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Knüll-Schwalm-Bote
Ausgabe 18/2024
N-Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Stadtverordnetenversammlung am 07.03.2024 folgende Haushalts­satzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr[1] 2024 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  15.489.565 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  -15.621.585 EUR

mit einem Saldo von  —  -132.020 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  0 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  0 EUR

mit einem Saldo von  —  0 EUR

mit einem Fehlbedarf von  —  -132.020 EUR,

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  —  449.535 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  697.000 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  -5.438.420 EUR

mit einem Saldo von  —  -4.741.420 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  10.426.920 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  -978.070 EUR

mit einem Saldo von  —  9.448.850 EUR

mit einem Zahlungsmittelüberschuss

des Haushaltsjahres von  —  5.156.965 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr1 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 4.741.420 festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr1 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000 EUR festgesetzt.

§ 5[2]

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr1 2024 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

440 v.H.

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

440 v.H.

2.

Gewerbesteuer auf

400 v.H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

34626 Neukirchen, den 08.03.2024  —  Der Magistrat

 —  gez.

 —  ………………………….

 — Marian Knauff, Bürgermeister

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97a HGO erforderliche(n) Genehmigung(en) der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist/sind erteilt. Sie hat (haben) folgenden Wortlaut:[3]

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.05.2024 bis 17.05.2024 im Rathaus Neukirchen, Am Rathaus 10, 34626 Neukirchen[4], Zimmer 25, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

Montag bis Mittwoch:  —  08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Donnerstag:  —  14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:  —  08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

34626 Neukirchen, 26.04.2024  —  Der Magistrat

 —  gez.

 —  ………………………….

 — Marian Knauff, Bürgermeister

[1]

Bei der Festsetzung für zwei Haushaltsjahre sind die einzelnen Jahresbeträge anzugeben.

[2]

Bei Festlegung der Hebesätze im Rahmen einer gesonderten Satzung nach § 25 Abs. 2 Grundsteuergesetz bzw. § 16 Abs. 2 Gewerbesteuergesetz ist in der Haushaltssatzung hierauf und auf die nachrichtliche Bedeutung der Angabe im Rahmen der Haushaltssatzung hinzuweisen.

[3]

Nichtzutreffendes ist zu streichen.

[4]

Genaue Anschrift ist anzugeben.