über die Sitzung der
| Datum | Uhrzeit | Ort |
| 07.03.2024 | 19:30 | Rathaus Neukirchen, Sitzungssaal, |
| Anwesend (stimmberechtigt): | 1. Berg, Willi (SPD) 2. Bernhardt, Gerd (SPD) 3. Biernacki, Adam (SPD) 4. Diebel, Markus (SPD) 5. Dr. Eisenhut, Lars (CDU) 6. Falk, Carmen (CDU) (ab Top 3) 7. Fanelli, Marco (UBL) 8. Glänzer, Bernd (CDU) 9. Göbel, Gisbert (SPD) 10. Gregor, Anna (CDU) 11. Hübl, Sven (FWG) 12. Ide, Caroline (CDU) 13. Itzenhäuser, Frank (FWG) 14. Jöckel, Aaron (CDU) 15. Keßler, Philipp (CDU) 16. Klagholz, Julian (SPD) 17. Klippert, Matthias (SPD) 18. Knell, Wiebke (FDP) 19. Knierim, Horst (UBL) 20. Knoch, Jörg (FWG) 21. Dr. Köhler, Lisa Marie (FDP) 22. Leo, Nora (Grüne) 23. Lohre, Tobias (UBL) 24. Selentschik, Holger (SPD) 25. Theune, Martin (CDU) 26. Winter, Florian (UBL) 27. Zimmermann, Oliver (FDP) |
| Es fehlte entschuldigt: | 1. Arndt, Holger (Grüne) 2. Hertel, Torsten (SPD) 3. Klee, Carsten (FDP) 4. Zulauf, Ullrich (FWG) |
| Anwesende Mitglieder des Magistrates: | 1. Knauff, Marian 2. Lepper, Jürgen (CDU) 3. Backes, Herbert (CDU) 4. Bock, Rosalie (FWG) 5. Kniese, Reinhard (SPD) 6. Reich, Helmut (FDP) |
| Außerdem anwesend (nicht stimmberechtigt): | 1. Glänzer, Beate 2. Knoch, Philipp 3. Mattheis, Nicole (WNW) 4. Schäffer, Mårten (SPD) |
| Schriftführer(in): | Glänzer, Beate |
Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung waren durch Einladung vom 21. Februar 2024 unter Mitteilung der Tagesordnung auf Donnerstag, 7. März 2024, 19:30 Uhr einberufen worden. Tag, Ort und Uhrzeit der Sitzung sowie die Tagesordnung waren öffentlich bekannt gegeben. Das Gremium war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
| 1. | Genehmigung der Niederschrift der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2024 |
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| 2. | Beratung und Beschlussfassung über die Prolongation bzw. Umschuldung eines Kommunaldarlehens - Dieser Tagesordnungspunkt wird nur im Haupt- und Finanzausschuss behandelt - |
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| 3. | Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der Haushaltssatzung 2024 mit -plan |
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| 4. | Beratung und Beschlussfassung über die Fortschreibung des Investitionsprogramms der Stadt Neukirchen für die Jahre 2023 bis 2027 |
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| 5. | Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des Wirtschaftsplanes 2024 der Stadtwerke Neukirchen für das Geschäftsjahr 2024 |
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| 6. | Beratung und Beschlussfassung über die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB und frühzeitige Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB |
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| 7. | Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 5 "Auf den Kirchenwiesen" (ST Hauptschwenda) hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB und frühzeitige Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB |
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| 8. | Beratung und Beschlussfassung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens "Bürgerentscheid Fusion Neukirchen, Oberaula und Ottrau: Ja oder Nein" nach § 8b HGO |
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| 9. | Unterrichtungen und Anfragen |
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| 9.28. | Stellungnahme des Stadtverordnetenvorstehers zu einer Eingabe von "Pro Neukirchen e. V." |
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| 10. | Anwesenheitsliste |
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Punkt 1
Genehmigung der Niederschrift der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2024
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt das Protokoll der Stadtverordnetensitzung vom 01.02.2024.
Abstimmungsergebnis
26 Jastimmen | 0 Neinstimmen | 0 Enthaltungen |
Punkt 2
Beratung und Beschlussfassung über die Prolongation bzw. Umschuldung eines Kommunaldarlehens
- Dieser Tagesordnungspunkt wird nur im Haupt- und Finanzausschuss behandelt -
Punkt 3
Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der Haushaltssatzung 2024 mit -plan
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan der Stadt Neukirchen mit den Änderungen des Magistrats vom 20.02.2024 und den Änderungen der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2024 für das Haushaltsjahr 2024 in der vorliegenden Form. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
18 Jastimmen | 2 Neinstimmen | 7 Enthaltungen |
Punkt 4
Beratung und Beschlussfassung über die Fortschreibung des Investitionsprogramms der Stadt Neukirchen für die Jahre 2023 bis 2027
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Fortschreibung des Investitionsprogramms der Stadt Neukirchen für die Jahre 2023 bis 2027 in der vorliegenden Form und mit den Änderungen des Magistrats vom 20.02.2024. Das Investitionsprogramm 2023 bis 2027 ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
27 Jastimmen | 0 Neinstimmen | 0 Enthaltungen |
Punkt 5
Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des Wirtschaftsplanes 2024 der Stadtwerke Neukirchen für das Geschäftsjahr 2024
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den vorgelegten Wirtschaftsplan der Stadtwerke Neukirchen für das Geschäftsjahr 2024.
Abstimmungsergebnis
27 Jastimmen | 0 Neinstimmen | 0 Enthaltungen |
Punkt 6
Beratung und Beschlussfassung über die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB und frühzeitige Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Für das in den anliegenden Planunterlagen dargestellte Gebiet ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB, in der derzeit gültigen Fassung, den Flächennutzungsplan in einem Teilbereich zu ändern (16. Änderung). Die für den Bereich dargestellte Fläche für die Landwirtschaft (gem. § 5 (2) Nr. 9a BauGB) soll künftig als gewerbliche Fläche (gem. § 1 (1) Nr. 3 BauNVO) dargestellt werden.
Die Öffentlichkeit und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB frühzeitig im Planungsprozess zu beteiligen.“
Die Planungskosten für die 16. Änderungen des Flächennutzungsplanes sind vom Vorhabenträger zu tragen.
Abstimmungsergebnis
27 Jastimmen | 0 Neinstimmen | 0 Enthaltungen |
Punkt 7
Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 5 "Auf den Kirchenwiesen" (ST Hauptschwenda)
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB und frühzeitige Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Für das in den anliegenden Planunterlagen dargestellte Gebiet ist gemäß § 2 (1) BauGB, in der derzeit gültigen Fassung, den Bebauungsplan Nr. 5 „Auf den Kirchwiesen“ (ST Hauptschwenda) aufzustellen.
Die Öffentlichkeit und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB frühzeitig im Planungsprozess zu beteiligen.
Die Planungskosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Auf den Kirchwiesen“ (ST Hauptschwenda) sind vom Vorhabenträger zu tragen.
Abstimmungsergebnis
27 Jastimmen | 0 Neinstimmen | 0 Enthaltungen |
Punkt 8
Beratung und Beschlussfassung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens "Bürgerentscheid Fusion Neukirchen, Oberaula und Ottrau: Ja oder Nein" nach § 8b HGO
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Das am 07.02.2024 eingereichte Bürgerbegehren „Bürgerentscheid Fusion Neukirchen, Oberaula und Ottrau: Ja oder Nein“ mit der Fragestellung „Sind Sie dafür, dass sich die Stadt Neukirchen, die Gemeinde Ottrau und die Gemeinde Oberaula zu einer neuen Kommune zusammenschließen?“ ist zulässig.
Der damit durchzuführende Bürgerentscheid wird am 09. Juni 2024 zeitgleich mit der Europawahl durchgeführt.
Um der Informationspflicht der gemeindlichen Gremien (§ 8b Abs. 5 HGO) nachzukommen, werden im Vorfeld des Bürgerentscheids Bürgerversammlungen angeboten werden. Außerdem steht die gemeinsam mit Oberaula und Ottrau betriebene Internetseite zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis
25 Jastimmen | 0 Neinstimmen | 0 Enthaltungen |
Bemerkung: Anmerkung: Zwei Personen haben während der Abstimmung den Sitzungsraum verlassen.
Punkt 9
Unterrichtungen und Anfragen
Punkt 9.28
Stellungnahme des Stadtverordnetenvorstehers zu einer Eingabe von "Pro Neukirchen e. V."
Mit Schreiben vom 05.01.2024 hatte sich der Verein „Pro Neukirchen e. V.“ über Bürgermeister Knauff an den Magistrat gewandt und auch die Stadtverordneten in Kenntnis gesetzt. In diesem Schreiben wird Beschwerde gegen Stadtverordnetenvorsteher Berg wegen übler Nachrede geführt.
Stadtverordnetenvorsteher Berg äußert sich hierzu wie folgt:
Seine Aussagen und seine Kritik seien niemals von persönlicher Art gewesen, sondern basierten auf seinem Pflichtbewusstsein als Stadtverordnetenvorsteher. Ein Stadtverordneter, der Kenntnis von Vorgehensweisen habe, die möglicherwiese gegen die Hessische Gemeindeordnung (HGO) verstießen, solle nicht schweigen, da er dadurch seine Aufsichtspflicht verletze. Im Akteneinsichtsausschuss (eingerichtet zur Überprüfung der Leistungs- und Entgeltvereinbarung von Pro Neukirchen e. V) zeige sich nicht viel Transparenz, Antworten kämen zäh. Herr Berg wolle den Verein nicht schädigen.
Er als Stadtverordnetenvorsteher habe immer integer dafür gesorgt, Pro und Kontra abzuwägen, und dies verlange er auch von den Stadtverordneten. Das öffentliche Interesse sei über das private Interesse zu stellen. Es müsse stets nach Recht und Gesetz vorgegangen werden.
Herr Berg bittet Bürgermeister, Magistrat und Fraktionsvorsitzende um Unterstützung und mehr Einbindung, er wolle nicht immer „den Ausputzer spielen“.
Punkt 10
Anwesenheitsliste
Sitzungsende: 20:54 Uhr
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Willi Berg, Stadtverordnetenvorsteher — Beate Glänzer, Schriftführer(in)
Vorstehende Niederschrift wird hiermit gemäß § 8 der Hauptsatzung der Stadt Neukirchen in der zurzeit gültigen Fassung bekannt gemacht.
Neukirchen, 22.05.2024