Nachstehende Niederschrift wird hiermit gemäß § 8 der Hauptsatzung der Stadt Neukirchen in der zurzeit gültigen Fassung bekannt gemacht.
Neukirchen, 04.01.2023
über die Sitzung der
| Datum | Uhrzeit | Ort |
| 10.11.2022 | 19:30 | Rathaus Neukirchen, Sitzungssaal, |
| Anwesend (stimmberechtigt): |
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| Es fehlte entschuldigt: |
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| Anwesende Mitglieder des Magistrates: |
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| Außerdem anwesend (nicht stimmberechtigt): |
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| Schriftführer(in): | Schaub Dietmar |
Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung waren durch Einladung vom 26. Oktober 2022 unter Mitteilung der Tagesordnung auf Donnerstag, 10. November 2022, 19:30 Uhr einberufen worden. Tag, Ort und Uhrzeit der Sitzung sowie die Tagesordnung waren öffentlich bekannt gegeben. Das Gremium war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
| 1. | Genehmigung der Niederschrift der Stadtverordnetenversammlung vom 15.09.2022 |
| 2. | Beratung und Beschlussfassung über die Förderperiode 2023 - 2027 und über die Übergangsjahre 2028/2029 der LEADER-Region Knüll |
| 3. | Beratung und Beschlussfassung über den Antrag auf Erwerb der Grundstücke Gemarkung Neukirchen, Flur 35, Flurstück 66 und 47 |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf eines Baugrundstückes im ST Christerode - Flur 4, Flurstück 78/1 "Am Daubensitz" |
| 5. | Erneute Beratung und Beschlussfassung über ein Straßensanierungskonzept 2023 - 2032 auf der Grundlage der Ergebnisse der Straßenzustandserfassung und -bewertung |
| 5.1. | Unterrichtung: Niederschrift der Sitzung des Ortsbeirates Nausis/Wincherode vom 20.10.2022 |
| 6. | Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des VI. Nachtrages zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012 |
| 7. | Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des VIII. Nachtrages zur Wasserversorgungssatzung (WVS) vom 30.03.2012 |
| 8. | Bericht über den Haushaltsvollzug gemäß § 28 GemHVO - Haushaltsjahr 2022 |
| 9. | Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Schwalm-Eder-Kreis |
| 10. | Blackout - Notfallplan für das Gebiet der Stadt Neukirchen; hier: Antrag der FPD-Fraktion vom 19.10.2022 |
| 11. | Unterrichtungen und Anfragen |
| 12. | Anwesenheitsliste |
Stadtverordnetenvorsteher Willi Berg verliest einen Nachruf für den verstorbenen ehemaligen Mandatsträger Friedhelm Peter.
Punkt 1
Genehmigung der Niederschrift der Stadtverordnetenversammlung vom 15.09.2022
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt das Protokoll der Stadtverordnetensitzung vom 15.09.2022.
Abstimmungsergebnis
| 25 Jastimmen | 0 Neinstimmen | 1 Enthaltungen |
Punkt 2
Beratung und Beschlussfassung über die Förderperiode 2023 - 2027 und über die Übergangsjahre 2028/2029 der LEADER-Region Knüll
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemeinsam mit den LEADER-Kommunen des Knülls - Breitenbach/Herzberg, Frielendorf, Homberg (Efze), Kirchheim, Knüllwald, Neuenstein, Neukirchen, Niederaula, Oberaula, Ottrau und Schwarzenborn –, die erfolgreiche LEADER-Arbeit in der Region fortzuführen. Zu diesem Zweck werden wir den erforderlichen Eigenanteil für die laufenden Kosten des Regionalmanagements und für das Regionalbudget wie dargestellt aufbringen.
Die Eigenanteile für gemeinsame Projekte werden später separat beraten und beschlossen.
Abstimmungsergebnis
| 26 Jastimmen | 0 Neinstimmen | 0 Enthaltungen |
Punkt 3
Beratung und Beschlussfassung über den Antrag auf Erwerb der Grundstücke Gemarkung Neukirchen, Flur 35, Flurstück 66 und 47
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Grundstücke in der Gemarkung Neukirchen, Flur 35, Flurstück 47 (708,00 m² = 8.496,00 €) und Flurstück 66 (629,00 m² = 7.548,00 € ) an Herrn Kai Thurau, Bergstraße 39a, 82216 Maisach zum Bodenrichtwert von 12,00 €/m² zu veräußern. Die Anschlussbeiträge für Wasser und Kanal sind lt. Satzung durch gesonderten Beitragsbescheid zu erheben. Das Wochenendhausgebiet soll städteplanerisch neu betrachtet werden.
Abstimmungsergebnis
| 26 Jastimmen | 0 Neinstimmen | 0 Enthaltungen |
Punkt 4
Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf eines Baugrundstückes im ST Christerode - Flur 4, Flurstück 78/1 "Am Daubensitz"
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, das städtische Baugrundstück Gemarkung Christerode, Flur 4, Flurstück 78/1 mit einer Größe von 962,00 m² zu den seinerzeit festgelegten Kaufbedingungen (16,00 €/m² = 15.392,00 €) zu verkaufen.
Weiterhin sind noch Beiträge für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlage zu zahlen. Der Erschließungsbeitrag für die noch fertig zu stellende Straße ergeht ebenfalls durch gesonderten Bescheid nach Aufwand.
Die Kosten für die Durchführung des Kaufvertrages sowie alle Nebenkosten sind von dem Käufer zu tragen.
Abstimmungsergebnis
| 26 Jastimmen | 0 Neinstimmen | 0 Enthaltungen |
Punkt 5
Erneute Beratung und Beschlussfassung über ein Straßensanierungskonzept 2023 - 2032 auf der Grundlage der Ergebnisse der Straßenzustandserfassung und -bewertung
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das Straßensanierungskonzept 2023 – 2032 für die nachstehend aufgeführten Straßen (Straßensanierung + Erstmalige Herstellung). In Abstimmung mit den Stadtwerken ist vor Planungsbeginn zu prüfen, inwieweit Abwasser- und Trinkwasserleitungen zu erneuern sind.
Die Straße „Daubensitz“ im ST Christerode soll in 2026 ausgebaut werden.
Es ist zu prüfen, ob die Straße „Am Sportplatz“ im ST Riebelsdorf bereits erstmalig hergestellt wurde.
Straßensanierungskonzept 2023 – 2032
Alle aufgeführten Straßen sind der Zustandsklasse 4 zuzuordnen!
Abstimmungsergebnis
| 24 Jastimmen | 0 Neinstimmen | 0 Enthaltungen |
Punkt 6
Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des VI. Nachtrages zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den beigefügten VI. Nachtrag zur Entwässerungssatzung vom 27.01.2012. Der Entwurf des VI. Nachtrags ist Bestandteil des Beschlusses. Die Änderung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
| 26 Jastimmen | 0 Neinstimmen | 0 Enthaltungen |
Punkt 7
Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des VIII. Nachtrages zur Wasserversorgungssatzung (WVS) vom 30.03.2012
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den beigefügten VIII. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung (WVS) vom 30.03.2012.
Der Entwurf des VIII. Nachtrages ist Bestandteil des Beschlusses. Der VIII. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung (WVS) vom 30.03.2012 tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
| 26 Jastimmen | 0 Neinstimmen | 0 Enthaltungen |
Punkt 8
Bericht über den Haushaltsvollzug gemäß § 28 GemHVO - Haushaltsjahr 2022
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den 2. Bericht 2022 über den Haushaltsvollzug gemäß § 28 GemHVO zur Kenntnis.
Punkt 9
Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Schwalm-Eder-Kreis
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Schwalm-Eder-Kreis (ZVA), die als Anlage dieser Vorlage beigefügt ist, zu.
Abstimmungsergebnis
| 26 Jastimmen | 0 Neinstimmen | 0 Enthaltungen |
Punkt 10
Blackout - Notfallplan für das Gebiet der Stadt Neukirchen;
hier: Antrag der FPD-Fraktion vom 19.10.2022
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, ein Konzept zur Bewältigung der Folgen eines potenziellen Blackout-Ereignisses für das Gebiet der Stadt Neukirchen zu erstellen.
Dabei sind folgende Aufgaben zu erledigen:
Einrichten eines handlungsfähigen Krisenstabs und Treffen entsprechender Vorbereitungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie kritischer Infrastruktureinrichtungen und systemrelevanter Betriebe, z. B. Wasserversorgung.
Erstellen einer Übersicht der einsatzbereiten Notstromaggregate der öffentlichen Einrichtungen und im Vorfeld planen, wie im Ernstfall die Versorgung der Notstromaggregate mit ausreichend Treibstoff sichergestellt wird.
Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse bei Betreibern kritischer Infrastrukturen eine digitale Lage- und Übersichtskarte erarbeiten, um im Katastrophenfall effektiver agieren zu können.
Im Rahmen von Übungen die Kommunikation zwischen der Stadtverwaltung sowie den örtlichen Rettungskräften und anderen Behörden im Krisenfall einüben.
Abstimmungsergebnis
| 26 Jastimmen | 0 Neinstimmen | 0 Enthaltungen |
Punkt 11
Unterrichtungen und Anfragen
Punkt 12
Anwesenheitsliste
Sitzungsende: 20:23 Uhr
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Willi Berg, Stadtverordnetenvorsteher — Dietmar Schaub, Schriftführer(in)