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Ausgabe 2/2024
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Niederschrift Bürgerversammlung vom 30.11.2023

Niederschrift

Bürgerversammlung

Sitzung vom

Datum

Uhrzeit

Ort

30.11.2023

19:00

Dorfgemeinschaftshaus Riebelsdorf, Ziegenhainer Str. 12,

Anwesend (stimmberechtigt):

1. Berg, Willi (SPD)

Außerdem anwesend

(nicht stimmberechtigt):

1. Dongmo, Ghislain

2. Glänzer, Beate

3. Knoch, Philipp

4. Jörn Szypkowski, Admin

5. Knauff, Marian

6. Schaub, Dietmar

7. Schmitt, Günter

8. Slabon, Michael

9. Dipl.-Ing. Jungermann, Maike

10. Weppler, Jochen

11. Zuhörer: 150

Schriftführer(in):

Glänzer, Beate

Die Mitglieder der Bürgerversammlung waren durch Einladung vom 16. November 2023 unter Mitteilung der Tagesordnung auf Donnerstag, 30. November 2023, 19:00 Uhr einberufen worden. Tag, Ort und Uhrzeit der Sitzung sowie die Tagesordnung waren öffentlich bekannt gegeben.

Tagesordnung

1.

Begrüßung und Einleitung durch den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neukirchen (Stadtverordnetenvorsteher Willi Berg)

2.

Projektvorstellung Christliches Zentrum Riebelsdorf (ehem. Stähling-Werk)

3.

Verschiedenes - Anfragen - Anregungen - Diskussion und Aussprache

Punkt 1

Begrüßung und Einleitung durch den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neukirchen (Stadtverordnetenvorsteher Willi Berg)

Stadtverordnetenvorsteher Berg begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger, Bürgermeister Marian Knauff, Magistratsmitglieder, Stadtverordnete, Ortsvorsteher Marc Blumenauer, die Mitglieder des Ortsbeirates, Pfarrerin Sabine Georges, Herrn Ghislain Dongmo von der Missionarischen Gesellschaft CMGI, Herrn Weppler und Frau Jungermann vom gleichnamigen Architekturbüro, Herrn Gerd Stähling, Bauamtsleiter Michael Slabon, Herrn Philipp Knoch von der HNA, Schriftführerin Beate Glänzer, die Vertreter der Freiwilligen Feuerwehr sowie der Polizeistation Schwalmstadt.

Die Bürgerversammlung nach § 8a der Hessischen Gemeindeordnung soll über wichtige Angelegenheiten der Stadt unterrichten und informieren. Wichtige Angelegenheiten sind solche, die die Bürger in Ihrer Gemeinschaft unmittelbar und bedeutsam berühren.

Punkt 2

Projektvorstellung Christliches Zentrum Riebelsdorf (ehem. Stähling-Werk)

Bgm. Knauff gibt einen Einblick in die mit Grundstückskäufen verbundene Verwaltungsarbeit. Die Kaufverträge für Grundstücks- und Immobilienverkäufe werden von den beauftragten Notaren an die Stadt Neukirchen übersandt mit der Bitte um Abgabe der Erklärung, ob ein gesetzliches Vorkaufsrecht besteht, und ob dieses ausgeübt oder ob darauf seitens der Stadt verzichtet wird (§ 24 Baugesetzbuch). Hierüber berät und beschließt der Magistrat. Am 05.06.2021 hatte der Magistrat bezüglich des Verkaufs der Grundstücke der ehemaligen Firma Stähling beschlossen, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben. Die Tatbestände des § 24 BauGB über eine mögliche Inanspruchnahme des Vorkaufsrechtes trafen nicht zu.

Am 21.07.2023 fand ein erstes Kennenlernen statt, an dem der neue Eigentümer, Herr Ghislain Dongmo, Herr Gerd Stähling und das beauftragte Architekturbüro Weppler/Jungermann teilnahmen. Die Hallen auf dem ehemaligen Betriebsgelände wurden besichtigt. Am 05.10.2023 wurde das Projekt den Mandatsträgern (Stadtverordnetenversammlung, Magistrat, Ortsbeirat) sowie Pfarrerin Georges vorgestellt. Die 1975 in Kamerun gegründete Missionarische Gemeinschaft möchte die Hallen in ein Tagungszentrum umbauen. Zurzeit gehören ihr 5 Millionen Mitglieder aus 119 Ländern an, darunter ca. 900 aus Deutschland. Das Gemeindeleben besteht aus Gottesdiensten, Gebetstreffen, Seminaren, Literaturarbeit u.a. Die Umsetzung des Projektes soll die in zwei Bauabschnitten erfolgen. Es sind eher weniger Übernachtungsmöglichkeiten geplant, so dass Tagungsteilnehmer in Hotels und Pensionen im Umfeld untergebracht werden.

Bürgermeister Knauff hat eine Überprüfung der Organisation durch den Staatsschutz veranlasst und zitiert aus der Antwort wie folgt: „Nach einer Sichtung der Website und des YouTube-Kanals der Organisation erscheint diese als eine sehr religiös ausgerichtete Gruppierung, welche einen sehr starken Fokus auf Jesus Christus sowie das Evangelium legt und ihre Überzeugung in die Welt tragen möchte. Hierbei handelt es sich nicht um eine Sekte. Es können weder polizeiliche bzw. staatsschutzrelevante Bezüge noch sonstige problematische Inhalte festgestellt werden, die auf eine von der Organisation ausgehende Gefahr hindeuten.“

Am 28.10.2023 erfolgte eine Berichterstattung in der HNA, Schwälmer Allgemeine.

Im Flächennutzungsplan ist der Bereich der ehemaligen Fabrikhallen der Fa. Stähling als Gewerbegebiet ausgewiesen. In Gewerbegebieten können Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke ausnahmsweise zugelassen werden. Ein diesbezüglicher Antrag auf Nutzungsänderung ist bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Schwalm-Eder-Kreises zu stellen. Die Möglichkeit der Einflussnahme zu dem geplanten Projekt beschränkt sich für die Stadt Neukirchen darauf, zu einer geplanten Nutzungsänderung Stellung zu nehmen.

Im Anschluss begrüßt Herr Ghislain Dongmo, Vorstand CMGI, die Bürgerinnen und Bürger und erläutert das geplante Vorhaben. In 2009 sei die Gesellschaft in Deutschland aktiv geworden. Man habe zunächst Zeit gebraucht, sich mit den Gesetzen vertraut zu machen. Seit 2011 ist die Gesellschaft als Verein eingetragen. Die Mitglieder führten ein „normales“ kirchliches Leben mit Gottesdiensten, Seelsorge, Jugendarbeit u. a., z. B. unterstützender Betreuung in Gefängnissen und Altersheimen.

Die Gesellschaft biblischen Glaubens sei aus einer Studentengemeinschaft hervorgegangen. Die Bewegung sei in Afrika unter starkem Einfluss europäischer Missionare gegründet worden. „Wir beten viel als Gemeinde, haben manchmal lange Gebetszeiten ähnlich wie Mönche, leben aber nicht zurückgezogen“, so Herr Dongmo. „Wir wollen in Deutschland als Teil der Gesellschaft leben. Wir durften hier studieren und meinen, dass es wichtig ist, einen Beitrag für die Gesellschaft zu leisten. Wir besuchen Frauenheime und machen Musik für die Bewohnerinnen. Wir betreuen Studenten aufgrund unserer Erfahrung und helfen mit Ratschlägen. Wir sind keine elitäre Gemeinde, wir kommen aus allen Gesellschaftsschichten.“

Frau Tatiana Silatsa, CMGI, die als Ingenieurin bei Mercedes arbeitet, erzählt von ihrer Studienzeit in Dresden und ihrem Weg zur Überzeugung, christliche Werte zu leben. Sie fühle sich in der Christlich Missionarischen Gesellschaft verstanden und gut aufgenommen.

Sie habe zusammen mit anderen jungen Menschen Spaß an gemeinnütziger Arbeit, möchte Flüchtlingen helfen, in Deutschland klarzukommen, möchte evangelisieren und von der Liebe Gottes erzählen. Sie unterstütze die Gesellschaft monatlich finanziell, um Bedürftigen zu helfen und Projekte mit Zukunftswert zu fördern.

Hr. Davis Mebale, CMGI, lebt seit 2017 in Deutschland. Er ist Assistenzarzt der Inneren Medizin, seine Ehefrau Oberärztin in der Gynäkologie. Er habe vor 28 Jahren sein Leben Jesus anvertraut. „Die Welt braucht Hoffnung. Wir sind als Botschafter des lieben Gottes in dieser Welt. Ich bin froh, dass ich in Deutschland arbeiten kann und möchte Hoffnung bringen,“ so Herr Mebale.

Vorstellung des Projektes durch das Architekturbüro Weppler/Jungermann GmbH, Alsfeld

Frau Maike Jungermann erläutert das bauliche Vorhaben. Es befinde sich in guter Lage mitten in Deutschland. Innerorts ist das Zentrum über 2 Straßen/Wege erreichbar. Die Planung soll in zwei Bauabschnitten erfolgen.

Die im Gewerbegebiet liegende Gesamtflurstücksfläche beträgt 7.400 m², der obere, nördliche Gebäudekomplex ca. 2.650 m², der untere Gebäudekomplex ca. 2.000 m². Stellflächen sind gemäß der Satzung der Stadt Neukirchen nachzuweisen,

In einem Gewerbegebiet ist tagsüber eine Lautstärke von 65 Dezibel erlaubt. Auf den Grünflächen könnten temporäre Parkplätze in Abstimmung mit der Stadt errichtet werden.

Die Rechtslage besagt, dass bei 800 Gästen 80 Parkplätze vorgehalten werden müssen. Das ehemalige Werk der Fa. Stähling liege zwar im Überschwemmungs- und Abflussgebiet, was der Umsetzung des Projektes jedoch nicht im Weg stehe.

Im ersten Bauabschnitt soll ein größerer Versammlungssaal für 300 - 400 Personen hergerichtet werden. Dieses Vorhaben fällt somit als Sonderbau mit entsprechenden Anforderungen unter die Versammlungsstättenrichtlinie. Eine große Küche soll eingerichtet werden, ein Bereich für die Kinderbetreuung und Schlafräume für ca. 50 Personen sind vorgesehen. Im Außenbereich soll die Teerfläche aufgerissen und ein grobporiges Pflaster verlegt werden.

Im zweiten Bauabschnitt soll ein weiteres Gebäude erneuert werden (Fenster, Türen, Dämmung, vielleicht eine Aufstockung, Versammlungsraum für ca. 500 - 800 Personen, Bibliothek, Bücherei, Stillraum, evtl. Musikraum, Videoraum, Kreativraum.

Der Straßenverkehr könne weiterhin zwischen den Gebäuden passieren. Ein Bürger äußert die Bitte, bezüglich der Durchfahrbreite die landwirtschaftlichen Geräte einzuplanen. Frau Jungermann erwidert, dass die vorhandene städtische Straße festgelegt sei und der Fahrbereich nicht eingeschränkt werde.

Punkt 3

Verschiedenes - Anfragen - Anregungen - Diskussion und Aussprache

Eine Bürgerin erkundigt sich, ob der Verein der Christlich Missionarischen Gesellschaft Steuern zahle. Herr Dongmo erwidert, dass der Verein nach zweijähriger Prüfung als gemeinnützig anerkannt wurde. Zur Frage der Finanzierung verweist Herr Dongmo auf Spenden, Engagement sowie auf einen Zeitraum von 10 Jahren zur Umsetzung des Projektes.

Weiter werden Fragen zum Internetauftritt der CMGI gestellt. Dort formuliert die Gesellschaft das Ziel, alle Menschen mit dem Evangelium zu erreichen.

Eine Bürgerin erkundigt sich nach der Mitgliederzahl der Christlichen Gemeinschaft.

Dies wird von Herr Dongmo nochmals klargestellt: „Weltweit sind es 5 Mio. Mitglieder, in Deutschland derzeit 900“.

Die Frage einer Bürgerin bezieht sich auch darauf, ob sich durch die Neuansiedlung der Gemeinschaft die Zuteilungsrate der Stadt Neukirchen bezüglich Unterbringung von Asylbewerbern ändern würde. Diese Frage wird vom Stadtverordnetenvorsteher nicht beantwortet, da diese keinerlei Relevanz habe.

Ein Bürger schlägt vor, den Fragen ein Statement entgegenzusetzen: Wie ist der Zustand (des ehemaligen Firmengeländes) jetzt und was kann daraus werden, wenn das Projekt umgesetzt ist? Er äußert seine Zuversicht, dass Zeit und Gelegenheit bleibe, sich im Sinne eines guten Miteinanders anzunähern.

Auf die Frage nach dem Zeitpunkt der Eröffnung des Zentrums antwortet Frau Jungermann, dass von ein paar Jahren Planungs- und Bauzeit ausgegangen werde. Wenn alles gut laufe, könne man die Baugenehmigung Ende 2024 erwarten.

Eine Bürgerin ruft der Christlich Missionarischen Gesellschaft abschließend zu: „Ich wünsche Ihnen Kraft von Gott, dass er Sie segnet und dass das zum Segen wird für uns alle.“

Fragen rund um Riebelsdorf:

Ein Bürger weist darauf hin, dass die Ausfahrt „Am Backhaus 6“ in Richtung Mühlgasse bei höherem Verkehrsaufkommen gefährlich sein könnte und regt einen Verkehrsspiegel auf der gegenüberliegenden Straßenseite an. Stadtverordnetenvorsteher Berg bittet um die Eingabe an den Ortsbeirat.

Eine weitere Frage betrifft die aufgebrochenen Straßen durch den Glasfaserausbau. Bauamtsleiter Slabon weist auf eine Verzögerung durch den Wintereinbruch hin. Die bauausführende Firma hat in Aussicht gestellt, dass die Arbeiten bis zum Jahresende beendet sein könnten.

Sitzungsende: 20:05 Uhr

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Willi Berg, Vorsitzender

Beate Glänzer, Schriftführerin