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Knüll-Schwalm-Bote
Ausgabe 14/2025
Gemeindeverwaltungsverband "Südlicher Knüll"
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2024-05-22 Niederschrift Bürgerversammlung Nausis.rtf

Bürgerversammlung

Sitzung vom

Datum

Uhrzeit

Ort

22.05.2024

19:00

Dorfgemeinschaftshaus Nausis

Anwesend (stimmberechtigt):

1. Berg, Willi (SPD)

Außerdem anwesend

(nicht stimmberechtigt):

1. Knauff, Marian

2. Fiedler, Thomas

3. Möller, Carmen

4. Korell, Jonas

5. Mantz, Bettina

6. May, Barbara Charlotte

7. Reich, Helmut (FDP)

8. Zuhörer: 45,

Schriftführer(in):

Mantz, Bettina

Die Mitglieder der Bürgerversammlung waren durch Einladung vom 15.05.2024 unter Mitteilung der Tagesordnung auf Mittwoch, 22. Mai 2024, 19:00 Uhr einberufen worden. Tag, Ort und Uhrzeit der Sitzung sowie die Tagesordnung waren öffentlich bekannt gegeben. Das Gremium war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Tagesordnung

1.

Bürgerversammlung zum Bürgerentscheid am 09.06.2024 "Zusammenschluss der Kommunen Neukirchen, Oberaula und Ottrau

Punkt 1

Bürgerversammlung zum Bürgerentscheid am 09.06.2024 "Zusammenschluss der Kommunen Neukirchen, Oberaula und Ottrau

Stadtverordnetenvorsteher Willi Berg begrüßte Herrn Fiedler sowie Frau Möller von der Firma Komprax Result, die anwesenden Mandatsträger und Mandatsträgerinnen sowie die zahlreich erschienenen Bürgerinnen und Bürger. Stadtverordnetenvorsteher Berg erteilte Herrn Fiedler und Frau Möller das Wort, welche die Machbarkeitsstudie erstellten. In der Studie wird die aktuell vorherrschende Situation der einzelnen Kommunen beschrieben, sowie die Wirkungen und Bedingungen einer Fusion erläutert. Herr Fiedler und Frau Möller erläuterten anhand einer Power-Point Präsentation die aktuelle Situation in Bezug auf die Fusion und gehen auf die in den einzelnen Kommunen vorhandenen Rahmenbedingungen ein.

Nach der Präsentation, die etwa 80 Minuten dauerte, wurden verschiedene Fragen gestellt:

1. Wieviel Kommunen haben bis jetzt fusioniert?

Stadt Oberzent, Gemeinde Wesertal und Gemeinde Allendorf/Eder

2. Wurde schon einmal ein beabsichtigter Zusammenschluss nicht empfohlen?

Der Zusammenschluss der Gemeinden Fronhausen, Weimar und Lohne wurde nach Prüfung nicht empfohlen, da die vorhandenen Bedingungen zu unterschiedlich waren. Empfohlen wird ein Zusammenschluss nur dann, wenn dieser sinnvoll erscheint.

3. Durch den Zusammenschluss sollen Stellen eingespart werden. Bisher ist aber festzustellen, dass sich seit Beginn der Zusammenarbeit die Anzahl der Stellen erhöht hat?

Der Gemeindeverwaltungsverband hat eine Reihe von Aufgaben, die nicht vereinheitlicht werden konnten. So sind z. B. fünf Buchungskreise (Stadt Neukirchen, Gemeinde Oberaula, Gemeinde Ottrau, Gemeindeverwaltungsverband, Stadtwerke Neukirchen) zu buchen, fünf Jahresabschlüsse zu erstellen und fünf Prüfungen durchzuführen. Außerdem ist die Gremienarbeit für die vielen Gremien: Gemeindevorstände, Magistrat, Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlung, Vorstand und Vertreterversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes zu organisieren und zu managen. Außerdem kam die Umstellung auf die kaufmännische Buchführung hinzu, die ebenfalls umgesetzt werden musste. Zusätzliche Aufgaben wie Digitalisierung und Flüchtlingssituation müssen ebenfalls bewältigt werden.

4. Es gibt unterschiedliche Steuersätze und Gebühren für Friedhöfe, sowie Wasser- und Abwasser. Werden diese in Zukunft vereinheitlicht?

Die unterschiedlichen Steuersätze der Grundsteuer werden vereinheitlicht. Bei den Friedhofsgebühren bietet es sich an den Anteil der Kosten für Verwaltungsleistungen einheitlich zu gestalten. Der restliche Kostenaufwand ist je nach Friedhof und Kommune sehr unterschiedlich. Deshalb sollten in diesem Bereich unterschiedliche Gebührensätze festgesetzt werden. Dies trifft auch auf die sehr unterschiedlichen Bedingungen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zu. Auch hier ist es sinnvoll, unterschiedliche Gebührensätze für die einzelnen Abrechnungsgebiete festzulegen. Für die Festlegung der Gebührensätze ist die neue Stadtverordnetenversammlung zuständig. Unterschiedliche Gebühren können auch im Grenzänderungsvertrag festgelegt werden. Hier kann auch eine Festlegung über den Zeitraum erfolgen, für den die unterschiedlichen Gebühren gelten sollen.

5. Wer schließt den Grenzänderungsvertrag ab und was kann dort enthalten sein?

Der Grenzänderungsvertrag wird von den bisherigen Gemeindevertretungen und der Stadtverordnetenversammlung vereinbart und abgeschlossen. Im Grenzänderungsvertrag können wichtige Angaben vereinbart werden z. B. Beibehaltung der drei Rathäuser als Anlaufstation für die Bürger, unterschiedliche Gebühren für die Bestattung und die Nutzung der Friedhöfe, unterschiedliche Sätze für Wasser- und Abwassergebühren, Erhalt der bisher vorhandenen Schwimmbäder, etc. Es ist möglich, unterschiedliche zeitliche Regelungen für die einzelnen Bestandteile des Grenzänderungsvertrages zu vereinbaren. Zunächst wird aber am 09.06.2024 über die Fusion abgestimmt. Über den Grenzänderungsvertrag wird erst danach entschieden.

6. Wie sieht es mit den Straßenbeiträgen aus? Neukirchen hat diese abgeschafft.

Hier ist es sinnvoll, die Straßenbeiträge in Ottrau und Oberaula ebenfalls abzuschaffen. Man muss überlegen, dass bei einer Abschaffung der Beiträge die daraus resultierenden Einnahmen fehlen. Dies führt dann zwangsläufig zu einer Erhöhung der Grundsteuerhebesätze.

Sitzungsende: 21:30 Uhr

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Willi Berg, Vorsitzender  —  Bettina Mantz, Schriftführer(in)