Der Gemeindewahlleiter Neukirchen, den 27.04.2023
der Stadt Neukirchen
Mit schriftlicher Erklärung vom 22.04.2023, eingegangen am 25.04.2023, hat Frau Ingeborg Berg, Eichwaldstraße 4, 34626 Neukirchen,, Mandat als Mitglied der Stadtverordnetenversammlung zum 25.04.2023 niedergelegt.
Gemäß § 33 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 8a des Gesetzes vom 08.12.2021 (GVBl. S. 871), ist der gegenüber dem Wahlleiter erklärte und abgegebene Verzicht zulässig und unwiderruflich.
Gemäß § 34 in Verbindung mit den §§ 33 und 23 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich hiermit als nächste noch nicht berufene Bewerberin mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages der Liste 2 für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung im Wahlkreis Neukirchen am 14. März 2021 fest:
Liste 2, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
Frau Nora Leo
Steingasse 14
34626 Neukirchen
Meine Feststellung gebe ich hiermit öffentlich bekannt.
Gegen diese Feststellung kann gemäß § 25 Kommunalwahlgesetz (KWG) jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Neukirchen binnen zweier Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen.