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Knüll-Schwalm-Bote
Ausgabe 14/2025
Gemeindeverwaltungsverband "Südlicher Knüll"
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2024-04-24 Niederschrift Bürgerversammlung Asterode.rtf

Bürgerversammlung

Sitzung vom

Datum

Uhrzeit

Ort

24.04.2024

19:00

Dorfgemeinschaftshaus Asterode

Anwesend (stimmberechtigt):

1. Berg, Willi (SPD)

Außerdem anwesend

(nicht stimmberechtigt):

1. Knauff, Marian

2. Kniese, Reinhard (SPD)

3. Möller, Carmen

4. Korell, Jonas

5. Lepper, Jürgen (CDU)

6. Schaub, Dietmar

7. Wagner, Klaus

8. Zuhörer: 64,

Schriftführer(in):

Schaub, Dietmar

Die Mitglieder der Bürgerversammlung waren durch Einladung vom 17.04.2024 unter Mitteilung der Tagesordnung auf Mittwoch, 24. April 2024, 19:00 Uhr einberufen worden. Tag, Ort und Uhrzeit der Sitzung sowie die Tagesordnung waren öffentlich bekannt gegeben. Das Gremium war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Tagesordnung

1.

Bürgerversammlung zum Bürgerentscheid am 09.06.2024 "Zusammenschluss von Neukirchen, Oberaula und Ottrau"

Punkt 1

Bürgerversammlung zum Bürgerentscheid am 09.06.2024 "Zusammenschluss von Neukirchen, Oberaula und Ottrau"

Stadtverordnetenvorsteher Berg erteilt Frau Möller das Wort. Frau Möller hat gemeinsam mit Herrn Fiedler die Machbarkeitsstudie erstellt. In der Studie wird die aktuell vorherrschende Situation der einzelnen Kommunen beschrieben sowie die Wirkungen und Bedingungen einer Fusion erläutert. Frau Möller erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation die aktuelle Situation in Bezug auf die Fusion und geht auf die in den einzelnen Kommunen vorhandenen Rahmenbedingungen ein.

Nach einer Präsentation wurden folgende Fragen gestellt:

1. Frage: Die Fusion ist bei mehrfach vorhandenen Straßennamen mit der Umstellung von Adressen für Firmen und Privatpersonen verbunden, Wer zahlt die Umstellungskosten?

Antwort: Für die Umstellung der Adressen ist jeder selbst verantwortlich und trägt auch die entsprechenden Kosten.

2. Frage: In den einzelnen Kommunen gibt es unterschiedliche Steuersätze und Gebühren für Friedhöfe sowie Wasser und Abwasser. Werden diese in Zukunft vereinheitlicht?

Antwort: Die unterschiedlichen Steuersätze der Grundsteuer werden vereinheitlicht. Bei den Friedhofsgebühren bietet es sich an, den Anteil der Kosten für Verwaltungsleistungen einheitlich zu gestalten. Der restliche Kostenaufwand ist je nach Friedhof und Kommune sehr unterschiedlich. Deshalb sollten in diesem Bereich unterschiedliche Gebührensätze festgesetzt werden. Dies trifft auch auf die sehr unterschiedlichen Bedingungen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zu. Auch hier ist es sinnvoll unterschiedliche Gebührensätze für die einzelnen Abrechnungsgebiete festzulegen. Für die Festlegung der Gebührensätze ist die neue Stadtverordnetenversammlung zuständig. Unterschiedliche Gebühren können auch im Grenzänderungsvertrag festgelegt werden. Hier kann auch eine Festlegung über den Zeitraum erfolgen, für den die unterschiedlichen Gebühren gelten sollen.

3. Frage: Wer schließt den Grenzänderungsvertrag ab und was kann dort enthalten sein?

Antwort: Der Grenzänderungsvertrag wird von den bisherigen Gemeindevertretungen und der Stadtverordnetenversammlung vereinbart und abgeschlossen. Im Grenzänderungsvertrag können wichtige Angaben vereinbart werden, z. B.:

  • Beibehaltung der drei Rathäuser als Anlaufstation für die Bürgerinnen und Bürger
  • Unterschiedliche Gebühren für die Bestattung und die Nutzung der Friedhöfe
  • Unterschiedliche Sätze für Wassergeld und Abwassergebühren
  • Erhalt der bisher vorhandenen Schwimmbäder (Freibäder in Neukirchen, Oberaula und Ottrau; Hallenbad in Neukirchen)

Es ist möglich unterschiedliche zeitliche Regelungen für die einzelnen Bestandteile des Grenzänderungsvertrages zu vereinbaren. Zunächst wird am 09.06.2024 über die Fusion abgestimmt. Über den Grenzänderungsvertrag wird erst danach entschieden.

4. Frage: Mit welcher Mehrheit muss die Fusion in den einzelnen Kommunen beschlossen werden?

Antwort: Die Fusion muss in jeder Kommune mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Die Ja-Stimmen müssen aber mindestens 25 % der Wahlberechtigten der jeweiligen Kommune entsprechen.

5. Frage: Wo ist der Sitz der Stadtverwaltung? Bleiben die Rathäuser der anderen Kommunen erhalten?

Antwort: Begründet durch die derzeitigen Gegebenheiten bietet es sich an, dass Neukirchen der Hauptsitz der Stadtverwaltung bildet. Hier sind auch die meisten der Abteilungen vertreten. Die weiteren Rathäuser der anderen Kommunen bleiben als Dienstleistungsstelle erhalten. Dort sollen Bürgerbüros eingerichtet werden, die die tägliche Verwaltung direkt vor Ort sicherstellen

6. Frage: Nach der Fusion gibt es nur noch einen Bürgermeister. Soll dieser die Arbeit von drei Bürgermeistern machen?

Antwort: Der Bürgermeister wird sich aufgrund der dann anderen Struktur verstärkt durch die ehrenamtlichen Stadträte/-innen und die Ortsvorsteher/innen unterstützten lassen. Für den Dienstbetrieb sind auch die entsprechenden Abteilungsleiter/innen der Stadtverwaltung zuständig. Eine besondere Herausforderung wird darin bestehen, dann mehr als zwanzig Stadtteile gleichmäßig zu verwalten.

7. Frage: In Neukirchen wurden die Straßenbeiträge abgeschafft. In den anderen Kommunen werden diese noch erhoben. Wie sieht hier die Lösung aus?

Antwort: Hier ist es sinnvoll, die Straßenbeiträge in Ottrau und Oberaula ebenfalls abzuschaffen. Man muss überlegen, dass bei einer Abschaffung der Beiträge die daraus resultierenden Einnahmen fehlen. Dies führt dann zwangsläufig zu einer Erhöhung der Grundsteuerhebesätze.

8. Frage: Nach der Fusion gibt es auch eine andere Verteilung der Mandatsträger je Kommune. Wie soll das in der Praxis laufen? Geht hier Bürgernähe verloren?

Antwort: Die Mandatsträger, die dann insgesamt zur Verfügung stehen, verteilen sich auf das neue Stadtgebiet und insgesamt 21 Stadtteile. Dies bringt es mit sich, dass die einzelnen kommunalen Vertreter für anteilig mehr Einwohner und ein größeres Gebiet zuständig sind. Dies muss nicht unbedingt mit einem Verlust an Bürgernähe einhergehen. Sondern hier ist eine Überarbeitung der bisherigen Anschauung gefragt. Die einzelnen Parlamentarier sind eben nicht nur für den bisherigen Einwirkungsbereich der Wohnsitzgemeinde zuständig, sondern müssen ihr Tätigkeitsfeld erweitern. Auch auf die Ortsvorsteher/innen kommt eine neue Sichtweise zu: Diese werden verstärkt zur Repräsentationszwecken in Anspruch genommen werden.

9. Frage: Von der Entscheidung über die Fusion sind die jetzigen Bürgermeister als Person betroffen. Welche Meinung haben die Bürgermeister zur Fusion?

Antwort: Die derzeitigen Bürgermeister haben selbstverständlich eine eigene Meinung zur Fusion, werden diese aber nicht äußern. Für die Entscheidung ist allein der Bürgerwille entscheidend. Die Bürgerinnen und Bürger sollen in ihrer Entscheidung weder positiv noch negativ bezüglich ihrer Entscheidung beeinflusst werden.

Sitzungsende: 21:00 Uhr

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Willi Berg, Vorsitzender  —  Dietmar Schaub, Schriftführer(in)