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Knüll-Schwalm-Bote
Ausgabe 18/2024
N-Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung

Die Satzung zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Stadtwerke Neukirchen“ für das Wirtschaftsjahr 2024 wird zusammen mit der Genehmigung des Landrates des Schwalm-Eder-Kreises gemäß § 8 der Hauptsatzung der Stadt Neukirchen in der derzeit gültigen Fassung öffentlich bekannt gemacht.

Neukirchen, 24.04.2024

gez.
Knauff
Bürgermeister

Satzung zum WIRTSCHAFTSPLAN 2024 der Stadtwerke Neukirchen

Aufgrund der §§ 15 bis 19 des Eigenbetriebsgesetzes in der zurzeit gültigen Fassung hat die Stadtverordnetenversammlung am 07.03.2024 folgenden Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 beschlossen:

1. Wasserversorgung

Erfolgsplan

Erträge

896.201,00 €

Aufwendungen

- 892.084,00 €

Überschuss

4.117,00 €

Vermögensplan

Einzahlungen

312.071,00 €

Auszahlungen

- 2.737.601,00 €

Saldo/Zahlungsmittelbedarf

- 2.425.530,00 €

2. Abwasserbeseitigung

Erfolgsplan

Erträge

1.687.668,00 €

Aufwendungen

- 1.684.428,00 €

Überschuss

3.240,00 €

Vermögensplan

Einzahlungen

881.204,00 €

Auszahlungen

- 5.203.588,00 €

Saldo/Zahlungsmittelbedarf

- 4.322.384,00 €

3. Bauhof

Erfolgsplan

Erträge

1.075.596,00 €

Aufwendungen

- 1.072.596,00 €

Überschuss

3.000,00 €

Vermögensplan

Einzahlungen

92.916,00 €

Auszahlungen

- 382.629,00 €

Saldo/Zahlungsmittelbedarf

- 289.713,00 €

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsplan 2024 zur Finanzierung der Ausgaben in den Vermögensplänen erforderlich ist, wird

bei der Wasserversorgung auf

2.425.530,00

bei der Abwasserbeseitigung auf

4.322.384,00

bei dem Bauhof auf

289.713,00

insgesamt auf

7.037.627,00 €

festgesetzt.

KASSENKREDITE

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsplan 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000,00 € festgesetzt.

Es gilt die von der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen des Wirtschaftsplanes beschlossene Stellenübersicht.

Neukirchen, den 20.03.2024

gez.
Knauff
Bürgermeister