Die Stadtkasse Neukirchen macht darauf aufmerksam, dass am 15.05.2023 folgende Steuern und Abgaben fällig waren:
| - | Grundsteuer A + B | II. Quartal 2023 |
| - | Müllabfuhrgebühren | II. Quartal 2023 |
| - | Gewerbesteuer | II. Quartal 2023 |
| - | Hundesteuer | II. Quartal 2023 |
| - | sowie weitere Forderungen zur Fälligkeit |
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Aufgrund des § 19 Abs. 5 des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes werden hiermit alle Steuern und Abgaben, die am 15.05.2023 fällig waren, öffentlich angemahnt.
Steuerpflichtige, die ihre zu zahlenden Steuern und Abgaben nicht von einem Konto abbuchen lassen, werden gebeten, ihre Einzahlungen rechtzeitig vorzunehmen.
Die Beträge sollten bis zum o.a. Termin auf eines der nachstehenden Bankkonten eingegangen sein. Bei später eingehenden Zahlungen werden Mahngebühren und Säumniszuschläge nachgefordert!
Kreissparkasse Schwalm-Eder
| IBAN: | DE 66 5205 2154 0211 015581 |
| BIC: | HELADEF1MEG |
Bei allen Zahlungen geben Sie bitte Ihre Steuerkonto-Nummer an.
Überweisen Sie künftig pünktlich zu den Fälligkeitsterminen, somit ersparen Sie der Verwaltung Mehrarbeit und sich selbst Ärger und zusätzliche Kosten, die dann entstehen, wenn Mahn- u. Beitreibungsverfahren durchgeführt werden müssen.
Sollten Sie Probleme oder Fragen zu Ihrem Steuerbescheid haben, so setzen Sie sich bitte mit der Stadtkasse in Verbindung. Tel.: 06694 808-35 + 36.
Neukirchen, 22.05.2023
Bei einem Mahnverfahren fallen Säumniszuschläge und Mahngebühren in folgender Höhe an:
Säumniszuschläge gem. § 240 (1) Abgabenordnung:
1) Wird eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, so i s t für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 vom Hundert des abgerundeten Steuerbetrages zu entrichten; abzurunden ist auf den nächsten durch 50 EURO teilbaren Betrag.
Mahngebühren gem. Anlage 1 der Vollstreckungsordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz:
| Bis zu | 250,00 EURO einschließlich | 6,00 EURO |
| bis zu | 500,00 EURO einschließlich | 11,00 EURO |
| bis zu | 1.000,00 EURO einschließlich | 15,00 EURO |
| bis zu | 5.000,00 EURO einschließlich | 25,00 EURO |
| bis zu | 10.000,00 EURO einschließlich | 30,00 EURO |
| bis zu | 100.000,00 EURO einschließlich | 50,00 EURO |
| bis zu | 1.000.000,00 EURO einschließlich | 100,00 EURO |
| bis zu | 10.000.000,00 EURO einschließlich | 200,00 EURO |
| über | 10.000.000,00 EURO einschließlich | 300,00 EURO |
Im Beitreibungsverfahren (z.B. Forderungspfändung) werden weitere Gebühren und Auslagen fällig!