Titel Logo
Knüll-Schwalm-Bote
Ausgabe 2/2024
N-Aus dem Rathaus wird berichtet
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

2024-01-08 Bekanntmachung §3(2) Ergänzungssatzung Christerode

Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB

„Untere Bornwiese“ im Stadtteil Christerode

Hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 14.12.2023 die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) der Ergänzungssatzung „Untere Bornwiese“ beschlossen. Die Aufstellung der Ergänzungssatzung erfolgt nach § 34 Absätze 4 bis 6 BauGB und mit Verweis auf § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung und ohne Erstellung eines Umweltberichtes.

Mit einer Ergänzungssatzung werden einzelne Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen; die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich dann nach den Vorschriften des § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils).

Durch die Ergänzungssatzung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohngebäudes geschaffen werden.

Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst die Flurstücke 92, 46 (teilweise) und 49/2 (teilweise) der Flur 1 in der Gemarkung Christerode. Lage und Abgrenzung der Ergänzungssatzung sind aus der untenstehenden Abbildung ersichtlich.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung mit Begründung, einer artenschutzrechtlichen Einschätzung und den nach Einschätzung der Stadt Neukirchen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom

11.01.2024 bis einschließlich 12.02.2024

im Rathaus der Stadt Neukirchen (Knüll), Am Rathaus 10, Zimmer 42 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung

Montag, Dienstag,

Mittwoch und Freitag

von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Donnerstag

von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Ziele und Zwecke sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Ergänzungssatzung.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung mit Begründung ist während des oben genannten Zeitraumes auch auf der Homepage der Stadt Neukirchen (Knüll) unter

www.neukirchen.de

Verwaltung

Bekanntmachungen abrufbar.

Während der genannten Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf der Ergänzungssatzung mündlich zu Protokoll oder schriftlich gegenüber dem Magistrat der Stadt Neukirchen (Knüll) Am Rathaus 10 abgegeben werden.

Stellungnahmen zu dem Vorentwurf der Ergänzungssatzung können von jedermann an den Magistrat der Stadt Neukirchen (Knüll) auch per Fax an Fax- Nr.: 06694-80840 oder per E-Mail an bauverwaltungsamt@neukirchen.de - jeweils unter vollständiger Angabe von Name, Anschrift und des Datums -abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können aber bei Bedarf auch auf einem der oben genannten anderen Wege abgegeben werden.

Nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

\s

Neukirchen, den 10.01.2024

Der Magistrat der Stadt Neukirchen (Knüll)
gez. Marian Knauff, Bürgermeister