Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
zu einer Bürgerversammlung gemäß. § 8a in Verbindung mit den §§ 16 und 17 der Hessischen Gemeindeordnung lade ich alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Neukirchen, insbesondere der Stadtteile Christerode und Hauptschwenda, herzlichst ein.
Der wichtigste Tagesordnungspunkt der Bürgerversammlung ist die Unterrichtung über den anstehenden
Bürgerentscheid am 09. Juni 2024
„Zusammenschluss von Neukirchen, Oberaula und Ottrau“
Die Bürgerversammlung findet am
Montag, 29. April 2024, Beginn: 19:00 Uhr,
im Dorfgemeinschaftshaus Christerode
statt.
Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung der Bürgerversammlung
Bürgerentscheid „Zusammenschluss von Neukirchen, Oberaula und Ottrau: Ja oder Nein“
Beantwortung von Anfragen und Anregungen
Verschiedenes
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich umfassend und aus erster Hand über dieses äußerst wichtige und zukunftsweisende Thema zu informieren und stellen Sie ihre Fragen dazu.
Was mir persönlich sehr wichtig ist, die Bürgerversammlung soll darüber hinaus ein Forum sein, um Ihre persönliche Meinung zu den Themenbereichen unserer Stadt vortragen zu können und Ihre Vorstellungen und Erwartungen einbringen zu können.
Sie können Ihre Fragen auch in schriftlicher Form bei der Stadtverwaltung unter vorzimmer@neukirchen.de einreichen, falls Sie an diesem Abend persönlich nicht anwesend sein können.
Bürger, die die Veranstaltung besuchen möchten, können gerne den Bürgerbus nutzen.
Bei Bedarf melden Sie sich bitte unter der Tel.: 0175/7584490.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch, Ihr Interesse und eine zahlreiche Beteiligung.
Montag, 06.05.2024, 19:00 Uhr, Gasthaus Jägerhof, Seigertshausen
Mittwoch, 22.05.2024, 19:00 Uhr, Dorfgemeinschaftshaus Nausis