkt 11

Anwesenheitsliste

Sitzungsende: 20:22 Uhr

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Willi Berg, Stadtverordnetenvorsteher

Beate Glänzer, Schriftführerin