Sitzung vom
| Datum | Uhrzeit | Ort |
| 17.04.2024 | 19:00 | Dorfgemeinschaftshaus Riebelsdorf |
| Anwesend (stimmberechtigt): | 1. Berg, Willi (SPD) |
| Außerdem anwesend (nicht stimmberechtigt): | 1. Knauff, Marian 2. Reich, Helmut (FDP) 3. Schaub, Dietmar 4. Schlemmer, Jörg (UBL) 5. Zuhörer: 79, |
| Schriftführer(in): | Schaub, Dietmar |
Die Mitglieder der Bürgerversammlung waren durch Einladung vom 10.04.2024 unter Mitteilung der Tagesordnung auf Mittwoch, 17. April 2024, 19:00 Uhr einberufen worden. Tag, Ort und Uhrzeit der Sitzung sowie die Tagesordnung waren öffentlich bekannt gegeben. Das Gremium war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Tagesordnung
| 1. | Bürgerversammlung zum Bürgerentscheid am 09.06.2024 "Zusammenschluss von Neukirchen, Oberaula und Ottrau" |
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Punkt 1
Bürgerversammlung zum Bürgerentscheid am 09.06.2024 "Zusammenschluss von Neukirchen, Oberaula und Ottrau"
Stadtverordnetenvorsteher Berg erteilt Herrn Fiedler das Wort. Herr Fiedler hat gemeinsam mit Frau Möller die Machbarkeitsstudie erstellt. In der Studie wird die aktuell vorherrschende Situation der einzelnen Kommunen beschrieben sowie die Wirkungen und Bedingungen einer Fusion erläutert. Herr Fiedler erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation die aktuelle Situation in Bezug auf die Fusion und geht auf die in den einzelnen Kommunen vorhandenen Rahmenbedingungen ein.
Nach einer Präsentation, die etwa 70 Minuten dauerte, wurden folgende Fragen gestellt:
1. Frage: Bei der in der Präsentation genannten Zahl an Planstellen wird nur die Stellenanzahl der Verwaltung genannt. Was ist mit den Stellen im Kita-Bereich? Wird bei den Kindertagesstätten auch eine Fusion umgesetzt?
Antwort: In den einzelnen Kommunen gibt es sehr unterschiedliche Bedingungen für die Betreuung der Kinder. So gibt es z. B. die Betreuung in kirchlicher Trägerschaft. Außerdem gibt es unterschiedliche Konzepte zur Umsetzung des Erziehungsauftrages. Deshalb wird derzeit davon abgesehen, auch im Bereich „Kindertagesstätten“, die Fusion umzusetzen.
2. Frage: In Ihrem Vortrag gehen Sie davon aus, dass fünf bis sechs Stellen durch die Fusion eingespart werden können. Die interkommunale Zusammenarbeit läuft nun schon über 10 Jahre. Bisher wurden keine Stellen eingespart, sondern die Anzahl der Stellen wurde ausgeweitet. Wie ist dies zu erklären?
Antwort: Der Gemeindeverwaltungsverband hat eine Reihe von Aufgaben, die nicht vereinheitlicht werden konnten. So sind z. B. fünf Buchungskreise (Stadt Neukirchen, Gemeinde Oberaula, Gemeinde Ottrau, Gemeindeverwaltungsverband, Stadtwerke Neukirchen) zu buchen, fünf Jahresabschlusse zu erstellen und fünf Prüfungen durchzuführen. Außerdem ist die Gremienarbeit für die vielen Gremien: Gemeindevorstände, Magistrat, Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlung, Vorstand und Vertreterversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes zu organisieren und zu managen. Außerdem kam die Umstellung auf die kaufmännische Buchführung hinzu, die ebenfalls umgesetzt werden musste. Zusätzliche Aufgaben wie Digitalisierung und Flüchtlingssituation müssen ebenfalls bewältigt werden.
3. Frage: Wir haben im Vortrag gehört, dass Stellen in der Verwaltung eingespart werden sollen. Was passiert mit den Bürgermeistern? Hier wird in der neuen Kommune doch nur noch ein Bürgermeister benötigt oder ist daran gedacht künftig einen hauptamtlichen Ersten Stadtrat zu beschäftigen?
Antwort: Die derzeitigen Bürgermeister sind direkt gewählt und erhalten bis zum Ende ihrer Wahlzeit die ihnen zustehende Besoldung. Die Bürgermeister, die in der Folge nicht Bürgermeister der neuen Kommune sind, verstärken für den Rest ihrer Wahlzeit die Dienststellenleitung der neuen Kommune. Es besteht rechtlich die Möglichkeit, dass in der neuen Kommune die Position eines neuen hauptamtlichen Ersten Stadtrates neu installiert wird. Dies ist dann Angelegenheit der Gremien der neuen Kommune durch entsprechende Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung. Ob dies sinnvoll ist muss dann die Politik der neuen Kommune entscheiden.
4. Frage: In den einzelnen Kommunen gibt es unterschiedliche Steuersätze und Gebühren für Friedhöfe sowie Wasser und Abwasser. Werden diese in Zukunft vereinheitlicht?
Antwort: Die unterschiedlichen Steuersätze der Grundsteuer werden vereinheitlicht. Bei den Friedhofsgebühren bietet es sich an den Anteil der Kosten für Verwaltungsleistungen einheitlich zu gestalten. Der restliche Kostenaufwand ist je nach Friedhof und Kommune sehr unterschiedlich. Deshalb sollten in diesem Bereich unterschiedliche Gebührensätze festgesetzt werden. Dies trifft auch auf die sehr unterschiedlichen Bedingungen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zu. Auch hier ist es sinnvoll, unterschiedliche Gebührensätze für die einzelnen Abrechnungsgebiete festzulegen. Für die Festlegung der Gebührensätze ist die neue Stadtverordnetenversammlung zuständig. Unterschiedliche Gebühren können auch im Grenzänderungsvertrag festgelegt werden. Hier kann auch eine Festlegung über den Zeitraum erfolgen, für den die unterschiedlichen Gebühren gelten sollen.
5. Frage: In Neukirchen wurden die Straßenbeiträge abgeschafft. In den anderen Kommunen werden diese noch erhoben. Wie sieht hier die Lösung aus?
Antwort: Hier ist es sinnvoll, die Straßenbeiträge in Ottrau und Oberaula ebenfalls abzuschaffen. Man muss überlegen, dass bei einer Abschaffung der Beiträge die daraus resultierenden Einnahmen fehlen. Dies führt dann zwangsläufig zu einer Erhöhung der Grundsteuerhebesätze.
6. Frage: In Bezug auf das Anlagevermögen fällt auf, dass dies im Vergleich von Neukirchen zu den beiden anderen Kommunen deutlich niedriger ist. Wie ist dies zu erklären?
Antwort: Die beiden kleineren Kommunen haben in den letzten Jahren viel investiert. Dies hat zur Folge, dass sowohl das Anlagevermögen, als auch der Darlehensaufwand steigt. Neukirchen ist derzeit dabei ebenfalls starke Investitionen zu tätigen, was ebenfalls in der Zukunft zu einer Steigerung führen wird. Hier findet eine Angleichung der einzelnen Kommunen statt.
7. Frage: Wer schließt den Grenzänderungsvertrag ab und was kann dort enthalten sein?
Antwort: Der Grenzänderungsvertrag wird von den bisherigen Gemeindevertretungen und der Stadtverordnetenversammlung vereinbart und abgeschlossen. Im Grenzänderungsvertrag können wichtige Angaben vereinbart werden, z. B.:
Es ist möglich unterschiedliche zeitliche Regelungen für die einzelnen Bestandteile des Grenzänderungsvertrages zu vereinbaren. Zunächst wird am 09.06.2024 über die Fusion abgestimmt. Über den Grenzänderungsvertrag wird erst danach entschieden.
8. Frage: Die erstellte Studie umfasst mehrere hundert Seiten. Darin sind viele interessante Dinge genannt. Warum wurde von den drei Kommunen als Information der Bürgerinnen und Bürger nur ein Flyer im Mini-Format herausgegeben und verteilt?
Antwort: Der Flyer dient der sachlichen Darstellung des Sachverhaltes. Darin sind unter anderem die Gründe aufgeführt, die für einen Zusammenschluss der drei Kommunen sprechen. Der Flyer ist gleichzeitig als Einladung für die Bürgerversammlungen gedacht. Hier ist dann Gelegenheit sich umfassend zu informieren und es besteht für jeden Teilnehmer die Möglichkeit Fragen zu stellen.
9. Frage: Warum sollten die Riebelsdorfer Bürgerinnen und Bürger für eine Fusion stimmen? Welche Meinung vertritt der Bürgermeister?
Antwort: Ob eine Fusion positiv oder negativ bewertet wird obliegt der Entscheidung der einzelnen Bürgerinnen und Bürger. Die Bürgerversammlungen haben das Ziel die Bürgerinnen und Bürger möglichst umfassend zu informieren. Die Meinung des Bürgermeisters ist heute kein Thema.
10. Frage: Einzelne Kommunen arbeiten derzeit im Förderprogramm und profitieren von einer finanziellen Unterstützung. Hat die Fusion hierauf Auswirkungen?
Antwort: Die Fusion hat auf die bereits bestehenden Förderprogramme der einzelnen Gebietskörperschaften keinen Einfluß. Diese bleiben auch nach einer erfolgreichen Fusion im bisherigen Umfang erhalten.
11. Frage: Zurzeit besteht die Absicht, dass sich drei Kommunen zu einer neuen Gebietskörperschaft zusammenschließen. Besteht die Möglichkeit das Verfahren noch um andere Kommunen zu erweitern z. B, Schrecksbach und Willingshausen?
Antwort: Aufgrund der positiven Erfahrungen der interkommunalen Zusammenarbeit und der intensiven Tätigkeit in einem Verwaltungsverband soll nun der nächste Schritt mit dem Ziel einer Fusion der drei Kommunen erfolgen. Da bei den weiteren Gemeinden keine Erfahrungen hierzu vorliegen, ist es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sinnvoll, diese ebenfalls in den Prozeß mit einzubinden.
Sitzungsende: 21:02 Uhr
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Willi Berg, Vorsitzender — Dietmar Schaub, Schriftführer(in)