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Knüll-Schwalm-Bote
Ausgabe 14/2025
Gemeindeverwaltungsverband "Südlicher Knüll"
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Niederschrift

Bürgerversammlung

Sitzung vom

Datum

Uhrzeit

Ort

21.03.2024

19:00

Großsporthalle der Steinwaldschule

Anwesend (stimmberechtigt):

1. Berg, Willi (SPD)

Außerdem anwesend

(nicht stimmberechtigt):

1. Bock, Rosalie (FWG)

2. Knoch, Philipp

3. Knauff, Marian

4. Kniese, Reinhard (SPD)

5. Fiedler, Thomas

6. Korell, Jonas

7. Lepper, Jürgen (CDU)

8. Reich, Helmut (FDP)

9. Schaub, Dietmar

10. Schütterle, Martin (Grüne)

11. Wagner, Klaus

12. Zuhörer: 215,

Schriftführer(in):

Schaub, Dietmar

Die Mitglieder der Bürgerversammlung waren durch Einladung vom 13.03.2024 unter Mitteilung der Tagesordnung auf Donnerstag, 21. März 2024, 19:00 Uhr einberufen worden. Tag, Ort und Uhrzeit der Sitzung sowie die Tagesordnung waren öffentlich bekannt gegeben. Das Gremium war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Tagesordnung

1.

Bürgerversammlung zum Bürgerentscheid am 09.06.2024 "Zusammenschluss von Neukirchen, Oberaula und Ottrau"

Punkt 1

Bürgerversammlung zum Bürgerentscheid am 09.06.2024 "Zusammenschluss von Neukirchen, Oberaula und Ottrau"

Stadtverordnetenvorsteher Willi Berg begrüßt Herrn Fiedler von der Firma Komprax Result sowie die Bürgermeister Marian Knauff (Stadt Neukirchen), Klaus Wagner (Gemeinde Oberaula) und Jonas Korell (Gemeinde Ottrau). Die zahlreich erschienenen Bürgerinnen und Bürger werden ebenso herzlich willkommen geheißen.

Stadtverordnetenvorsteher Berg erteilt Herrn Fiedler das Wort. Herr Fiedler hat gemeinsam mit Frau Möller die Machbarkeitsstudie erstellt. In der Studie wird die aktuell vorherrschende Situation der einzelnen Kommunen beschrieben sowie die Wirkungen und Bedingungen einer Fusion erläutert. Herr Fiedler erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation die aktuelle Situation in Bezug auf die Fusion und geht auf die in den einzelnen Kommunen vorhandenen Rahmenbedingungen ein.

Nach der etwa einstündigen Präsentation wurden folgende Fragen gestellt:

1. Frage: Wieviel Kommunen gibt es in Hessen? Wieviel Kommunen haben bis jetzt fusioniert?

Antwort: Es gibt mehr als 420 Kommunen in Hessen. Einen positiven Zusammenschluss konnten bisher nur erreichen:

Stadt Oberzent

Zusammenschluss der Stadt Beerfelden und der Gemeinden Hesseneck, Rothenberg und Sensbachtal zur neuen Stadt Oberzent.

Gemeinde Wesertal

Zusammenschluss der Gemeinden Oberweser und Wahlsburg zur neuen Gemeinde Wesertal.

Gemeinde Allendorf/Eder

Fusion der Gemeinden Allendorf/Eder und Bromskirchen. Eingliederung der Gemeinde Bromskirchen in die Gemeinde Allendorf/Eder.

2. Frage: Was bringt ein Zusammenschluss?

Identifikation der Menschen mit der Ortspolitik geht verloren. Nur schwer ist eine Kontrolle der Verwaltung möglich. Es setzt eine Demokratieverdrossenheit ein. Rechtspopulisten bekommen Aufwind. Kommune verliert ihre Selbständigkeit. Identität geht verloren, da Neukirchen als Stadtname untergeht. Kunstgebilde ist räumlich zu groß. Die örtlichen Belange, besonders in den kleineren Dörfern, werden bei den dann „neuen“ 37 Stadtverordneten untergehen. Auch leben in der Fläche zu wenig Einwohner. Wo sollen die Vorteile einer Fusion liegen?

Antwort: Jetzige und künftige Verwaltungsaufgaben können am besten nur gemeinsam erledigt werden. Die neue Kommune verfügt über mehr finanzielle Mittel, die sie zielgerichtet für die Bürgerinnen und Bürger einsetzen kann. Sach- und Personalkosten können eingespart werden. Über die Verwendung der Mittel entscheiden dann die „neuen“ Gremien. Höchstes Gremium ist die neue Stadtverordnetenversammlung mit 37 Stadtverordneten.

3. Frage: Es werden Bedenken zur Größe der neuen Kommune geäußert: Das Gebilde ist riesengroß. Auf einer Riesenfläche leben vergleichsweise wenig Einwohner. Für die Menschen besteht dann immer weniger die Möglichkeit mit dem Bürgermeister direkt in Kontakt zu kommen. Wie soll trotzdem ein geringes Maß an Bürgernähe erreicht werden?

Antwort: Die Rathäuser in den einzelnen Kommunen sollen als Anlaufstation für die Bürgerinnen und Bürger erhalten bleiben. Es findet aber eine Spezialisierung der einzelnen Bereiche statt. So werden dann nicht mehr alle Dienstleistungen einer Kommune an allen drei Standorten verfügbar sein. Da das Gebiet der neuen Kommune deutlich größer ist, wird es für den Bürgermeister natürlich schwieriger, in allen Stadtteilen und bei allen Veranstaltungen präsent zu sein. Die Bürgernähe soll aber weiterhin gewährleistet werden. So ist geplant, die neuen Ortsbeiräte mit einem eigenen Budget auszustatten. Man ist dadurch direkt vor Ort im jeweiligen Stadtteil handlungsfähig und kann kleinere Dinge selbst regeln.

4. Frage: Was passiert mit den unterschiedlichen Gebühren für Wasser und Abwasser der einzelnen Kommunen? Werden diese angeglichen? Welche Auswirkung haben die noch anstehenden Investitionen für Wasser und Abwasser der Gemeinden Ottrau und Oberaula auf die Gebührenhöhe? Wer zahlt die Kosten für die Umstellung der Firmenadressen für die Beklebung von Firmenfahrzeugen, die Umstellung des Internet-Auftritts und die Umstellung von Rechnungs- und Briefvordrucken?

Antwort: Es besteht die Möglichkeit, für die einzelnen Kommunen und Stadtteile Abrechnungsgebiete einzurichten. So ist es möglich, unterschiedliche Gebühren festzusetzen. So können auch die unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten bei den Investitionen und der späteren Abschreibung berücksichtigt werden. Die anstehenden Investitionen in die Wasser- und Abwasseranlagen der Gemeinde Ottrau und Oberaula fließen in Form von späteren Abschreibungen in die entsprechenden Jahresabschlüsse ein und haben dann Einfluss auf die Gebühren für Wasser und Abwasser der Gemeinden Ottrau und Oberaula. Bürgemeister Wagner weist darauf hin, dass die derzeitigen Abrechnungsgebiete bestehen bleiben sollen.

Die Kosten der Umstellung von Rechnungs- und Briefvordrucken, Internet-Auftritt und Fahrzeugbeklebung trägt jeder Gewerbetreibende selbst. Die Gemeinde Allendorf/Eder hat ihren Gewerbetreibenden diesbezüglich Zuschüsse gegeben. Ob hier Zuwendungen des Landes gezahlt werden, steht noch nicht fest.

5. Frage: Hat das Beratungsunternehmen Komprax Result schon einmal einen beabsichtigten Zusammenschluss nicht empfohlen?

Antwort: Der Zusammenschluss der Gemeinden Fronhausen, Weimar und Lohra wurde nach Prüfung nicht empfohlen, da die vorhandenen Bedingungen zu unterschiedlich waren. Empfohlen wird ein Zusammenschluss nur dann, wenn dieser sinnvoll erscheint.

6. Frage: Durch den Zusammenschluss sollen Stellen eingespart werden. Bisher ist aber festzustellen, dass sich seit Beginn der Zusammenarbeit die Anzahl der Stellen erhöht hat.

Antwort: Durch die derzeitige Situation kommt es im Hinblick auf die Verwaltungsorganisation noch zu einer Mehrbelastung für die Kommunen. So müssen z. B. nach wie vor noch 5 Haushaltspläne mit Finanzbuchhaltung und Jahresabschlüssen (3 Kommunen, Stadtwerke Neukirchen, Gemeindeverwaltungsverband) erstellt werden. Außerdem ist festzustellen, dass immer mehr Aufgaben des Staates von „oben nach unten“ durchgereicht werden und die Kommunen letztlich für die Erledigung verantwortlich sind. Durch den Zusammenschluss soll erreicht werden, dass durch eine straffe Organisation klare Zuständigkeiten gebildet werden können. Es gibt in Zukunft auch nur noch einen Haushaltsplan mit den schon erwähnten positiven Folgen.

7. Frage: Bisher gibt es keinen Zusammenschluss von Kommunen, die über getrennte Gebühren für Wasser und Abwasser verfügen. Hier stellt sich die Frage, wie sich die Gebühren für Neukirchen in Zukunft darstellen?

Antwort: Bei den Gemeinden Allendorf/Eder und Bromskirchen wurden unterschiedliche Gebühren festgesetzt. Ob dies zum jetzigen Zeitpunkt noch Bestand hat, kann nicht gesagt werden. Es steht der neuen Stadtverordnetenversammlung und dem neuen Magistrat offen, für die unterschiedlichen Stadtteile oder Ortslagen unterschiedliche Gebührensätze zu beschließen. Es bestehen zum jetzigen Zeitpunkt auch Wassergenossenschaften, die über ein eigenes Wasserversorgungsnetz und eigene Gebühren verfügen. Die genauen Bedingungen für die unterschiedliche Gebührenhöhe kann im Grenzänderungsvertrag festgeschrieben werden.

8. Frage: Die Menschen in Neukirchen identifizieren sich mit dem Städtenamen „Neukirchen“ und der langen Tradition. Es muss ein neuer künstlicher Stadtname gefunden werden. Dies stellt eine hohe Hürde besonders für die älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger dar.

Antwort: Ein neuer Stadtname muss gefunden werden. Dies erfolgt aber erst nach der Abstimmung über den Zusammenschluss am 09.06.2024 und der Neuwahl der neuen städtischen Gremien, die dann für die Beschlussfassung des neuen Stadtnamens zuständig sind.

9. Frage: Bleiben die Standorte für die Bauhöfe, die vorhandenen Fahrzeuge, Geräte und Maschinen sowie die bestehenden Schwimmbäder der einzelnen Kommunen erhalten?

Antwort: Die vorhandenen Bauhöfe bleiben erhalten. Dieses ist auch mit Rücksicht auf die großen Entfernungen zwischen den einzelnen Einrichtungen sinnvoll. Auch die vorhandenen Geräte und Fahrzeuge sollen in den einzelnen Standorten weiterhin vorgehalten werden. Es besteht nicht die Absicht, vorhandene Schwimmbäder zu schließen. Letztlich treffen die neu gewählten Gremien die notwendigen Entscheidungen hierzu.

10. Frage: Gibt es weitere Vorstellungen in Bezug auf künftige Kooperationspartner von umliegenden Kommunen, z. B. Gemeinde Willingshausen, Gemeinde Schrecksbach, Stadt Schwarzenborn?

Antwort: Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich interkommunale Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen entwickeln müssen. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist eine Ausweitung des Prozesses durch Einbeziehung weiterer Kommunen kein vorherrschendes Thema. Für die weitere Zukunft wird dies aber nicht ausgeschlossen.

11. Frage: Falls die Fusion der drei Kommunen nicht zustande kommt? Wie arbeiten die einzelnen Kommunen dann weiter?

Antwort: Eine weitere Zusammenarbeit ist im Rahmen des Gemeindeveraltungsverbandes unabhängig von einer Fusion möglich.

12. Frage: In Neukirchen wurden die Straßenbeiträge abgeschafft. Die Gemeinden Oberaula und Ottrau erheben unverändert die Straßenbeiträge von ihren Bürgern. Wie kann hier eine interkommunale Regelung für die Zukunft aussehen?

Antwort: Da in Neukirchen die Straßenbeiträge abgeschafft wurden, sollte dies auch in den anderen beiden Kommunen so erfolgen. Es kann hier nur eine einheitliche Lösung geben.

13. Frage: Die Verwaltung soll durch die Fusion verschlankt werden. Warum stellen jetzt die Gemeinde Oberaula und die Stadt Neukirchen je einen Büroleiter ein?

Antwort: Bei der Stelle in der Gemeindeverwaltung Oberaula handelt es sich um einen Sachbearbeiter im Haupt- und Personalamt.

Sitzungsende: 21:15 Uhr

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Willi Berg, Vorsitzender  —  Dietmar Schaub, Schriftführer(in)