Für Musikunterricht in privaten, gewerblich tätigen Musikschulen wird ein Zuschuss in Höhe von 20% zu folgenden Bedingungen gewährt:
Der erste Wohnsitz des Musikschülers/der Musikschülerin liegt in der Stadt Neukirchen.
Der Musikschüler/die Musikschülerin hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet.
Die besuchte Musikschule unterhält eine Betriebsstätte in der Stadt Neukirchen.
Die Höhe der Förderung beträgt pro Person und Jahr maximal 200 €.
Die Antragstellung erfolgt schriftlich bis spätestens 30.06. des Folgejahres.
Folgende Nachweise sind beizufügen:
Kopie des Unterrichtsvertrages
Bescheinigung der privaten Musikschule über die entrichteten Unterrichtsentgelte.
Weitere Informationen zur Antragstellung erhalten Sie auf unserer Homepage www.neukirchen.de.