Ausgabe 22/2023
N-Aus dem Rathaus wird berichtet
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Förderung des Musikunterrichts von Musikschüler:innen in privaten Musikschulen
Für Musikunterricht in privaten, gewerblich tätigen Musikschulen wird ein Zuschuss in Höhe von 20% zu folgenden Bedingungen gewährt:
- Der erste Wohnsitz des Musikschülers/der Musikschülerin liegt in der Stadt Neukirchen.
- Der Musikschüler/die Musikschülerin hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet.
- Die besuchte Musikschule unterhält eine Betriebsstätte in der Stadt Neukirchen.
- Die Höhe der Förderung beträgt pro Person und Jahr maximal 200 €.
- Die Antragstellung erfolgt schriftlich bis spätestens 30.06. des Folgejahres.
- Folgende Nachweise sind beizufügen:
a) Kopie des Unterrichtsvertrages
b) Bescheinigung der privaten Musikschule über die entrichteten Unterrichtsentgelte.
Weitere Informationen zur Antragstellung erhalten Sie auf unserer Homepage www.neukirchen.de.